§ 35 BauO NRW: Notwendige Treppenräume und Ausgänge – Überblick

§ 35 BauO NRW: notwendiger Treppenraum, Ausnahmen GK 1–2, Außentreppe, 35-m-Regel, Wände, Türen, Rauchableitung – Hub mit Vertiefung.

§ 35 nach § 34

§ 34 definiert die notwendige Treppe; § 35 bestimmt, ob und wie sie in einem notwendigen Treppenraum liegt und wie Ausgänge ins Freie geführt werden. Das ist die bauliche Umsetzung des ersten Rettungswegs aus § 33.

Außentreppen ohne eigenen Treppenraum sind in § 35 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 geregelt – nicht ein eigener Paragraph. Der zweite Rettungsweg kann so realisiert werden, wenn Feuerwehr-Anleitung oder Sicherheitstreppenraum die Planung tragen.

Für § 35 BauO NRW ist § 35 nach § 34 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Grundsatz: jede notwendige Treppe im durchgehenden notwendigen Treppenraum (Abs. 1) Einplanen: Ohne Treppenraum: GK 1–2, NE ≤200 m² mit 2. Rettungsweg, sichere Außentreppe, Wohnung.

Treppenraum als Rückgrat des ersten Rettungswegs

Notwendige Treppenräume bündeln Flucht aus Obergeschossen. § 35 regelt Pflicht, Ausnahmen in GK 1–2, Außentreppe als Ersatz, Wand- und Türanforderungen sowie Rauch- und Wärmeableitung. Jede Änderung an Türen (Haltestelle Aufzug) kann den Rauchschutz kippen.

Fallbeispiel Mehrfamilienhaus: Ein notwendiger Treppenraum für alle Wohnungen, Rauchableitung über Dach oder Außenwand, selbstschließende Türen. Details in Cluster-Artikeln zu Pflicht und Türen.

Praxis in Hagen: § 35 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.

Für § 35 BauO NRW ist Treppenraum als Rückgrat des ersten Rettungswegs in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Einplanen: Ohne Treppenraum: GK 1–2, NE ≤200 m² mit 2. Rettungsweg, sichere Außentreppe, Wohnung 35 m: Ausgang aus Aufenthaltsraum/Keller zu Treppenraum oder ins Freie.

Abstimmung mit Aufzug und Fluren

§ 39 Aufzüge in notwendigen Treppenräumen nur mit Zulassung; § 36 Flure als Verlängerung des Wegs. Inbetriebnahme: Funktionsprüfung Rauchschutz- und Feststellanlagen protokollieren.

Für § 35 BauO NRW ist Abstimmung mit Aufzug und Fluren in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. 35 m: Ausgang aus Aufenthaltsraum/Keller zu Treppenraum oder ins Freie Ausgang ins Freie direkt oder über Vorsatzraum (Abs. 3).

Neun Absätze im Überblick

**Abs. 1–3:** Treppenraum-Pflicht und Ausnahmen, 35-m-Erreichbarkeit, Ausgang ins Freie, indirekter Ausgang.

**Abs. 4–6:** Wände und oberer Abschluss nach GK, nichtbrennbare Bekleidung, Türen und Öffnungen.

**Abs. 7–9:** Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung ab 13 m, Rauchableitung, Vorbote notwendiger Flure (§ 36).

Für § 35 BauO NRW ist Neun Absätze im Überblick in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Ausgang ins Freie direkt oder über Vorsatzraum (Abs. 3) Wände GK 3 F30 bis GK 5 Brandwand; Türen T30-RS, RS, DS, D (Abs. 4–6).

Schnittstellen

§ 33 (Rettungswege), § 34 (Treppe), § 29 (Trennwände), § 30 (Brandwände an Öffnungen), § 36 (notwendige Flure). Praxis: bauo-rettungswege-treppen-nrw, fluchtwege-rettungswege-bauo-nrw.

Für § 35 BauO NRW ist Schnittstellen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Wände GK 3 F30 bis GK 5 Brandwand; Türen T30-RS, RS, DS, D (Abs. 4–6) Beleuchtung, Rauchableitung Fenster ≥0,5 m² oder Öffnung ≥1 m²; Abs. 9 → § 36 Flure.

Einordnung: § 35 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 35 BauO NRW: § 35 BauO NRW bestimmt, wann ein notwendiger Treppenraum Pflicht ist, wie Wände und Türen ausgebildet sein müssen und wie Rauchableitung funktioniert. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis-Checkliste

  • Notwendige Treppe aus § 34
  • Treppenraum oder Ausnahme?
  • 35-m-Wege skizzieren
  • Ausgang ins Freie
  • GK für Wände/Türen
  • Rauchableitung planen
  • § 33 abstimmen
  • § 36 Flure – bauo-nrw-paragraph-36-flure

Häufige Fragen

Braucht jede Treppe einen Treppenraum?
Jede notwendige Treppe grundsätzlich ja – Ausnahmen in Abs. 1 Satz 3 (GK 1–2, kleine NE, Außentreppe, Wohnung). Grundsatz: jede notwendige Treppe im durchgehenden notwendigen Treppenraum (Abs. 1). Maßgeblich bleibt § 35 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 35 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Einplanen: Ohne Treppenraum: GK 1–2, NE ≤200 m² mit 2. Rettungsweg, sichere Außentreppe, Wohnung. Maßgeblich bleibt § 35 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 35 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Notwendige Flure, offene Gänge; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. 35 m: Ausgang aus Aufenthaltsraum/Keller zu Treppenraum oder ins Freie. Maßgeblich bleibt § 35 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.