§ 37 Absatz 5: Maße und Lage
Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m × 1,20 m groß sein und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Die lichte Fläche muss tatsächlich nutzbar sein – feste Pfosten oder Sprossen dürfen das Öffnungsfeld nicht unbrauchbar teilen.
In Dachschrägen oder Dachaufbauten darf die Unterkante oder ein davorliegender Auftritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein. Der Abstand kann mit der Brandschutzdienststelle vergrößert werden.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Fenster als Rettungsweg
Von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für Einsatzkräfte bemerkbar machen können. Sichtbeziehung, Beschilderung, Freihaltung von Zufahrten (§ 5).
Für rechtmäßig bestehende Gebäude mit kleineren Öffnungen kann der MHKBD-Runderlass „Unterschreitung der Größe von Fenstern nach § 37 Abs. 5 BauO NRW 2018“ (25.11.2019) gelten: lichtes Maß mindestens 0,8 m × 1,0 m kann ausreichen. Neubau und wesentliche Umbauten: volle 0,9×1,2 m.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Hagen und anderen NRW-Kommunen prüft § 37 Abs. 5 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.
Praxis-Checkliste
- 2. Rettungsweg = Fenster?
- Licht 0,9×1,2 m frei
- Sohle ≤1,2 m
- Dach: ≤1 m zur Traufe
- Keine feste Teilung
- Sicht zur Straße/Einsatzfläche
- Brüstung >8 m → § 33 Abs. 3
- § 5 Hubrettung
- Bestand: Runderlass
- Feuerwehrplan markieren
Häufige Fragen
- Kann ein Balkon der zweite Rettungsweg sein?
- Wenn als Anleitstelle nach § 33 ausgewiesen und sicher erreichbar – Fenster zum Balkon mit § 37-Maßen.
- Gitter vor dem Fenster?
- Nur wenn im Brandfall von innen ohne Hilfsmittel öffenbar und Anleitung möglich – im Nachweis klären.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 37 Abs. 5 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 37 Abs. 5 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Erster und zweiter Rettungsweg; Standsicherheit; Fenster, Türen, sonstige Öffnungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.