§ 37 Abs. 3–4 BauO NRW: Wohnungstür und Keller-Rauchableitung

§ 37 Abs. 3–4: Wohnungseingang 0,9 m licht, Keller ohne Fenster Rauchöffnung 0,5 m², keine gemeinsamen Lichtschächte – NRW.

§ 37 Absatz 3: Wohnungseingangstür

Eingangstüren von Wohnungen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. Die Regelung dient dem barrierefreien Zugang zur und aus der Wohnung – Rollstuhl, Rollator, Umzug.

§ 49 BauO NRW (barrierefreies Bauen) und § 47 (Wohnungen) können zusätzliche Anforderungen stellen; in Mehrgeschosshäusern § 39 (Aufzug, Tür 0,9 m). Im Neubau früh mit Türblatt, Zarge und Schwellenhöhe planen.

Für § 37 BauO NRW ist § 37 Absatz 3: Wohnungseingangstür in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Wohnungseingang: lichte Durchgangsbreite ≥0,9 m – barrierefreier Zugang (§ 49, § 39 Abs. 5 bei Aufzug) Jedes fensterlose Kellergeschoss: mindestens eine Öffnung ins Freie zur Rauchableitung.

§ 37 Abs. 3–4 BauO NRW: § 37 Abs. 3 verlangt für Wohnungseingangstüren mindestens 0,9 m lichte Breite; Abs. 4 verpflichtet fensterlose Keller zu mindestens einer Freiluftöffnung zur Rauchableitung ohne gemeinsame Lichtschächte übereinander. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Wohnungstür und Keller-Rauchableitung

§ 37 Abs. 3 verlangt für Wohnungseingangstüren mindestens 0,9 m lichte Breite; Abs. 4 verpflichtet fensterlose Keller zu mindestens einer Freiluftöffnung zur Rauchableitung ohne gemeinsame Lichtschächte übereinander.

Jedes Kellergeschoss ohne Fenster muss mindestens eine Öffnung ins Freie haben, um Rauchableitung zu ermöglichen. Gemeinsame Kellerlichtschächte für übereinanderliegende Kellergeschosse sind unzulässig – jedes Geschoss braucht eine eigene Entrauchungsmöglichkeit.

Die Öffnung kann Kelleraußentür, Kellerfenster oder eine andere manuell bedienbare Öffnung sein; der freie Querschnitt sollte etwa 0,5 m² nicht unterschreiten. Anlagentechnische Rauchabführung kann die Anforderung erfüllen, wenn im Nachweis begründet.

In Hagen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 37 Abs. 3–4 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Einordnung: § 37 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 37 BauO NRW: § 37 Abs. 3–4 BauO NRW: § 37 Abs. 3 verlangt für Wohnungseingangstüren mindestens 0,9 m lichte Breite; Abs. 4 verpflichtet fensterlose Keller zu mindestens einer Freiluftöffnung zur Rauchableitung ohne gemeinsame Lichtschächte übereinander. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis in NRW zu § 37 BauO NRW

In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 37 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Wohnungseingang: lichte Durchgangsbreite ≥0,9 m – barrierefreier Zugang (§ 49, § 39 Abs. 5 bei Aufzug) Jedes fensterlose Kellergeschoss: mindestens eine Öffnung ins Freie zur Rauchableitung.

Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Öffnung mind. ca. 0,5 m² freier Querschnitt – Tür, Fenster oder technische Entrauchung Gemeinsame Kellerlichtschächte für übereinanderliegende Keller unzulässig.

Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.

Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.

  • Wohnungstür licht ≥0,9 m
  • Schwelle barrierefrei?
  • § 49/39 geprüft
  • Keller fensterlos?
  • Rauchöffnung ≥0,5 m²
  • Kein gemeinsames Lichtschacht

Praxis-Checkliste

  • Wohnungstür licht ≥0,9 m
  • Schwelle barrierefrei?
  • § 49/39 geprüft
  • Keller fensterlos?
  • Rauchöffnung ≥0,5 m²
  • Kein gemeinsames Lichtschacht
  • Manuell bedienbar
  • Technische Alternative?

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 37 Abs. 3–4 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Wohnungseingang: lichte Durchgangsbreite ≥0,9 m – barrierefreier Zugang (§ 49, § 39 Abs. 5 bei Aufzug). Maßgeblich bleibt § 37 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 37 Abs. 3–4 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Fenster, Türen, sonstige Öffnungen; Übereinstimmungsbestätigung und -erklärung, Zertifizierung; Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Jedes fensterlose Kellergeschoss: mindestens eine Öffnung ins Freie zur Rauchableitung. Maßgeblich bleibt § 37 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.