§ 37 im baulichen Brandschutz
§ 37 BauO NRW bündelt sicherheitsrelevante Anforderungen an Fenster und Öffnungen. Von gefahrloser Reinigung und Glasmarkierung über 0,9-m-Wohnungstüren bis zu Keller-Rauchableitung und Anleitfenstern als zweitem Rettungsweg nach § 33.
Nach Rettungswegen (§ 33), Treppen (§ 34), Treppenräumen (§ 35) und Fluren (§ 36) regelt § 37 konkrete Öffnungen: wie Fenster als zweiter Rettungsweg dimensioniert sind, wie Keller entraucht werden können und welche Alltags-Sicherheit (Glas, Reinigung, Wohnungstür) verbindlich ist.
§ 38 (Umwehrungen) und § 49 (barrierefreies Bauen) ergänzen Abs. 1–3; in Gebäuden ab vier Geschossen § 39 (Aufzüge) – früh abstimmen.
Fallmuster aus der Praxis in NRW
Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: Abs. 3: Wohnungseingangstür mind. 0,9 m in der Lichten – mit § 49 (Barrierefreiheit).
Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Moers und anderen NRW-Kommunen prüft § 37 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.
Fünf Absätze
Abs. 5: Fenster als Rettungsweg (Kopplung § 33 Abs. 2).
Unterlagen für die Untere Bauaufsicht
Für § 37 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.
Praxis-Checkliste
- Fenster Reinigung/Absturz
- Glasflächen markiert
- Wohnungstür ≥0,9 m
- Keller Rauchöffnung
- Rettungsfenster § 33
- § 5 Zufahrt Anleitung
- § 38/39 prüfen
Häufige Fragen
- Welche Fenstergröße für den zweiten Rettungsweg?
- Mindestens 0,9 m × 1,2 m in der Lichten, Unterkante max. 1,2 m über Fußboden – Vertiefung im Rettungsweg-Fenster-Artikel.
- Muss jede Wohnungstür 90 cm breit sein?
- Ja, lichte Durchgangsbreite mindestens 0,9 m nach § 37 Abs. 3. In NRW gilt ergänzend: Abs. 1: Fensterflächen gefahrlos reinigbar – sonst Absturzsicherung.
- Was folgt nach § 37?
- § 38 Umwehrungen – Hub bauo-nrw-paragraph-38-umwehrungen. In NRW gilt ergänzend: Abs. 1: Fensterflächen gefahrlos reinigbar – sonst Absturzsicherung.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 37 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Was ist bei § 37 BauO NRW in der Praxis zu beachten (5)?
- Abs. 5: Rettungsweg-Fenster mind. 0,9×1,2 m, Sohle ≤1,2 m, Dach max. 1 m zur Traufe.
- Wo finde ich § 37 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Fenster, Türen, sonstige Öffnungen; Erster und zweiter Rettungsweg; Allgemeine Anforderungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.