§ 48 BauO NRW: Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze

§ 48 BauO NRW: Stellplatzpflicht, Ablöse, Stellplatzsatzung, PV-Pflicht >35 Stellplätze 2024, Laubbäume – Hub. Praxis und Genehmigung in NRW.

Fallmuster Gewerbe-Neubau

Büro mit 40 Stellplätzen: Satzung verlangt 0,8/Arbeitsplatz → 32 Plätze. 20 vor Ort, 12 ablösen; über 35 Plätze PV-Carport prüfen; je 5 Plätze ein Laubbaum.

Ablöse fließt zweckgebunden in Radstation und ÖPNV – mit Stadtplanung abstimmen.

In Essen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 48 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Praxis-Checkliste

  • Stellplatzsatzung lesen
  • Bebauungsplan prüfen
  • Kfz + Fahrrad berechnen
  • Eigenes Grundstück
  • Garage SBauVO
  • >35 Plätze: PV?
  • Laubbaum /5 Plätze
  • Ablöse möglich?
  • Zufahrt § 5 – vor Einreichung prüfen.

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 48 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 48 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.