Solarpflicht im Zeitstrahl
Wohnneubau: Antrag ab 01.01.2025. Vollständige Dacherneuerung ab 01.01.2026. Landeseigen bis 31.12.2025. Jede Frist bezieht sich auf den Antrag – nicht auf Baubeginn allein.
Rechenbeispiel Einfamilienhaus, Antrag 03/2025: Pflicht grundsätzlich ja – Ausnahme prüfen bei ≤ 50 m² Nutzfläche, technisch unmöglichem Dach (Glas, Statik) oder Ersatz durch Solarthermie/PV anderswo nach Abs. 6.
Unterlagen
Dachflächenpotenzial, Verschattung, Statik, Brandschutz auf dem Dach, Netzanschluss, Nachweis Ausnahme oder Befreiung. Rechtsverordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 kann Details ergänzen – Fassungsstand prüfen.
Praxis in Solingen: § 42a BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Praxis-Checkliste
- Antragsdatum
- Wohn/Nichtwohn
- Dachfläche geeignet?
- Bebauungsplan/Satzung
- 50 m² Ausnahme?
- Technisch/wirtschaftlich?
- Solarthermie-Alternative?
- PV anderswo?
- Befreiung § 42a Abs. 7
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 42a BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, Anlage VV TB NRW November 2025, MB NRW 2025 168 Anlage VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 42a BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten; Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur-Energiebereitstellung. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.