§ 36 Abs. 3–4 BauO NRW: Rauchabschnitte, Sicherheitstreppenraum, Flurwände

§ 36 Abs. 3–4: Rauchabschnitt 30 m, 15 m zum Sicherheitstreppenraum, RS-Türen, feuerhemmende Wände, Keller feuerbeständig – NRW.

§ 36 Absatz 3: Rauchabschnitte

Notwendige Flure sind durch nicht abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen. Die Abschnitte sollen nicht länger als 30 m sein. Die Abschlüsse sind bis an die Rohdecke zu führen.

Bis an die Unterdecke ist zulässig, wenn die Unterdecke feuerhemmend ist und der Raumabschluss vergleichbar sichergestellt ist. Damit Rauch nicht über die abgehängte Decke „überläuft“.

Notwendige Flure mit nur einer Fluchtrichtung, die zu einem Sicherheitstreppenraum führen, dürfen nicht länger als 15 m sein. Der Sicherheitstreppenraum hält Brand und Rauch vom Treppenraum fern und ermöglicht den Verzicht auf einen zweiten Rettungsweg nach § 33 Abs. 2 Nr. 1. Für Hochhäuser gelten ergänzend SBauVO Teil 4.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Rauchabschnitte, Sicherheitstreppenraum, Flurwände

§ 36 Abs. 3 unterteilt notwendige Flure in Rauchabschnitte bis 30 m mit rauchdichten, selbstschließenden, nicht abschließbaren Türen; Flure zum Sicherheitstreppenraum max. 15 m. Abs. 4 regelt feuerhemmende Flurwände und dicht schließende Türen.

Wände notwendiger Flure müssen als raumabschließende Bauteile feuerhemmend sein; in Kellergeschossen, deren tragende und aussteifende Bauteile feuerbeständig sein müssen, feuerbeständig. Wände bis Rohdecke bzw. feuerhemmende Unterdecke mit sichergestelltem Abschluss.

Türen in Flurwänden müssen dicht schließen (dreiseitige Dichtung, in der Praxis ohne gesonderten Verwendbarkeitsnachweis). Öffnungen zu Lagerbereichen im Keller: feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse.

In Hagen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 36 Abs. 3–4 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Praxis-Checkliste

  • Flurlänge je Abschnitt
  • RS-Türen nicht abschließbar
  • Führung bis Rohdecke
  • Unterdecke feuerhemmend?
  • Ein Fluchtweg → 15 m
  • Sicherheitstreppenraum-Konzept
  • § 33 zweiter Weg entfällt?
  • Flurwand F30/F90 Keller
  • Türen dicht – vor Einreichung prüfen.
  • Keller-Lager T30-DS
  • Offener Gang → Abs. 5

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Treppenraum-RS?
Flur: nicht abschließbar; Treppenraum zu Flur: RS nach § 35 Abs. 6 – System zusammen planen.
Wann lohnt sich ein Sicherheitstreppenraum?
Wenn zweiter Rettungsweg schwierig ist, aber ein geschützter Treppenzugang über max. 15 m Flur möglich ist.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 36 Abs. 3–4 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 36 Abs. 3–4 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Notwendige Flure, offene Gänge; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.