§ 39 in NRW – Aufzüge, nicht Barrierefreiheit
In der BauO NRW 2018 ist § 39 dem Thema Aufzüge gewidmet. Allgemeines barrierefreies Bauen regelt § 49; Wohnungsanforderungen u. a. § 47. § 39 Abs. 4–5 verbinden Aufzugspflicht und Barrierefreiheit im Mehgeschossbau.
Technische Ausführung: DIN EN 81, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Praxisartikel aufzugsanlagen-brandschutz-nrw. Nachträglicher Einbau im Bestand: § 6 Abs. 9 (Abstandsflächen).
Für § 39 BauO NRW ist § 39 in NRW – Aufzüge, nicht Barrierefreiheit in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Grundsatz: Aufzug im Gebäude im eigenen Fahrschacht (max. drei Anlagen pro Schacht) Einplanen: Ohne Schacht: u. a. GK 1–2, notwendiger Treppenraum (nicht Hochhaus), Maisonette, sicher umkleidet.
Aufzug im Rettungswegsystem
Aufzüge dürfen notwendige Treppenräume nur unter Bedingungen nutzen. Schachtmassen, Türen, Rauchableitung und Brandfallsteuerung müssen mit § 35 und § 33 harmonieren. PrüfVO und BetrSichV greifen im Betrieb.
Fall Bürohaus: Personenaufzug im TR – Nachweis Rauchschutz, Entfall nur wenn zulässig; zweiter Rettungsweg bleibt unberührt. Modernisierung alter Aufzüge: Brandschutz oft teurer als Technik.
Praxis in Remscheid: § 39 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Für § 39 BauO NRW ist Aufzug im Rettungswegsystem in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Einplanen: Ohne Schacht: u. a. GK 1–2, notwendiger Treppenraum (nicht Hochhaus), Maisonette, sicher umkleidet Schachtwände GK 3 F30 bis GK 5 feuerbeständig/nichtbrennbar.
Fünf Absätze
**Abs. 1–2:** Fahrschacht und Ausnahmen, Brandverhalten Schachtwände.
**Abs. 4–5:** Wann Aufzüge Pflicht sind und welche Maße gelten.
Für § 39 BauO NRW ist Fünf Absätze in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Schachtwände GK 3 F30 bis GK 5 feuerbeständig/nichtbrennbar Rauchableitung: mind. 2,5 % Schachtgrundfläche, min. 0,10 m², bedienbar.
Schnittstellen
§ 35 (Aufzug im notwendigen Treppenraum), § 6 Abs. 9 (Bestand), § 49 (Barrierefreiheit), § 50 (Sonderbauten/Hochhaus).
Für § 39 BauO NRW ist Schnittstellen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Rauchableitung: mind. 2,5 % Schachtgrundfläche, min. 0,10 m², bedienbar Ab 4 OG (außer EFH/ZFH): ausreichend barrierefreie Aufzüge; ab 6 OG Tragestuhl-Aufzug.
Einordnung: § 39 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 39 BauO NRW: § 39 BauO NRW: Aufzüge in notwendigen Treppenräumen, Schachtmassen, Rauchableitung – Brandschutz und BetrSichV begleiten jede Genehmigung. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 39 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 39 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Grundsatz: Aufzug im Gebäude im eigenen Fahrschacht (max. drei Anlagen pro Schacht) Einplanen: Ohne Schacht: u. a. GK 1–2, notwendiger Treppenraum (nicht Hochhaus), Maisonette, sicher umkleidet.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Schachtwände GK 3 F30 bis GK 5 feuerbeständig/nichtbrennbar Rauchableitung: mind. 2,5 % Schachtgrundfläche, min. 0,10 m², bedienbar.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Fahrschacht oder Ausnahme?
- GK Schachtwand
- Rauchableitung 2,5 %
- >3 OG: Aufzug nötig?
- >5 OG: Tragestuhl?
- Maße Korb/Tür
Praxis-Checkliste
- Fahrschacht oder Ausnahme?
- GK Schachtwand
- Rauchableitung 2,5 %
- >3 OG: Aufzug nötig?
- >5 OG: Tragestuhl?
- Maße Korb/Tür
- Bewegungsfläche
- BetrSichV/EN 81
- § 35 Treppenraum
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 39 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Grundsatz: Aufzug im Gebäude im eigenen Fahrschacht (max. drei Anlagen pro Schacht). Maßgeblich bleibt § 39 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 39 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Schutz gegen schädliche Einflüsse; Brandschutz. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Einplanen: Ohne Schacht: u. a. GK 1–2, notwendiger Treppenraum (nicht Hochhaus), Maisonette, sicher umkleidet. Maßgeblich bleibt § 39 BauO NRW auf recht.nrw.de.