§ 35 Absatz 7: Beleuchtung
Notwendige Treppenräume müssen beleuchtet sein. Haben sie keine Fenster und liegt das Gebäude höher als 13 m Fußbodenoberkante (§ 2), ist Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Typisch nach VDE-Normen im Rahmen der technischen Baubestimmungen.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Beleuchtung, Rauchableitung, Flure
§ 35 Abs. 7–8 verlangen Beleuchtung und bei hohen Gebäuden Sicherheitsbeleuchtung sowie Rauchableitung über Fenster oder bedienbare Öffnung an der Treppenraumspitze; Abs. 9 koppelt an notwendige Flure ab fünf Wohnungen.
Treppenräume brauchen in jedem oberirdischen Geschoss Fenster ins Freie mit mindestens 0,5 m² freiem Querschnitt oder eine Rauchableitungsöffnung an der obersten Stelle mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt, von Erdgeschoss und oberster Treppe aus bedienbar.
In GK 5 ist die obere Öffnung immer erforderlich. In GK 4 und 5 können besondere Vorkehrungen nötig sein, wenn Rauch aus angrenzenden NE in den Treppenraum dringen kann – z. B. Rauchvorsatz, Druckbelüftung. Die Öffnung muss nicht automatisch sein; die Feuerwehr bedient sie im Einsatz und sorgt für Zuluft.
In Geschossen mit mehr als vier Wohnungen müssen notwendige Flure angeordnet sein. Das verweist auf § 36 BauO NRW (Flurlängen, Rauchabschnitte, Sicherheitstreppenraum). Treppenraum und Flur bilden gemeinsam das geschützte Rettungsweg-System.
In Aachen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 35 Abs. 7–9 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
§ 35 Absatz 8: Rauchableitung
- Mit Fenster GK 3/4: oft kein zusätzliches Oberlicht
- Ohne Fenster GK 3: Öffnung ≥1 m²
- GK 5: Fenster und Öffnung oben
- GK 4/5 ohne Fenster: Öffnung + besondere Maßnahmen
Praxis-Checkliste
- Beleuchtung geplant
- >13 m ohne Fenster: SiBe
- Fenster 0,5 m² je OG
- Oberlicht 1 m²
- GK 5: beides
- Bedienung EG + Kopf
- GK 4/5: besondere Maßnahmen
- Feuerwehrplan Rauchöffnung
- >4 Wohnungen → § 36
Häufige Fragen
- Reicht ein Dachfenster im Treppenhaus?
- Wenn freier Querschnitt ≥0,5 m² je Geschoss oder obere Öffnung nach Abs. 8 – Gesamtkonzept prüfen.
- Mechanische Entrauchung Pflicht?
- Nicht zwingend in § 35 – natürliche Öffnung reicht; besondere Maßnahmen bei GK 4/5 nach Lage.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 35 Abs. 7–9 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 35 Abs. 7–9 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Notwendige Flure, offene Gänge; Fenster, Türen, sonstige Öffnungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.