§ 38 BauO NRW: Umwehrungen – Absturzschutz im Überblick

§ 38 BauO NRW: wann Umwehrungen Pflicht sind, Abdeckungen, Brüstung 0,8/0,9 m, Geländer 0,9/1,1 m – Hub zu Treppen, Glas und Dächern.

§ 38 in der Bauordnung

§ 38 BauO NRW verhindert Abstürze durch Umwehrungen und Brüstungen an Kanten ab 1 m Absturzhöhe, sichere Abdeckungen von Schächten und Mindesthöhen je Absturzhöhe. 0,8/0,9 m Brüstung, 0,9/1,1 m Geländer.

§ 38 BauO NRW regelt den baulichen Absturzschutz – in der Praxis oft „Umwehrungen“ oder „Absturzsicherung“ genannt. Es geht um Brüstungen an Fenstern, Geländer an Balkonen und Treppen, Abdeckungen von Schächten und Schutz auf Dächern.

§ 37 (Fensterreinigung, Glas) und § 34 Abs. 6 (Treppengeländer) greifen ergänzend; bei Reinigung ohne Geländer muss Abs. 1–4 insgesamt erfüllt sein.

Fallmuster aus der Praxis in NRW

Typisches Genehmigungsszenario: Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a.

Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: Abs. 3: Fensterbrüstung ≥0,8 m (Absturz ≤12 m), ≥0,9 m (>12 m) – oder Geländer nach Abs. 4.

Betrieb und Dokumentation: Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm.

In Bonn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 38 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Vier Absätze

Abs. 3–4: Mindesthöhen Brüstung und Geländer nach Absturzhöhe.

Unterlagen für die Untere Bauaufsicht

Für § 38 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.

Praxis-Checkliste

  • Absturzhöhen >1 m markieren
  • Dächer/Terrassen
  • Treppen offene Seiten
  • Lichtschächte abdecken
  • Brüstungshöhen
  • Geländerhöhen
  • § 37 Glas/Reinigung
  • § 34 Treppen

Häufige Fragen

1,10 m Geländer immer?
Nur bei Absturzhöhe über 12 m – sonst typisch 0,9 m nach Abs. 4. In NRW gilt ergänzend: Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a.
Was folgt nach § 38?
§ 39 Aufzüge – Hub bauo-nrw-paragraph-39-aufzuege; Barrierefreiheit § 49. In NRW gilt ergänzend: Abs. 1: Umwehrung bei begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Absturz, Dächern, Treppen, Lichtschächten u. a.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 38 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Was ist bei § 38 BauO NRW in der Praxis zu beachten (4)?
Abs. 4: Notwendige Geländer ≥0,9 m (1–12 m Absturz), ≥1,1 m (>12 m); Spalt zur Kante <6 cm.
Wo finde ich § 38 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Schutz gegen schädliche Einflüsse; Umwehrungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.