§ 46 BauO NRW: Aufenthaltsräume – Überblick

§ 46 BauO NRW: lichte Raumhöhe 2,40 m, Dachraum/Keller, Tageslicht 1/8, fensterlose Ausnahmen – Hub nach Handbuch NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

Rechenbeispiel Fensterfläche

Wohnzimmer 16 m² Netto-Raumfläche: Fenster-Rohbaumaß mindestens 2,0 m² (0,125 × 16). Loggia mit Verglasung zur Wohnfläche zählen – sonst Genehmigungsmangel.

Dachschräge: nur Flächen ≥ 2,20 m lichte Höhe zur Hälfte der NRF zählen; Kniestock unter 1,50 m ausklammern.

Praxis-Checkliste

  • Raum = Aufenthaltsraum?
  • Lichte Höhe 2,40 m
  • Dachraum: 0,5 × Fläche ≥ 2,20 m
  • GK 1–2: 2,30 m § 69?
  • Fenster ≥ 0,125 × NRF
  • Loggia/Vorbau einrechnen
  • Fensterlos: Abs. 3 Nutzung
  • DIN 18202 Toleranz

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 46 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 46 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Fenster, Türen, sonstige Öffnungen; Aufenthaltsräume. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.