§ 47 BauO NRW: Wohnungen – Küche, Bad, Abstellflächen, Pflege

§ 47 BauO NRW: Kochnische, Bad mit Wanne/Dusche, Abstellflächen GK 3–5, Pflegeeinheiten ohne Sonderbau – Hub. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 47 nach § 46

§ 46 regelt Aufenthaltsräume allgemein (Höhe, Tageslicht); § 47 konkretisiert die Wohnung als Nutzungseinheit. Küche, Sanitär, Abstellmöglichkeiten und Sonderfälle Pflegewohnen gehören in jeden Wohnungsgrundriss vor Genehmigung.

Fensterlose Küchen, Bäder und Toiletten: wirksame Lüftung nach § 43 und Leitlinie VV TB NRW Teil A 3.2 – plus Schallschutz und Brandschutz.

Für § 47 BauO NRW ist § 47 nach § 46 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: Jede Wohnung Küche oder Kochnische; fensterlos nur mit wirksamer Lüftung (VV TB Teil A 3.2) Abs. 2: Rauchwarnmelder – eigener Cluster.

MFH-Checkliste

Neubau GK 4: Kochnische mit Abluft, Bad mit Wanne, Kinderwagenplatz barrierefrei am Hauseingang, Abstellkammer je WE, RM in Schlaf/Kinder/Flur.

Pflege-WG sechs Personen: § 47 Abs. 5 kann Sonderbau entfallen lassen – Rettungsweg und Brandschutzkonzept dennoch prüfen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Remscheid und anderen NRW-Kommunen prüft § 47 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Für § 47 BauO NRW ist MFH-Checkliste in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 2: Rauchwarnmelder – eigener Cluster Abs. 3: GK 3–5 mit Wohnungen: leicht und barrierefrei erreichbare Abstellflächen für Kinderwagen/Mobilitätshilfen + ausreichend große Abstellfläche je Wohnung.

§ 47 Absätze 1, 3, 4 und 5

**Abs. 1:** Küche oder Kochnische je Wohnung – fensterlos mit Lüftung.

**Abs. 3:** Abstellflächen GK 3–5 – Kinderwagen, Rollator, Keller-/Hausflur oder Wohnung.

**Abs. 4:** Bad mit Wanne oder Dusche und WC.

**Abs. 5:** Kleine Pflegeeinheiten ohne vollen Sonderbau.

Für § 47 BauO NRW ist § 47 Absätze 1, 3, 4 und 5 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 3: GK 3–5 mit Wohnungen: leicht und barrierefrei erreichbare Abstellflächen für Kinderwagen/Mobilitätshilfen + ausreichend große Abstellfläche je Wohnung Abs. 4: Bad mit Badewanne oder Dusche und Toilette je Wohnung.

§ 47 Absatz 3: Abstellflächen

In Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 mit Wohnungen sind leicht und barrierefrei erreichbare Abstellflächen für Kinderwagen und Mobilitätshilfen sowie für jede Wohnung eine ausreichend große Abstellfläche herzustellen.

Typisch: Stellfläche unter Treppenhaus oder im Hausflur für Kinderwagen/Rollator; Abstellkammer oder Kellerraum je Wohnung für Fahrrad, Staubsauger, Seasonal Storage. Barrierefreie Erreichbarkeit verknüpft § 49 und § 39 (Aufzug).

Für § 47 BauO NRW ist § 47 Absatz 3: Abstellflächen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 4: Bad mit Badewanne oder Dusche und Toilette je Wohnung Abs. 5: Pflege-/Betreuungseinheiten bis 6 Personen (nicht intensiv), gemeinsamer Rettungsweg bis 12 – kein Sonderbau § 50 Abs. 2 Nr. 8.

§ 47 Absatz 5: Pflege- und Betreuungseinheiten

Für Einheiten zur Pflege oder Betreuung von Personen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit gelten Sonderbauvorschriften nach § 50 Abs. 2 Nr.

8 nicht, wenn die Einheiten einzeln für höchstens sechs Personen bestimmt sind, nicht für Personen mit Bedarf an intensivpflegerischer Versorgung dienen und einen gemeinsamen Rettungsweg haben und insgesamt höchstens zwölf Personen betreuen.

Überschreitung der Personenzahlen oder intensivpflegerischer Bedarf → Sonderbau Pflegeheim/ Tagespflege – vollständiger Brandschutz- und Genehmigungspfad.

Für § 47 BauO NRW ist § 47 Absatz 5: Pflege- und Betreuungseinheiten in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 5: Pflege-/Betreuungseinheiten bis 6 Personen (nicht intensiv), gemeinsamer Rettungsweg bis 12 – kein Sonderbau § 50 Abs. 2 Nr. 8 § 43 fensterlose Bäder und § 46 Aufenthaltsräume ergänzen Wohnungsplanung.

Einordnung: § 47 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 47 BauO NRW: § 47 BauO NRW: Kochnische, Bad, Abstellflächen GK 3–5, Rauchwarnmelder, kleine Pflegeeinheiten ohne vollen Sonderbau. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis-Checkliste

  • Kochnische/Küche
  • Fensterlos: Lüftung A 3.2
  • Bad Wanne/Dusche + WC
  • GK 3–5: Kinderwagenfläche
  • Abstellfläche je WE
  • Barrierefrei erreichbar
  • Pflege ≤6 / ≤12?
  • § 50 prüfen – vor Einreichung prüfen.

Häufige Fragen

Reicht eine Kochnische?
Ja nach § 47 Abs. 1 – Küche oder Kochnische; fensterlos nur mit wirksamer Lüftung. Abs. 1: Jede Wohnung Küche oder Kochnische; fensterlos nur mit wirksamer Lüftung (VV TB Teil A 3.2). Maßgeblich bleibt § 47 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Abstellfläche nur im Keller?
Je Wohnung ausreichend groß; Kinderwagen/Rollator GK 3–5 leicht und barrierefrei erreichbar – nicht nur Keller ohne Aufzug. Abs. 2: Rauchwarnmelder – eigener Cluster. Maßgeblich bleibt § 47 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wann Sonderbau bei Pflege?
>6 Personen je Einheit, intensivpflegerisch oder >12 gesamt → § 50 Abs. 2 Nr. 8. Abs. 3: GK 3–5 mit Wohnungen: leicht und barrierefrei erreichbare Abstellflächen für Kinderwagen/Mobilitätshilfen + ausreichend große Abstellfläche je Wohnung. Maßgeblich bleibt § 47 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 47 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, SBauVO Sonderbauverordnung, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, Pflege Betreuungsrichtlinie, Pflege Betreuungsrichtlinie Erlaeuterungen. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 47 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Wohnungen; Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Abs. 5: Pflege-/Betreuungseinheiten bis 6 Personen (nicht intensiv), gemeinsamer Rettungsweg bis 12 – kein Sonderbau § 50 Abs. 2 Nr. 8. Maßgeblich bleibt § 47 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.