§ 34 nach § 33
§ 34 BauO NRW regelt notwendige Treppen als Verbindung der Geschosse und Kern des ersten Rettungswegs. Mit GK-abhängigen Baustoffanforderungen, DIN-18065-Maßen außerhalb der Wohnung und VV-TB-Regeln für Nachrüstung.
§ 33 verlangt den ersten Rettungsweg über eine notwendige Treppe. § 34 definiert, was eine notwendige Treppe ist, wie sie durch alle Geschosse führt, welche Baustoffe und Maße gelten und wann Handläufe, Geländer und Treppenabsätze vor Türen nötig sind.
Praxisartikel bauo-rettungswege-treppen-nrw und fluchtwege-rettungswege-bauo-nrw ergänzen Treppenräume, Rauchschutz und Betrieb – hier der gesetzliche und technische Kern des Paragraphen.
Fallmuster aus der Praxis in NRW
Häufige Fehlannahme in NRW: Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind keine notwendigen Treppen – Ausnahme GK 1–2 für nicht aufenthaltsfähigen Dachraum.
Praxis in Moers: § 34 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Rechenbeispiel: Laufbreite notwendige Treppe
Büro NE mit 40 Personen je Geschoss, GK 4: Laufbreite notwendige Treppe min. 1,20 m; ab 30 Personen oft 1,50 m – Personenzahl und Rettungswegplan dokumentieren.
Wohngebäude GK 3: Geländerhöhe min. 0,90 m, Handlauf beidseitig ab vier Steigungen – Detail in Cluster-Artikeln zu § 34 Abs. 4–7.
Die acht Absätze im Überblick
Abs. 1–3: Pflicht zur notwendigen Treppe, Verbot einschiebbarer Treppen als notwendige Treppe (Ausnahme GK 1–2), durchgehende Verbindung der Geschosse – Sonderregeln Maisonette und § 35.
Abs. 4–5: Brandverhalten tragender Teile nach Gebäudeklasse; nutzbare Laufbreite und Geländerhöhen (DIN 18065, VV TB).
Unterlagen für die Untere Bauaufsicht
Für § 34 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.
Praxis-Checkliste
- Geschosse und Dachraum prüfen
- Notwendige Treppe eingezeichnet
- GK für Abs. 4 festlegen
- DIN 18065 / VV TB anwenden?
- Rettungsweg § 33 abgestimmt
- Treppenlift geplant → VV TB
- § 35 Treppenraum / § 36 Flur
- Praxisartikel verlinken
Häufige Fragen
- Was ist eine notwendige Treppe?
- Die vom Gesetz geforderte, durchgehende Verbindung der Geschosse – Grundlage für Rettungsweg und Nutzung, nicht nur eine beliebige Innentreppe.
- Darf die Bodentreppe zum Dachboden notwendige Treppe sein?
- In GK 1–2 zum nicht aufenthaltsfähigen Dachraum unter Umständen Leiter/einschiebbare Treppe; in GK 3–5 zum nutzbaren Dachraum nicht.
- Gilt DIN 18065 überall?
- Für notwendige Treppen außerhalb der Wohnung; in GK 1–2 und in Wohnungen oft nur § 3 BauO NRW.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 34 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Was ist bei § 34 BauO NRW in der Praxis zu beachten (5)?
- Laufbreite und Geländer: DIN 18065 / VV TB A 4.2/1 – in GK 1–2 und in Wohnungen oft § 3.
- Wo finde ich § 34 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Erster und zweiter Rettungsweg; Notwendige Treppenräume, Ausgänge. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.