§ 43 BauO NRW: Sanitäre Anlagen und Wasserzähler – Überblick

§ 43 BauO NRW: fensterlose Bäder, wirksame Lüftung, Wasserzähler je Nutzungseinheit, Kaltwasserzähler je Wohnung – Hub mit TrinkwV, LWG und HeizkostenV.

§ 43 nach § 42a – TGA-Schlussphase Teil 2

Nach Feuerungsanlagen (§ 42), Solar (§ 42a) und Lüftung (§ 41) schließt § 43 BauO NRW die technische Gebäudeausrüstung mit Sanitär und Messung ab. Der Paragraph ist kompakt, berührt aber mehrere Rechtskreise: baurechtliche Zulässigkeit fensterloser Nassräume, verbrauchsabhängige Abrechnung (HeizkostenV) und Trinkwasserhygiene (TrinkwV).

Planer koordinieren Sanitärplanung früh mit Lüftungskonzept (§ 41), Wohnungsanforderungen (§ 47) und ggf. Sonderbauten (§ 50). In Mehrfamilienhäusern sind Wasserzähler und Legionellenprüfung häufig Streitpunkte zwischen Bauherrschaft, Verwalter und Mieterinnen und Mietern.

Für § 43 BauO NRW ist § 43 nach § 42a – TGA-Schlussphase Teil 2 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: Fensterlose Bäder und Toiletten nur mit wirksamer Lüftung – Anbindung an § 41 (Lüftungsanlagen) Einplanen: Bei Wohnungen zusätzlich § 47 (Belüftung, Ausstattung) beachten.

Sanitär zwischen Lüftung und Wohnen

MFH-Neubau: Gäste-WC ohne Fenster im Erdgeschoss – Abluftkanal, Brandschutz-Durchführung nach § 41, Nachweis wirksame Lüftung für Genehmigung. Parallel § 47: Wohnungen insgesamt belüftbar.

Legionellen: Eigentümer prüft Trinkwasser nach TrinkwV bei zentraler Erwärmung – unabhängig von Baugenehmigung, aber Bauphase prägt Risiko (Stagnation, Temperaturführung).

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Essen und anderen NRW-Kommunen prüft § 43 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Für § 43 BauO NRW ist Sanitär zwischen Lüftung und Wohnen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Einplanen: Bei Wohnungen zusätzlich § 47 (Belüftung, Ausstattung) beachten Abs. 2: Jede Wohnung und sonstige Nutzungseinheit braucht einen eigenen Wasserzähler.

Nutzungsänderung Gewerbe → Wohnen

Bestand mit Sammelzähler: § 43 Abs. 2 Satz 2 nur bei unverhältnismäßigem Mehraufwand – Stemmarbeiten, Hauptzähler-Technik, Denkmalschutz dokumentieren. Behörde und Versorger früh einbinden.

Für § 43 BauO NRW ist Nutzungsänderung Gewerbe → Wohnen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 2: Jede Wohnung und sonstige Nutzungseinheit braucht einen eigenen Wasserzähler Ausnahme Abs. 2: Nutzungsänderung, wenn Nachrüstung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand möglich.

§ 43 Absatz 1: Fensterlose Bäder und wirksame Lüftung

Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. „Wirksam“ meint in der Praxis eine Lüftung, die Feuchte, Gerüche und Schadstoffe zuverlässig abführt. Typischerweise Abluft über mechanische Entlüftung oder ausreichend dimensionierte Fensterlüftung in angrenzenden Räumen reicht für fensterlose Räume nicht.

Bei Wohnungen sind die Anforderungen des § 47 BauO NRW zusätzlich zu beachten (Belüftung und Ausstattung der Wohnung). Fensterlose Gäste-WCs im Erdgeschoss eines Einfamilienhauses: oft Entlüftungskanal mit Außenluftanschluss oder Lüftungsgerät. Im MFH häufig zentrale Abluftanlage mit brandschutzgerechten Durchführungen nach § 41 und M-LüAR.

Prüfung privater Abwasserleitungen obliegt dem Eigentümer nach Landeswassergesetz (LWG) NRW und Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw). Trinkwasser auf Legionellen prüft der Eigentümer nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Bei MFH, Gewerbe- und Industriegebäuden mit zentraler Trinkwassererwärmung in der Regel Nachweis alle drei Jahre.

Struktur und Vertiefung

**Abs. 2–3:** Wasserzähler je Nutzungseinheit und Kaltwasser je Wohnung.

Für § 43 BauO NRW ist Struktur und Vertiefung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 3: Jede Wohnung braucht einen eigenen Kaltwasserzähler – gleiche Nutzungsänderungs-Ausnahme HeizkostenV ergänzt Verbrauchszähler für Heiz- und Warmwasserkosten.

Schnittstellen

§ 41 (Lüftung), § 47 (Wohnungen), HeizkostenV, TrinkwV, LWG. Bei Nutzungsänderung Gewerbe → Wohnen: Wasserzähler-Nachrüstung und Legionellenrisiko neu bewerten.

Für § 43 BauO NRW ist Schnittstellen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. HeizkostenV ergänzt Verbrauchszähler für Heiz- und Warmwasserkosten Abwasserprüfung: LWG, SüwVO Abw; Legionellen: TrinkwV (Eigentümer, z. B. alle 3 Jahre MFH).

Einordnung: § 43 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 43 BauO NRW: § 43 BauO NRW: Fensterlose Nassräume nur mit wirksamer Lüftung. Wasserzähler je Nutzungseinheit und Kaltwasserzähler je Wohnung – Schnittstelle zu TrinkwV, HeizkostenV und § 47. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis-Checkliste

  • Fensterlos? Lüftungsnachweis
  • § 41 / M-LüAR abstimmen
  • § 47 Wohnung prüfen
  • Wasserzähler je NE
  • Kaltwasserzähler je Wohnung
  • HeizkostenV Zähler
  • TrinkwV Legionellen
  • LWG / SüwVO Abwasser
  • Nutzungsänderung: Aufwand dokumentieren

Häufige Fragen

Darf ein Bad ohne Fenster genehmigt werden?
Ja, wenn wirksame Lüftung nachgewiesen ist – mechanische Abluft oder anerkanntes Lüftungskonzept; § 47 bei Wohnungen mitbeachten. Abs. 1: Fensterlose Bäder und Toiletten nur mit wirksamer Lüftung – Anbindung an § 41 (Lüftungsanlagen). Maßgeblich bleibt § 43 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Braucht jede Wohnung einen Wasserzähler?
Ja nach § 43 Abs. 2 und 3 – Ausnahme bei Nutzungsänderung nur bei unverhältnismäßigem Mehraufwand. Einplanen: Bei Wohnungen zusätzlich § 47 (Belüftung, Ausstattung) beachten. Maßgeblich bleibt § 43 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 43 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, Anlage VV TB NRW November 2025, MB NRW 2025 168 Anlage VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Reicht Dezentral-Lüftung im Bad?
Wenn wirksam und dauerhaft – mit § 41 abstimmen; zentrale Abluft im MFH oft Standard. Ausnahme Abs. 2: Nutzungsänderung, wenn Nachrüstung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand möglich. Maßgeblich bleibt § 43 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 43 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Sanitäre Anlagen, Wasserzähler; Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Abs. 3: Jede Wohnung braucht einen eigenen Kaltwasserzähler – gleiche Nutzungsänderungs-Ausnahme. Maßgeblich bleibt § 43 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.