§ 49 BauO NRW: Barrierefreies Bauen – Überblick

§ 49 BauO NRW: barrierefreie Wohnungen GK 3–5, öffentlich zugängliche Gebäude, DIN 18040, VV TB NRW, Abs. 3 Ausnahme – Hub.

§ 49 – Abschluss Teil 2 Nutzungsbedingte Anforderungen

Nach § 46 bis § 48 (Aufenthaltsräume, Wohnungen, Stellplätze) bündelt § 49 BauO NRW die barrierefreie Gestaltung. Der Paragraph trennt Wohnungsbau (Abs. 1) von öffentlich zugänglichen Gebäuden (Abs. 2) und öffnet Ausnahmen (Abs. 3). Technische Details stehen nicht im Gesetz, sondern in DIN 18040 und der VV TB NRW. Mit NRW-spezifischen Abweichungen in Anlage A 4.2/2 und A 4.2/3.

Schnittstellen: § 39 (Aufzüge), § 47 Abs. 3 (Abstellflächen Kinderwagen), § 8 Abs. 2 (Spielplätze), § 37 Abs. 6 (Türbreite 0,9 m), § 50 (Sonderbauten). Praxisartikel bauo-barrierefreiheit-fluchtwege-nrw ergänzt Rettungswege.

Für § 49 BauO NRW ist § 49 – Abschluss Teil 2 Nutzungsbedingte Anforderungen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: GK 3–5 mit Wohnungen – alle Wohnungen barrierefrei; § 39 Abs. 4 bleibt unberührt Barrierefrei: auffindbar, zugänglich, nutzbar ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.

MFH GK 4 – Funktionskette

Vom Gehweg (Neigung prüfen) über schwellenlosen Hauseingang 0,9 m, Aufzug 1,5 × 1,5 m vor Tür, Wohnungseingang, Flur 1,2 m, Bad 1,2 × 1,2 m bis Abstellraum und Müll: jede Lücke bricht die Kette.

Rollator-Nutzer: keine Treppe gegenüber dem Aufzug; Treppenhaus ohne Lift min. 1,20 m Laufbreite.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Aachen und anderen NRW-Kommunen prüft § 49 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Für § 49 BauO NRW ist MFH GK 4 – Funktionskette in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Barrierefrei: auffindbar, zugänglich, nutzbar ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe DIN 18040-2 über VV TB NRW Teil A 4.2/3 – Funktionskette von Straße/Mailbox bis Abstellraum und Müll.

Drei Absätze

**Abs. 1:** Wohnungen GK 3–5 – DIN 18040-2.

**Abs. 2:** Öffentlich zugänglich – DIN 18040-1, Konzept.

**Abs. 3:** Gelände/Bestand – unverhältnismäßiger Aufwand.

Für § 49 BauO NRW ist Drei Absätze in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. DIN 18040-2 über VV TB NRW Teil A 4.2/3 – Funktionskette von Straße/Mailbox bis Abstellraum und Müll „R“-Anforderungen (Rollstuhl) nach § 49 Abs. 1 nicht verpflichtend – barrierefrei nutzbar reicht.

§ 49 Absatz 3: Ausnahme

Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Anforderungen wegen schwierigen Geländes oder ungünstiger bestehender baulicher Anlagen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Einzelfallentscheidung der Bauaufsicht – dokumentierte Abwägung, ggf. Teilerfüllung oder Ausgleichsmaßnahmen.

Für § 49 BauO NRW ist § 49 Absatz 3: Ausnahme in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. „R“-Anforderungen (Rollstuhl) nach § 49 Abs. 1 nicht verpflichtend – barrierefrei nutzbar reicht Abs. 2: öffentlich zugängliche Gebäude (Kultur, Sport, Gesundheit, Verwaltung, Verkauf, Parken …) – barrierefrei; Barrierefrei-Konzept nach BauPrüfVO § 9a.

Einordnung: § 49 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 49 BauO NRW: § 49 BauO NRW: GK 3–5 Wohnungen barrierefrei (DIN 18040-2 ohne R-Pflicht), öffentlich zugänglich (DIN 18040-1, Konzept), Abs. 3 bei unverhältnismäßigem Aufwand. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis-Checkliste

  • GK 3–5 Wohnen?
  • Funktionskette planen
  • DIN 18040-2 + VV TB A 4.2/3
  • Öffentlich zugänglich?
  • DIN 18040-1 + Konzept
  • § 39 Aufzug – vor Einreichung prüfen.
  • Abs. 3 Begründung?
  • Denkmalschutz?

Häufige Fragen

Muss jede Wohnung rollstuhlgerecht sein?
Nein – § 49 Abs. 1 verlangt barrierefreie Nutzbarkeit; „R“-Anforderungen der DIN 18040-2 sind in NRW nicht verpflichtend. Abs. 1: GK 3–5 mit Wohnungen – alle Wohnungen barrierefrei; § 39 Abs. 4 bleibt unberührt. Maßgeblich bleibt § 49 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Brauche ich ein Barrierefrei-Konzept?
Bei neuen öffentlich zugänglichen Gebäuden nach Abs. 2 und großen Sonderbauten – BauPrüfVO § 9a. Barrierefrei: auffindbar, zugänglich, nutzbar ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Maßgeblich bleibt § 49 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 49 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. DIN 18040-2 über VV TB NRW Teil A 4.2/3 – Funktionskette von Straße/Mailbox bis Abstellraum und Müll. Maßgeblich bleibt § 49 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 49 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Barrierefreies Bauen; Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. „R“-Anforderungen (Rollstuhl) nach § 49 Abs. 1 nicht verpflichtend – barrierefrei nutzbar reicht. Maßgeblich bleibt § 49 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.