§ 35 Abs. 7–9 BauO NRW: Beleuchtung, Rauchableitung, Flure

§ 35 Abs. 7–8: Sicherheitsbeleuchtung ab 13 m, Rauchfenster 0,5 m², Rauchöffnung 1 m²; Abs. 9 Vorbote § 36 – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 35 Absatz 7: Beleuchtung

Notwendige Treppenräume müssen beleuchtet sein. Haben sie keine Fenster und liegt das Gebäude höher als 13 m Fußbodenoberkante (§ 2), ist Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Typisch nach VDE-Normen im Rahmen der technischen Baubestimmungen.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Beleuchtung, Rauchableitung, Flure

§ 35 Abs. 7–8 verlangen Beleuchtung und bei hohen Gebäuden Sicherheitsbeleuchtung sowie Rauchableitung über Fenster oder bedienbare Öffnung an der Treppenraumspitze; Abs. 9 koppelt an notwendige Flure ab fünf Wohnungen.

Treppenräume brauchen in jedem oberirdischen Geschoss Fenster ins Freie mit mindestens 0,5 m² freiem Querschnitt oder eine Rauchableitungsöffnung an der obersten Stelle mit mindestens 1 m² freiem Querschnitt, von Erdgeschoss und oberster Treppe aus bedienbar.

In GK 5 ist die obere Öffnung immer erforderlich. In GK 4 und 5 können besondere Vorkehrungen nötig sein, wenn Rauch aus angrenzenden NE in den Treppenraum dringen kann – z. B. Rauchvorsatz, Druckbelüftung. Die Öffnung muss nicht automatisch sein; die Feuerwehr bedient sie im Einsatz und sorgt für Zuluft.

In Geschossen mit mehr als vier Wohnungen müssen notwendige Flure angeordnet sein. Das verweist auf § 36 BauO NRW (Flurlängen, Rauchabschnitte, Sicherheitstreppenraum). Treppenraum und Flur bilden gemeinsam das geschützte Rettungsweg-System.

In Aachen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 35 Abs. 7–9 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

§ 35 Absatz 8: Rauchableitung

  • Mit Fenster GK 3/4: oft kein zusätzliches Oberlicht
  • Ohne Fenster GK 3: Öffnung ≥1 m²
  • GK 5: Fenster und Öffnung oben
  • GK 4/5 ohne Fenster: Öffnung + besondere Maßnahmen

Praxis-Checkliste

  • Beleuchtung geplant
  • >13 m ohne Fenster: SiBe
  • Fenster 0,5 m² je OG
  • Oberlicht 1 m²
  • GK 5: beides
  • Bedienung EG + Kopf
  • GK 4/5: besondere Maßnahmen
  • Feuerwehrplan Rauchöffnung
  • >4 Wohnungen → § 36

Häufige Fragen

Reicht ein Dachfenster im Treppenhaus?
Wenn freier Querschnitt ≥0,5 m² je Geschoss oder obere Öffnung nach Abs. 8 – Gesamtkonzept prüfen.
Mechanische Entrauchung Pflicht?
Nicht zwingend in § 35 – natürliche Öffnung reicht; besondere Maßnahmen bei GK 4/5 nach Lage.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 35 Abs. 7–9 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 35 Abs. 7–9 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Notwendige Flure, offene Gänge; Fenster, Türen, sonstige Öffnungen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.