§ 35 Absatz 1: Notwendiger Treppenraum
Jede notwendige Treppe muss in einem eigenen, durchgehenden notwendigen Treppenraum liegen, damit Rettungswege aus den Geschossen ins Freie gesichert sind. Der Treppenraum ist so anzuordnen und auszubilden, dass die Treppe im Brandfall ausreichend lang nutzbar bleibt.
Notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum sind zulässig in Gebäuden der Klassen 1 und 2. Für höchstens zwei Geschosse innerhalb derselben Nutzungseinheit mit insgesamt nicht mehr als 200 m², wenn in jedem Geschoss ein anderer Rettungsweg erreichbar ist. Als Außentreppe bei ausreichend sicherer, im Brand nicht gefährdeter Nutzung; innerhalb von Wohnungen.
Für § 35 BauO NRW ist § 35 Absatz 1: Notwendiger Treppenraum in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Notwendiger Treppenraum: durchgehend, Nutzung der Treppe im Brand ausreichend lang möglich Einplanen: Ohne Raum: GK 1–2; max. 2 Geschosse einer NE ≤200 m² mit anderem Rettungsweg je Geschoss.
§ 35 Abs. 1–3 verpflichtet notwendige Treppen zum eigenen Treppenraum, erlaubt definierte Ausnahmen inklusive Außentreppe, begrenzt Wege auf 35 m und regelt den direkten oder indirekten Ausgang ins Freie. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Treppenraum-Pflicht, Ausnahmen, 35 Meter, Ausgang
Die Außentreppe ohne Treppenraum ist ein zentraler Planungsbaustein für den zweiten Rettungsweg: Sie muss wetterfest und im Brand nutzbar sein. Führt sie den ersten Rettungsweg, sind Öffnungen der Fassade zum Treppenlauf so zu führen, dass keine Brandübertragung droht – Schutz oder Abstand. Ist sie nur der zweite Weg, können Öffnungen entlang der Treppe zulässig sein.
In der Verwaltungspraxis werden für Nutzungseinheiten in höheren Gebäudeklassen zusätzliche Flächengrenzen unterschieden (z. B. geschlossener Treppenraum bei zwei Geschossen und bis 800 m² NE) – mit VV TB und Behörde abstimmen.
In Moers und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 35 Abs. 1–3 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
§ 35 Absätze 2 und 3: Wege und Ausgang
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums und eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. Übereinanderliegende Kellergeschosse brauchen jeweils mindestens zwei Ausgänge. Mehrere Treppenräume sollen entgegengesetzt liegen und Wege kurz halten.
Jeder notwendige Treppenraum braucht einen unmittelbaren Ausgang ins Freie.
Führt der Ausgang nicht direkt ins Freie, muss der Zwischenraum mindestens so breit sein wie die Treppenläufe, Wände wie der Treppenraum, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse zu notwendigen Fluren haben und keine Öffnungen zu anderen Räumen außer notwendigen Fluren.
Für § 35 BauO NRW ist § 35 Absätze 2 und 3: Wege und Ausgang in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Planungspraxis GK 4: NE ≤200 m² offener Treppenlauf; ≤400 m²/Geschoss und ≤800 m² gesamt geschlossener Treppenraum (VV TB) Außentreppe: Nutzung sicher, im Brand nicht gefährdet – 1. Weg: Brandfenster schützen; 2. Weg: Öffnungen entlang erlaubt.
Einordnung: § 35 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 35 BauO NRW: § 35 Abs. 1–3 verpflichtet notwendige Treppen zum eigenen Treppenraum, erlaubt definierte Ausnahmen inklusive Außentreppe, begrenzt Wege auf 35 m und regelt den direkten oder indirekten Ausgang ins Freie. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis-Checkliste
- Treppenraum eingezeichnet
- Ausnahme GK 1–2?
- NE-Fläche 200/800 m²
- 2. Rettungsweg je Geschoss
- Außentreppe: 1. oder 2. Weg
- Fassadenöffnungen prüfen
- 35-m-Messung
- Keller: 2 Ausgänge?
- Ausgang Freie oder Vorsatz
- Vorsatzraum-Breite
Häufige Fragen
- Maisonette ohne geschlossenes Treppenhaus?
- Bis 200 m² NE und zwei Geschosse mit zweitem Rettungsweg je Geschoss – innere Treppe ohne eigenen Treppenraum möglich. Notwendiger Treppenraum: durchgehend, Nutzung der Treppe im Brand ausreichend lang möglich. Maßgeblich bleibt § 35 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Was zählt als 35 m?
- Laufweg auf dem kürzesten sicheren Weg zum Treppenraum oder Freiausgang – nicht Luftlinie durch Wände. Einplanen: Ohne Raum: GK 1–2; max. 2 Geschosse einer NE ≤200 m² mit anderem Rettungsweg je Geschoss. Maßgeblich bleibt § 35 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 35 Abs. 1–3 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Planungspraxis GK 4: NE ≤200 m² offener Treppenlauf; ≤400 m²/Geschoss und ≤800 m² gesamt geschlossener Treppenraum (VV TB). Maßgeblich bleibt § 35 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 35 Abs. 1–3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten; Außenwände. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Außentreppe: Nutzung sicher, im Brand nicht gefährdet – 1. Weg: Brandfenster schützen; 2. Weg: Öffnungen entlang erlaubt. Maßgeblich bleibt § 35 BauO NRW auf recht.nrw.de.