§ 38 in der Bauordnung
§ 38 BauO NRW verhindert Abstürze durch Umwehrungen und Brüstungen an Kanten ab 1 m Absturzhöhe, sichere Abdeckungen von Schächten und Mindesthöhen je Absturzhöhe. 0,8/0,9 m Brüstung, 0,9/1,1 m Geländer.
§ 38 BauO NRW regelt den baulichen Absturzschutz – in der Praxis oft „Umwehrungen“ oder „Absturzsicherung“ genannt. Es geht um Brüstungen an Fenstern, Geländer an Balkonen und Treppen, Abdeckungen von Schächten und Schutz auf Dächern.
§ 37 (Fensterreinigung, Glas) und § 34 Abs. 6 (Treppengeländer) greifen ergänzend; bei Reinigung ohne Geländer muss Abs. 1–4 insgesamt erfüllt sein.
Fallmuster aus der Praxis in NRW
Typisches Genehmigungsszenario: Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a.
Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4.
Betrieb und Dokumentation: Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm.
In Bonn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 38 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Vier Absätze
Abs. 3–4: Mindesthöhen Brüstung und Geländer nach Absturzhöhe.
Unterlagen für die Untere Bauaufsicht
Für § 38 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.
Praxis-Checkliste
- Absturzhöhen >1 m markieren
- Dächer/Terrassen
- Treppen offene Seiten
- Lichtschächte abdecken
- Brüstungshöhen
- Geländerhöhen
- § 37 Glas/Reinigung
- § 34 Treppen
Häufige Fragen
- 1,10 m Geländer immer?
- Nur bei Absturzhöhe über 12 m – sonst typisch 0,9 m nach Abs. 4. In NRW gilt ergänzend: Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a.
- Was folgt nach § 38?
- § 39 Aufzüge – Hub bauo-nrw-paragraph-39-aufzuege; Barrierefreiheit § 49. In NRW gilt ergänzend: Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 38 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Was ist bei § 38 BauO NRW in der Praxis zu beachten (4)?
- Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm.
- Wo finde ich § 38 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Schutz gegen schädliche Einflüsse; Umwehrungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.