Sanitär zwischen Lüftung und Wohnen
MFH-Neubau: Gäste-WC ohne Fenster im Erdgeschoss – Abluftkanal, Brandschutz-Durchführung nach § 41, Nachweis wirksame Lüftung für Genehmigung. Parallel § 47: Wohnungen insgesamt belüftbar.
Legionellen: Eigentümer prüft Trinkwasser nach TrinkwV bei zentraler Erwärmung – unabhängig von Baugenehmigung, aber Bauphase prägt Risiko (Stagnation, Temperaturführung).
Nutzungsänderung Gewerbe → Wohnen
Bestand mit Sammelzähler: § 43 Abs. 2 Satz 2 nur bei unverhältnismäßigem Mehraufwand – Stemmarbeiten, Hauptzähler-Technik, Denkmalschutz dokumentieren. Behörde und Versorger früh einbinden.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Essen und anderen NRW-Kommunen prüft § 43 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.
Praxis-Checkliste
- Fensterlos? Lüftungsnachweis
- § 41 / M-LüAR abstimmen
- § 47 Wohnung prüfen
- Wasserzähler je NE
- Kaltwasserzähler je Wohnung
- HeizkostenV Zähler
- TrinkwV Legionellen
- LWG / SüwVO Abwasser
- Nutzungsänderung: Aufwand dokumentieren
Häufige Fragen
- Reicht Dezentral-Lüftung im Bad?
- Wenn wirksam und dauerhaft – mit § 41 abstimmen; zentrale Abluft im MFH oft Standard.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 43 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, Anlage VV TB NRW November 2025, MB NRW 2025 168 Anlage VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 43 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Sanitäre Anlagen, Wasserzähler; Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.