§ 49 BauO NRW: Barrierefreies Bauen – Überblick

§ 49 BauO NRW: barrierefreie Wohnungen GK 3–5, öffentlich zugängliche Gebäude, DIN 18040, VV TB NRW, Abs. 3 Ausnahme – Hub.

MFH GK 4 – Funktionskette

Vom Gehweg (Neigung prüfen) über schwellenlosen Hauseingang 0,9 m, Aufzug 1,5 × 1,5 m vor Tür, Wohnungseingang, Flur 1,2 m, Bad 1,2 × 1,2 m bis Abstellraum und Müll: jede Lücke bricht die Kette.

Rollator-Nutzer: keine Treppe gegenüber dem Aufzug; Treppenhaus ohne Lift min. 1,20 m Laufbreite.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Aachen und anderen NRW-Kommunen prüft § 49 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Praxis-Checkliste

  • GK 3–5 Wohnen?
  • Funktionskette planen
  • DIN 18040-2 + VV TB A 4.2/3
  • Öffentlich zugänglich?
  • DIN 18040-1 + Konzept
  • § 39 Aufzug – vor Einreichung prüfen.
  • Abs. 3 Begründung?
  • Denkmalschutz?

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 49 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 49 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Barrierefreies Bauen; Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.