§ 35 Abs. 4–6 BauO NRW: Treppenraum-Wände, Materialien und Türen

§ 35 Abs. 4–6: Brandwände GK 5, F30/F60, B1-Boden, T30-RS, RS, DS, D zu Keller, Flur, Wohnung – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 35 Absätze 4 und 5: Wände und Baustoffe

Wände notwendiger Treppenräume sind raumabschließende Bauteile: in GK 5 als Brandwände, in GK 4 hochfeuerhemmend und unter erhöhter mechanischer Beanspruchung, in GK 3 feuerhemmend. Der obere Abschluss des Treppenraums muss den Anforderungen an Decken der jeweiligen Gebäudeklasse entsprechen.

Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten im Treppenraum müssen nichtbrennbar sein. Brennbare Wände und Decken brauchen nichtbrennbare Bekleidung ausreichender Dicke. Fußbodenbeläge mindestens schwerentflammbar (B1); Antirutschprofile ohne besondere Anforderung.

  • GK 1–2: keine Wandanforderungen in Tabelle der Praxis
  • GK 3: F 30, A, B1
  • GK 4: F 60, A, B1
  • GK 5: Brandwand F 90/A, A, B1

Rechenbeispiel und Fallmuster: Treppenraum-Wände, Materialien und Türen

Zu Kellern, ungenutzten Dachräumen, Werkstätten, Verkaufsräumen, Lagern und anderen Nutzungseinheiten über 200 m²: feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse. Zu notwendigen Fluren: rauchdicht und selbstschließend. Zu anderen Räumen und NE bis 200 m² (außer Wohnungen): dicht- und selbstschließend. Zu Wohnungen: mindestens dichtschließend.

Übersicht Praxis: Keller/Dach/große NE → T30-RS; notwendiger Flur → RS; kleine NE → DS; Wohnung → D. Trennwände § 29 und Brandwände § 30 können T30-DS verlangen. Lichtübertragende Teile in Türen und Oberlichtern bis 2,50 m Gesamtbreite mit Verwendbarkeitsnachweis.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Solingen und anderen NRW-Kommunen prüft § 35 Abs. 4–6 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Praxis-Checkliste

  • Gebäudeklasse
  • Wand F30/F60/Brandwand
  • Deckenabschluss Treppenraum
  • Bekleidung nichtbrennbar
  • Boden B1 – vor Einreichung prüfen.
  • Türen je Zielraum listen
  • T30-RS Keller/Lager
  • RS zum Flur – vor Einreichung prüfen.
  • D zur Wohnung
  • Glas ≤2,50 m Nachweis
  • § 29/30 an Öffnungen

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 35 Abs. 4–6 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 35 Abs. 4–6 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Anforderungen an zu errichtende Gebäude. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.