§ 38 BauO NRW: Umwehrungen – Absturzschutz im Überblick

§ 38 BauO NRW: wann Umwehrungen Pflicht sind, Abdeckungen, Brüstung 0,8/0,9 m, Geländer 0,9/1,1 m – Hub zu Treppen, Glas und Dächern.

§ 38 in der Bauordnung

§ 38 BauO NRW regelt den baulichen Absturzschutz – in der Praxis oft „Umwehrungen“ oder „Absturzsicherung“ genannt. Es geht um Brüstungen an Fenstern, Geländer an Balkonen und Treppen, Abdeckungen von Schächten und Schutz auf Dächern.

§ 37 (Fensterreinigung, Glas) und § 34 Abs. 6 (Treppengeländer) greifen ergänzend; bei Reinigung ohne Geländer muss Abs. 1–4 insgesamt erfüllt sein.

Für § 38 BauO NRW ist § 38 in der Bauordnung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a Abs. 2: Lichtschächte in Verkehrsflächen sicher abdecken und gegen unbefugtes Anheben sichern.

§ 38 BauO NRW verhindert Abstürze durch Umwehrungen und Brüstungen an Kanten ab 1 m Absturzhöhe, sichere Abdeckungen von Schächten und Mindesthöhen je Absturzhöhe. 0,8/0,9 m Brüstung, 0,9/1,1 m Geländer. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Fallmuster aus der Praxis in NRW

Typisches Genehmigungsszenario: Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a.

Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4.

Betrieb und Dokumentation: Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm.

In Bonn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 38 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Für § 38 BauO NRW ist Fallmuster aus der Praxis in NRW in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 2: Lichtschächte in Verkehrsflächen sicher abdecken und gegen unbefugtes Anheben sichern Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4.

Unterlagen für die Untere Bauaufsicht

Für § 38 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.

Für § 38 BauO NRW ist Unterlagen für die Untere Bauaufsicht in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4 Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm.

Vier Absätze

**Abs. 1–2:** Wo Umwehrungen und Abdeckungen nötig sind.

**Abs. 3–4:** Mindesthöhen Brüstung und Geländer nach Absturzhöhe.

Für § 38 BauO NRW ist Vier Absätze in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm Gilt auch für Wohnungstreppen (Abs. 1 Nr. 6) und Dachterrassen.

Schnittstellen

§ 16 (Verkehrssicherungspflicht), § 34 (Treppen), § 37 (Glas/Reinigung), § 36 Abs. 5 (offene Gänge). Arbeitsschutz und SchulbauR können höhere Geländer verlangen.

Für § 38 BauO NRW ist Schnittstellen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Gilt auch für Wohnungstreppen (Abs. 1 Nr. 6) und Dachterrassen § 37 Reinigung, § 34 Geländer, § 16 Verkehrssicherung ergänzen.

Einordnung: § 38 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 38 BauO NRW: § 38 BauO NRW verhindert Abstürze durch Umwehrungen und Brüstungen an Kanten ab 1 m Absturzhöhe, sichere Abdeckungen von Schächten und Mindesthöhen je Absturzhöhe. 0,8/0,9 m Brüstung, 0,9/1,1 m Geländer. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis-Checkliste

  • Absturzhöhen >1 m markieren
  • Dächer/Terrassen
  • Treppen offene Seiten
  • Lichtschächte abdecken
  • Brüstungshöhen
  • Geländerhöhen
  • § 37 Glas/Reinigung
  • § 34 Treppen

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 38 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Was ist bei § 38 BauO NRW in der Praxis zu beachten (4)?
Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm. Abs. 2: Lichtschächte in Verkehrsflächen sicher abdecken und gegen unbefugtes Anheben sichern. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 38 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Schutz gegen schädliche Einflüsse; Umwehrungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.