§ 40 im Technik-Block
Leitungsanlagen (Elektro, Sanitär, Heizung, Daten) durchdringen Wände und Decken – jede Durchführung ist eine potenzielle Schwachstelle im baulichen Brandschutz. § 40 stellt die Grundregeln; die MLAR im Rahmen der VV TB NRW liefert Ausführungsdetails.
Planer koordinieren Leitungsführung früh mit Architektur und Brandschutz – nachträgliche Kernbohrungen in feuerhemmenden Wänden sind teuer und genehmigungspflichtig.
Für § 40 BauO NRW ist § 40 im Technik-Block in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: Durchbrüche nur mit Brandabschottung oder Vorkehrung – Ausnahme GK 1–2, Wohnung, NE ≤400 m²/2 Geschosse Abs. 2: Leitungen in notwendigem Treppenraum, bestimmten Räumen und notwendigen Fluren nur mit lang nutzbarem Rettungsweg.
Leitungen als Brandschutzrisiko
Elektro, Sanitär, Lüftung und Kabeltrassen durchdringen Wände. § 40 verlangt sichere Führung, Abschottungen und Instandhaltung. Jede Durchführung ist ein dokumentierter Punkt im Brandschutzplan.
Fall Bürobrandabschnitt: Kabelrinne durch Brandwand – zugelassige Abschottung, keine „vergessenen“ Zusatzleitungen nach Abnahme. Revision: Änderungen nur mit Nachweis.
In Aachen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 40 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Für § 40 BauO NRW ist Leitungen als Brandschutzrisiko in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 2: Leitungen in notwendigem Treppenraum, bestimmten Räumen und notwendigen Fluren nur mit lang nutzbarem Rettungsweg Abs. 3: Entsprechend für Installationsschächte und -kanäle; § 41 Abs. 2–3 gilt analog.
Drei Absätze
Für § 40 BauO NRW ist Drei Absätze in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 3: Entsprechend für Installationsschächte und -kanäle; § 41 Abs. 2–3 gilt analog Technik: Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in VV TB NRW.
Schnittstellen
§ 29–30 (Wände), § 35–36 (Treppenraum, Flur), § 41 (Lüftungskanäle), feuvo-nrw-feuerungsanlagen bei Heizungsleitungen.
Einordnung: § 40 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 40 BauO NRW: § 40 BauO NRW: Leitungs- und Installationsanlagen durch Brandabschnitte – die Brücke zu § 41 Lüftung und M-LüAR. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 40 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 40 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Abs. 1: Durchbrüche nur mit Brandabschottung oder Vorkehrung – Ausnahme GK 1–2, Wohnung, NE ≤400 m²/2 Geschosse Abs. 2: Leitungen in notwendigem Treppenraum, bestimmten Räumen und notwendigen Fluren nur mit lang nutzbarem Rettungsweg.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Abs. 3: Entsprechend für Installationsschächte und -kanäle; § 41 Abs. 2–3 gilt analog Technik: Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in VV TB NRW.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Durchführungen listen
- Brandwand/Trennwand?
- MLAR-Abschottung
- Treppenraum/Flur?
- Schacht vs. Einzelrohr
- Mit § 41 abstimmen
Praxis-Checkliste
- Durchführungen listen
- Brandwand/Trennwand?
- MLAR-Abschottung
- Treppenraum/Flur?
- Schacht vs. Einzelrohr
- Mit § 41 abstimmen
Häufige Fragen
- Leitung durch Wohnungswand?
- Innerhalb der Wohnung gilt Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 – keine §-40-Durchführungspflicht zwischen NE. Abs. 1: Durchbrüche nur mit Brandabschottung oder Vorkehrung – Ausnahme GK 1–2, Wohnung, NE ≤400 m²/2 Geschosse. Maßgeblich bleibt § 40 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 40 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, Anlage VV TB NRW November 2025, MB NRW 2025 168 Anlage VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 40 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Abs. 3: Entsprechend für Installationsschächte und -kanäle; § 41 Abs. 2–3 gilt analog. Maßgeblich bleibt § 40 BauO NRW auf recht.nrw.de.