§ 40 BauO NRW: Durchführungen durch Brandabschnitte, MLAR, Treppenraum/Flur, Schächte und Kanäle – Hub. Praxis und Genehmigung in NRW.
§ 40 BauO NRWAachenLeitungsanlagenMLARBrandschutzInstallationsschachtNRWBauO NRW 2018BHKG NRW Brandschutz Hilfe KatastrophensGenehmigungsverfahrenBauaufsicht
Leitungen als Brandschutzrisiko
Elektro, Sanitär, Lüftung und Kabeltrassen durchdringen Wände. § 40 verlangt sichere Führung, Abschottungen und Instandhaltung. Jede Durchführung ist ein dokumentierter Punkt im Brandschutzplan.
Fall Bürobrandabschnitt: Kabelrinne durch Brandwand – zugelassige Abschottung, keine „vergessenen“ Zusatzleitungen nach Abnahme. Revision: Änderungen nur mit Nachweis.
In Aachen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 40 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 40 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, Anlage VV TB NRW November 2025, MB NRW 2025 168 Anlage VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 40 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.
Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.