§ 33 Abs. 3 BauO NRW: Zweiter Rettungsweg über Feuerwehr – 8-Meter-Grenze

§ 33 Abs. 3: Anleitstellen, Brüstungshöhe 8 m, tragbare Leiter vs. Hubrettungsfahrzeug, § 5 Zufahrt – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

Wann § 33 Absatz 3 greift

Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die zuständige Feuerwehr über die erforderlichen Geräte (Hubrettungsfahrzeuge) verfügt.

Das ist die gesetzliche Absicherung des zweiten Rettungswegs über Anleitung: Unterhalb von etwa 8 m Brüstungshöhe kann die Feuerwehr oft noch mit tragbaren Leitern arbeiten. Darüber hinaus sind Hubrettungsfahrzeuge nötig – und erreichbar.

Für § 33 BauO NRW ist Wann § 33 Absatz 3 greift in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 3: Brüstung Anleitfenster/Stelle >8 m → Hubrettung der Feuerwehr erforderlich Tragbare Leiter: Einsatzhöhe etwa 8 m – darunter oft noch mit Leiter, darüber Hubrettung.

§ 33 Abs. 3 BauO NRW: Ist der zweite Rettungsweg nur über Feuerwehr-Anleitstellen möglich und liegt die Fensterbrüstung mehr als 8 m über Gelände, darf gebaut werden nur mit Hubrettungsfahrzeugen der örtlichen Wehr. Zufahrt nach § 5 ist Teil des Systems. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Rechenbeispiel: 8-Meter-Grenze Hubrettung

Brüstung Anleitfenster 8,50 m über Gelände: § 33 Abs. 3 – nur mit Hubrettungsfahrzeugen der örtlichen Feuerwehr; § 5 Zufahrt und Tragfähigkeit nachweisen.

Brüstung 7,80 m: tragbare Leiter kann noch ausreichen – schriftliche Abstimmung mit Feuerwehr vor Genehmigung, nicht nur Planungsannahme.

Drehleiter Einsatzhöhe ~23 m: für höhere Geschosse zusätzlich Hubrettung oder zweite Treppe/Sicherheitstreppenraum planen.

Für § 33 BauO NRW ist Rechenbeispiel: 8-Meter-Grenze Hubrettung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Tragbare Leiter: Einsatzhöhe etwa 8 m – darunter oft noch mit Leiter, darüber Hubrettung Drehleiter typisch bis ca. 23 m Einsatzhöhe – Planung mit Feuerwehr abstimmen.

Zufahrt und Rettungsweg-System (§ 5)

Wer den zweiten Rettungsweg von Feuerwehr-Anleitstellen abhängig macht, muss das gesamte Rettungsweg-System planen: Anleitfenster, Balkone, Gitter, Beschilderung. Und die Erreichbarkeit mit schwerem Fahrzeug auf dem Grundstück.

§ 5 BauO NRW verlangt Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr; bei Hubrettung zusätzlich Tragfähigkeit, Wendebereiche, Freihalten im Betrieb. Vorabstimmung mit der Unteren Bauaufsicht und der Feuerwehr vermeidet Genehmigungsstopp nach Brüstungsberechnung.

Für § 33 BauO NRW ist Zufahrt und Rettungsweg-System (§ 5) in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Drehleiter typisch bis ca. 23 m Einsatzhöhe – Planung mit Feuerwehr abstimmen Rettungsweg-System umfasst Zufahrten, Wendeflächen, Schilder – § 5 BauO NRW.

Praxis für Planer und Bauherrschaft

Früh im Entwurf: Geschosshöhen, Gelände, Fensterachsen und Hubrettungszonen auf dem Lageplan. Bei Hanglagen Geländeoberfläche je Fassade getrennt betrachten. Nachbarn mit gleicher Anleitstrategie: gemeinsame Einsatzplanung.

Dokumentation für Betrieb und Feuerwehrplan: welche Fenster sind Anleitstellen, welche Fahrzeugstellflächen sind reserviert. Änderungen an Fassade oder Zufahrt können den zweiten Rettungsweg entwerten.

In Moers und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 33 Abs. 3 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Für § 33 BauO NRW ist Praxis für Planer und Bauherrschaft in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Rettungsweg-System umfasst Zufahrten, Wendeflächen, Schilder – § 5 BauO NRW § 34 ergänzt Anforderungen, wenn der Weg über notwendige Treppe führt.

Einordnung: § 33 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 33 BauO NRW: § 33 Abs. 3 BauO NRW: Ist der zweite Rettungsweg nur über Feuerwehr-Anleitstellen möglich und liegt die Fensterbrüstung mehr als 8 m über Gelände, darf gebaut werden nur mit Hubrettungsfahrzeugen der örtlichen Wehr. Zufahrt nach § 5 ist Teil des Systems. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis-Checkliste

  • 2. Weg = nur Anleitung?
  • Brüstungshöhe je Anleitstelle
  • >8 m: Feuerwehr Hubrettung?
  • § 5 Zufahrt Hubrettung
  • Wendefläche auf Lageplan
  • Tragfähigkeit Pflaster
  • Schilder Feuerwehrfläche
  • Betrieb: Zufahrt frei
  • Feuerwehrplan aktualisieren
  • Nachbar abstimmen

Häufige Fragen

Was, wenn die Feuerwehr keine Drehleiter hat?
Gebäude mit >8 m und reinem Anleitungs-Rettungsweg darf nicht genehmigt werden – Vorab mit Feuerwehr klären. Abs. 3: Brüstung Anleitfenster/Stelle >8 m → Hubrettung der Feuerwehr erforderlich. Maßgeblich bleibt § 33 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 33 Abs. 3 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Tragbare Leiter: Einsatzhöhe etwa 8 m – darunter oft noch mit Leiter, darüber Hubrettung. Maßgeblich bleibt § 33 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 33 Abs. 3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Erster und zweiter Rettungsweg; Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken; Fenster, Türen, sonstige Öffnungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Drehleiter typisch bis ca. 23 m Einsatzhöhe – Planung mit Feuerwehr abstimmen. Maßgeblich bleibt § 33 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.