§ 38 in der Bauordnung
§ 38 BauO NRW regelt den baulichen Absturzschutz – in der Praxis oft „Umwehrungen“ oder „Absturzsicherung“ genannt. Es geht um Brüstungen an Fenstern, Geländer an Balkonen und Treppen, Abdeckungen von Schächten und Schutz auf Dächern.
§ 37 (Fensterreinigung, Glas) und § 34 Abs. 6 (Treppengeländer) greifen ergänzend; bei Reinigung ohne Geländer muss Abs. 1–4 insgesamt erfüllt sein.
Für § 38 BauO NRW ist § 38 in der Bauordnung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a Abs. 2: Lichtschächte in Verkehrsflächen sicher abdecken und gegen unbefugtes Anheben sichern.
§ 38 BauO NRW verhindert Abstürze durch Umwehrungen und Brüstungen an Kanten ab 1 m Absturzhöhe, sichere Abdeckungen von Schächten und Mindesthöhen je Absturzhöhe. 0,8/0,9 m Brüstung, 0,9/1,1 m Geländer. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.
Fallmuster aus der Praxis in NRW
Typisches Genehmigungsszenario: Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a.
Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4.
Betrieb und Dokumentation: Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm.
In Bonn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 38 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Für § 38 BauO NRW ist Fallmuster aus der Praxis in NRW in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 2: Lichtschächte in Verkehrsflächen sicher abdecken und gegen unbefugtes Anheben sichern Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4.
Unterlagen für die Untere Bauaufsicht
Für § 38 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.
Für § 38 BauO NRW ist Unterlagen für die Untere Bauaufsicht in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4 Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm.
Vier Absätze
**Abs. 1–2:** Wo Umwehrungen und Abdeckungen nötig sind.
**Abs. 3–4:** Mindesthöhen Brüstung und Geländer nach Absturzhöhe.
Für § 38 BauO NRW ist Vier Absätze in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm Gilt auch für Wohnungstreppen (Abs. 1 Nr. 6) und Dachterrassen.
Schnittstellen
§ 16 (Verkehrssicherungspflicht), § 34 (Treppen), § 37 (Glas/Reinigung), § 36 Abs. 5 (offene Gänge). Arbeitsschutz und SchulbauR können höhere Geländer verlangen.
Für § 38 BauO NRW ist Schnittstellen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Gilt auch für Wohnungstreppen (Abs. 1 Nr. 6) und Dachterrassen § 37 Reinigung, § 34 Geländer, § 16 Verkehrssicherung ergänzen.
Einordnung: § 38 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 38 BauO NRW: § 38 BauO NRW verhindert Abstürze durch Umwehrungen und Brüstungen an Kanten ab 1 m Absturzhöhe, sichere Abdeckungen von Schächten und Mindesthöhen je Absturzhöhe. 0,8/0,9 m Brüstung, 0,9/1,1 m Geländer. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis-Checkliste
- Absturzhöhen >1 m markieren
- Dächer/Terrassen
- Treppen offene Seiten
- Lichtschächte abdecken
- Brüstungshöhen
- Geländerhöhen
- § 37 Glas/Reinigung
- § 34 Treppen
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 38 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Was ist bei § 38 BauO NRW in der Praxis zu beachten (4)?
- Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm. Abs. 2: Lichtschächte in Verkehrsflächen sicher abdecken und gegen unbefugtes Anheben sichern. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 38 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Schutz gegen schädliche Einflüsse; Umwehrungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.