§ 39 Absatz 3: Rauchableitung
Fahrschächte müssen gelüftet und mit einer Rauchableitungsöffnung versehen sein. Freier Querschnitt mindestens 2,5 % der Schachtgrundfläche, aber nicht weniger als 0,10 m². Der Abschluss kann im Brand automatisch öffnen und muss von geeigneter Stelle manuell bedienbar sein. Üblich im Bereich der Aufzugstür im Erdgeschoss.
Die Lage der Austrittsöffnung muss sicherstellen, dass Wind die Rauchableitung nicht wesentlich behindert. Mechanische Entrauchung ist zulässig, wenn gleichwertig nachgewiesen.
Für § 39 BauO NRW ist § 39 Absatz 3: Rauchableitung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Fahrschacht: Lüftung und Rauchableitungsöffnung mind. 2,5 % Grundfläche, min. 0,10 m² Öffnung: automatisch im Brand oder manuell bedienbar – z. B. vom EG vor der Tür.
§ 39 Abs. 3–4 BauO NRW: § 39 Abs. 3 verlangt Lüftung und Rauchableitung im Fahrschacht; Abs. 4 macht ab vier oberirdischen Geschossen barrierefreie Aufzüge zur Pflicht und ab sechs Geschossen einen Tragestuhl-Aufzug. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Rauchableitung und Aufzugspflicht
§ 39 Abs. 3 verlangt Lüftung und Rauchableitung im Fahrschacht; Abs. 4 macht ab vier oberirdischen Geschossen barrierefreie Aufzüge zur Pflicht und ab sechs Geschossen einen Tragestuhl-Aufzug.
Gebäude mit mehr als drei oberirdischen Geschossen (außer Ein- und Zweifamilienhäuser) brauchen eine ausreichende Zahl von Aufzügen. Sie müssen barrierefrei sein und von öffentlichen Verkehrsflächen und allen Wohnungen erreichbar – Details auch in § 49.
Bei mehr als fünf oberirdischen Geschossen mindestens ein Aufzug für Tragestuhl, Rollstuhl und schwere Lasten mit Haltestellen auf allen Geschossen, soweit nicht besondere Schwierigkeiten im Dach- oder Kellergeschoss entgegenstehen. Bestandsgebäude: Erleichterungen für Wohnraumschaffung (Dachausbau, Anbau weniger Geschosse).
Praxis in Moers: § 39 Abs. 3–4 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Einordnung: § 39 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 39 BauO NRW: § 39 Abs. 3–4 BauO NRW: § 39 Abs. 3 verlangt Lüftung und Rauchableitung im Fahrschacht; Abs. 4 macht ab vier oberirdischen Geschossen barrierefreie Aufzüge zur Pflicht und ab sechs Geschossen einen Tragestuhl-Aufzug. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 39 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 39 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Fahrschacht: Lüftung und Rauchableitungsöffnung mind. 2,5 % Grundfläche, min. 0,10 m² Öffnung: automatisch im Brand oder manuell bedienbar – z. B. vom EG vor der Tür.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Ab 4 oberirdische Geschosse (nicht EFH/ZFH): ausreichend Aufzüge, barrierefrei, von Verkehrsfläche und Wohnungen erreichbar Bestand: Ausnahmen bei Dachausbau, bis zwei Wohn-Geschosse, extremem Aufwand.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Schachtgrundfläche
- Rauchöffnung 2,5 % / 0,1 m²
- Bedienung EG
- OG-Anzahl >3?
- EFH/ZFH Ausnahme
- Barrierefrei § 49
Praxis-Checkliste
- Schachtgrundfläche
- Rauchöffnung 2,5 % / 0,1 m²
- Bedienung EG
- OG-Anzahl >3?
- EFH/ZFH Ausnahme
- Barrierefrei § 49
- >5 OG Tragestuhl
- Bestandserleichterung
- Anzahl Nutzer/Last
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 39 Abs. 3–4 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Fahrschacht: Lüftung und Rauchableitungsöffnung mind. 2,5 % Grundfläche, min. 0,10 m². Maßgeblich bleibt § 39 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 39 Abs. 3–4 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Tragende Wände, Stützen; Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle; Lüftungsanlagen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Öffnung: automatisch im Brand oder manuell bedienbar – z. B. vom EG vor der Tür. Maßgeblich bleibt § 39 BauO NRW auf recht.nrw.de.