§ 39 Abs. 1–2 BauO NRW: Fahrschacht und Schachtwand-Brandschutz

§ 39 Abs. 1–2: eigener Fahrschacht, drei Aufzüge, Ausnahmen Treppenraum GK 1–5, F30–feuerbeständig – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 39 Absatz 1: Fahrschacht-Pflicht und Ausnahmen

Aufzüge innerhalb von Gebäuden müssen in einem eigenen, durchgehenden Fahrschacht liegen, damit Brand und Rauch nicht in andere Geschosse übergreifen. In einem Schacht sind bis zu drei Aufzugsanlagen zulässig.

Ohne eigenen Fahrschacht sind Aufzüge zulässig im notwendigen Treppenraum (nicht in Hochhäusern), in durchgehenden mehrgeschossigen Räumen, zur Verbindung offen zulässiger Geschosse und in Gebäuden der Klassen 1 und 2 – stets sicher umkleidet. Maisonette und Dachausbauten im Bestand können Ausnahmen nutzen; Plattformlifte sind eingeschlossen.

Für § 39 BauO NRW ist § 39 Absatz 1: Fahrschacht-Pflicht und Ausnahmen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Aufzüge im Gebäude grundsätzlich im eigenen, durchgehenden Fahrschacht – bis drei Anlagen pro Schacht Einplanen: Ohne Schacht: notwendiger Treppenraum (außer Hochhaus), mehrgeschossiger Raum, offen verbundene Geschosse, GK 1–2 – jeweils sicher umkleidet.

§ 39 Abs. 1–2 BauO NRW: § 39 Abs. 1 verlangt einen eigenen Fahrschacht mit Ausnahmen für Treppenraum, Maisonette und GK 1–2; Abs. 2 stellt feuerhemmende bis feuerbeständige Schachtwände je Gebäudeklasse. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Fahrschacht und Schachtwand-Brandschutz

§ 39 Abs. 1 verlangt einen eigenen Fahrschacht mit Ausnahmen für Treppenraum, Maisonette und GK 1–2; Abs. 2 stellt feuerhemmende bis feuerbeständige Schachtwände je Gebäudeklasse.

Wände von Aufzug-Fahrschächten sind raumabschließende Bauteile: in GK 5 feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen, in GK 4 hochfeuerhemmend, in GK 3 feuerhemmend. Brennbare Wände brauchen nichtbrennbare Bekleidung ausreichender Dicke auf der Schachtseite.

Schachttüren und andere Öffnungen müssen so ausgebildet sein, dass die Anforderungen an die Wände nicht unterschritten werden. Abstimmung mit § 35 (Treppenraum) und brandschutztechnischer Führung der Aufzugstür.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Moers und anderen NRW-Kommunen prüft § 39 Abs. 1–2 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Einordnung: § 39 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 39 BauO NRW: § 39 Abs. 1–2 BauO NRW: § 39 Abs. 1 verlangt einen eigenen Fahrschacht mit Ausnahmen für Treppenraum, Maisonette und GK 1–2; Abs. 2 stellt feuerhemmende bis feuerbeständige Schachtwände je Gebäudeklasse. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis in NRW zu § 39 BauO NRW

In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 39 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Aufzüge im Gebäude grundsätzlich im eigenen, durchgehenden Fahrschacht – bis drei Anlagen pro Schacht Einplanen: Ohne Schacht: notwendiger Treppenraum (außer Hochhaus), mehrgeschossiger Raum, offen verbundene Geschosse, GK 1–2 – jeweils sicher umkleidet.

Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Plattformlifte ohne eigenen Schacht möglich, wenn sicher umkleidet Schachtwände raumabschließend: GK 3 feuerhemmend, GK 4 hochfeuerhemmend, GK 5 feuerbeständig und nichtbrennbar.

Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.

Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.

  • Eigener Schacht geplant?
  • ≤3 Anlagen pro Schacht
  • Ausnahme Treppenraum?
  • Hochhaus → eigener Schacht
  • GK für Schachtwand
  • Bekleidung brennbar?

Praxis-Checkliste

  • Eigener Schacht geplant?
  • ≤3 Anlagen pro Schacht
  • Ausnahme Treppenraum?
  • Hochhaus → eigener Schacht
  • GK für Schachtwand
  • Bekleidung brennbar?
  • Schachttür Feuerwiderstand
  • EN 81 / BetrSichV
  • § 35 abstimmen

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 39 Abs. 1–2 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, Industriebaurichtlinie baulicher Brandschutz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Aufzüge im Gebäude grundsätzlich im eigenen, durchgehenden Fahrschacht – bis drei Anlagen pro Schacht. Maßgeblich bleibt § 39 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 39 Abs. 1–2 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden; Schutz gegen schädliche Einflüsse; Brandschutz. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Einplanen: Ohne Schacht: notwendiger Treppenraum (außer Hochhaus), mehrgeschossiger Raum, offen verbundene Geschosse, GK 1–2 – jeweils sicher umkleidet. Maßgeblich bleibt § 39 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.