§ 33 BauO NRW: Erster und zweiter Rettungsweg – Überblick

§ 33 BauO NRW: Rettungswege, Längen, Hubrettung 8 m, zweiter Weg – Hub mit Fallbeispielen für Schulen, Büros und Wohnen in NRW.

§ 33 im baulichen Brandschutz

Nach § 14 (Schutzziele) und den bautechnischen Regeln §§ 26–32 regelt § 33 BauO NRW die **Rettungswege**. Wege, über die Personen bei Brand und Rauch das Gebäude verlassen oder sichere Bereiche erreichen und die Feuerwehr Menschen retten kann. Fluchtwege (Selbstrettung) und Rettungswege (Feuerwehr) fallen in der Praxis oft zusammen, rechtlich bleibt die Zweiteilung relevant.

Dieser Hub erläutert § 33 Abs. 1–3 gesetzlich. Ausführung, Kennzeichnung, Treppenräume und Betrieb vertiefen die Hand-Pillar fluchtwege-rettungswege-bauo-nrw und bauo-rettungswege-treppen-nrw – hier der maßgebliche Paragraph für Genehmigung und Nachweis.

Für § 33 BauO NRW ist § 33 im baulichen Brandschutz in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: Wohnungen, Praxen, selbstständige Arbeitsplätze – zwei unabhängige Rettungswege je Geschoss mit Aufenthaltsräumen; beide dürfen über denselben notwendigen Flur führen Abs. 2: 1. Rettungsweg = notwendige Treppe (oberirdisch); 2. Weg = zweite Treppe oder Anleitstelle für Feuerwehr.

Zwei Wege, eine Logik

Der erste Rettungsweg führt in der Regel über notwendige Treppenräume oder sicher erschlossene Bereiche ins Freie. Der zweite Rettungsweg ist der „Plan B“ – oft über andere Treppen, Hubrettung oder direkte Ausgänge. § 33 verknüpft sich mit §§ 34–37 (Treppen, Flure, Türen) und mit Sonderbauvorschriften.

In Schulen und Versammlungsstätten prüft die Bauaufsicht Personenbelegung und Weglängen besonders streng. Ein Fluchtwegplan allein ersetzt nicht die bauliche Erfüllung des § 33.

Für § 33 BauO NRW ist Zwei Wege, eine Logik in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 2: 1. Rettungsweg = notwendige Treppe (oberirdisch); 2. Weg = zweite Treppe oder Anleitstelle für Feuerwehr Ausnahmen 2. Weg: Sicherheitstreppenraum (§ 36 Abs. 3) oder EG-Räume mit Ausgang ≤15 m.

Rechen- und Fallbeispiel

Büroetage: Von jedem Aufenthaltsraum zwei getrennte Richtungen zum ersten Rettungsweg; Weglänge im zweiten Rettungsweg begrenzt (Details in Cluster-Artikeln). Hubrettung: Fenster oder Stellen mit Hubrettungsgeräten – max. 8 m Oberkante Öffnung über Gelände, wenn als zweiter Weg zugelassen.

Wohngebäude GK 1–3: oft einfachere Wegführung; ab GK 4 und Sonderbauten steigen Anforderungen an Breite, Rauchfreihaltung und technische Anlagen. Nutzungsänderung Büro → Hotel kann Weglängen und zweiten Weg neu erzwingen.

Für § 33 BauO NRW ist Rechen- und Fallbeispiel in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Ausnahmen 2. Weg: Sicherheitstreppenraum (§ 36 Abs. 3) oder EG-Räume mit Ausgang ≤15 m Abs. 3: Brüstung Anleitstelle >8 m → nur mit Hubrettungsfahrzeugen der örtlichen Feuerwehr; § 5 Zufahrt mitplanen.

Planung und Betrieb

Fluchtwegpläne, BSO, Beleuchtung, Rauchschutz in Fluren und Türen müssen übereinstimmen. Umbauten: keine Möblierung oder Einbauten, die Wege verkürzen oder versperren. Übungen in Sonderbauten dokumentieren und Mängel an Fachfirmen nachverfolgen.

Für § 33 BauO NRW ist Planung und Betrieb in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 3: Brüstung Anleitstelle >8 m → nur mit Hubrettungsfahrzeugen der örtlichen Feuerwehr; § 5 Zufahrt mitplanen Arbeitsschutz (ArbStättV) ergänzt, ersetzt BauO nicht – höheres Schutzniveau gilt.

Die drei Absätze im Schnellüberblick

**Abs. 1:** Jede Nutzungseinheit (Wohnung, Praxis, selbstständiger Arbeitsplatz) mit Aufenthaltsräumen braucht auf **jedem Geschoss** zwei voneinander unabhängige Rettungswege – auch Keller und Erdgeschoss. Reine Abstell- oder Technikgeschosse ohne Aufenthaltsräume sind ausgenommen. Beide Wege dürfen über denselben notwendigen Flur innerhalb der Nutzungseinheit führen (Wege im Flur typisch ≤30 m – VV TB).

**Abs. 2:** Oberhalb des Erdgeschosses: 1. Rettungsweg = notwendige Treppe; 2. = weitere notwendige Treppe oder Anleitstelle für Rettungsgeräte. Kein zweiter Weg nötig bei Sicherheitstreppenraum oder bei EG-Räumen mit direktem Ausgang ≤15 m Entfernung.

**Abs. 3:** Liegt die Brüstung der Anleitfenster >8 m über Gelände, darf das Gebäude nur gebaut werden, wenn die Feuerwehr Hubrettungsfahrzeuge hat. Tragbare Leiter ~8 m, Drehleiter ~23 m Einsatzhöhe.

Schnittstellen und Praxisartikel

§ 2 (Aufenthaltsraum, Nutzungseinheit), § 5 (Feuerwehrzufahrt), § 29 (Trennwände zwischen NE), § 34 ff. (notwendige Treppen, Treppenräume, Türen). Sicherheitstreppenraum: § 36 Abs. 3, bei Hochhäusern SBauVO Teil 4.

Arbeitsschutzrechtliche Flucht- und Rettungswege werden im Baugenehmigungsverfahren nicht immer geprüft – Betreiber und Bauherr haften dennoch. Evakuierungskonzepte und Feuerwehrpläne ergänzen § 33.

In Remscheid und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 33 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Für § 33 BauO NRW ist Schnittstellen und Praxisartikel in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Vertiefung: Grundlagen-Artikel und 8-Meter-Regel; Praxis: Fluchtwege, Treppen, Barrierefreiheit Abs. 1: Wohnungen, Praxen, selbstständige Arbeitsplätze – zwei unabhängige Rettungswege je Geschoss mit Aufenthaltsräumen; beide dürfen über denselben notwendigen Flur führen.

Einordnung: § 33 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 33 BauO NRW: § 33 BauO NRW definiert ersten und zweiten Rettungsweg, Hubrettung und Breiten. Die Länge bis zum Ausgang entscheidet in Sonderbauten über Evakuierungszeiten und BMA-Pflichten. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis-Checkliste

  • Nutzungseinheiten je Geschoss listen
  • Aufenthaltsräume je Geschoss?
  • Zwei Wege skizzieren
  • 1. Weg: notwendige Treppe
  • 2. Weg: Treppe oder Anleitung
  • Sicherheitstreppenraum?
  • EG ≤15 m Ausgang?
  • Brüstung >8 m → Feuerwehr
  • § 5 Zufahrt prüfen
  • Mit ArbStättV abstimmen
  • Link Praxisartikel

Häufige Fragen

Braucht jede Wohnung zwei Treppen?
Zwei Rettungswege – der erste ist fast immer die notwendige Treppe. Der zweite kann Feuerwehr-Anleitung sein, wenn die Feuerwehr ausreichend ausgerüstet ist und § 5 passt. Abs. 1: Wohnungen, Praxen, selbstständige Arbeitsplätze – zwei unabhängige Rettungswege je Geschoss mit Aufenthaltsräumen; beide dürfen über denselben notwendigen Flur führen. Maßgeblich bleibt § 33 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Was ist ein Sicherheitstreppenraum?
Treppenraum, in den Brand und Rauch nicht eindringen – ersetzt den zweiten Rettungsweg (Abs. 2 Nr. 1). Abs. 2: 1. Rettungsweg = notwendige Treppe (oberirdisch); 2. Weg = zweite Treppe oder Anleitstelle für Feuerwehr. Maßgeblich bleibt § 33 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 33 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, Industriebaurichtlinie baulicher Brandschutz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Ausnahmen 2. Weg: Sicherheitstreppenraum (§ 36 Abs. 3) oder EG-Räume mit Ausgang ≤15 m. Maßgeblich bleibt § 33 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wann ist Hubrettung ausreichend?
Nur wenn die Bauaufsicht den zweiten Rettungsweg anerkennt und Höhen/Längen nach § 33 eingehalten sind – nicht in jedem Gebäudetyp. Abs. 3: Brüstung Anleitstelle >8 m → nur mit Hubrettungsfahrzeugen der örtlichen Feuerwehr; § 5 Zufahrt mitplanen. Maßgeblich bleibt § 33 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.