§ 47 Abs. 2 BauO NRW: Rauchwarnmelder in Wohnungen

§ 47 Abs. 2: Rauchwarnmelder in Schlaf-, Kinderzimmer und Flur, DIN 14676, CE EN 14604, Betriebsverantwortung – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 47 Absatz 2: Pflichträume

In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Sie müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Rauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wohnzimmer, Küchen, Bäder, Toiletten und notwendige Flure außerhalb der Wohnung brauchen keinen Melder. Der Flur innerhalb der Wohnung, über den man vom Wohn-/Schlafbereich zur Wohnungstür und zum Treppenhaus gelangt, ist typischerweise pflichtig.

Für § 47 BauO NRW ist § 47 Absatz 2: Pflichträume in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Mindestens ein Rauchwarnmelder je Schlafraum, Kinderzimmer und Flur als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen Nicht Pflicht: Wohnzimmer, Küche, Bad, notwendige Flure außerhalb der Wohnung.

§ 47 Abs. 2 verpflichtet zu Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen – DIN 14676 als anerkannte Regel der Technik. Betrieb durch unmittelbar Besitzende oder Eigentümer. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Fallmuster und Praxis in NRW: Rauchwarnmelder in Wohnungen

DIN 14676 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusen – als anerkannte Regel der Technik nach § 3 Abs. 2 BauO NRW bindend, auch wenn nicht ausdrücklich in VV TB NRW zitiert. Geräte nach DIN EN 14604 mit CE-Kennzeichnung.

Für die Betriebsbereitschaft ist die unmittelbar besitzende Person verantwortlich (in der Regel Mieter), sofern der Eigentümer die Verpflichtung nicht übernimmt. Vernetzung mehrerer Melder ist nicht vorgeschrieben.

In Paderborn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 47 Abs. 2 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Für § 47 BauO NRW ist Fallmuster und Praxis in NRW: Rauchwarnmelder in Wohnungen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Nicht Pflicht: Wohnzimmer, Küche, Bad, notwendige Flure außerhalb der Wohnung Vernetzung der Melder nicht erforderlich.

Einordnung: § 47 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 47 BauO NRW: § 47 Abs. 2 verpflichtet zu Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen – DIN 14676 als anerkannte Regel der Technik. Betrieb durch unmittelbar Besitzende oder Eigentümer. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis aus H&S+ Wissensbasis: Photovoltaikanlagen · Wohnungen · Rettungswege

Zu „Rauchwarnmelder in Wohnungen“ zeigt die H&S+ Wissensbasis (Handlungsvorlagen brandschutz, Photovoltaikanlagen): KI-Wissen: Photovoltaikanlagen Vollständig H S Vollwissen Photovoltaikanlagen Brandschutz DC-Gefahr, Dachbrand, FW-Abschaltung Photovoltaikanlagen Vollständiges Wissensbündel 1. Zusammenfassung Photovoltaik (P. Praxisempfehlung für NRW-Projekte: V) auf Dächern und Fassaden bringt brandschutztechnische Besonderheiten: DC-Gefahr (Lebensgefahr auch bei Netztrennung), Brand auf in der Dachhaut unter Modulen schwer löschbar, FW. Maßgeblich bleiben § 47 BauO NRW und die behördliche Einzelfallprüfung.

  • Schlafzimmer RM
  • Kinderzimmer RM
  • Rauchwarnmelder im notwendigen Flur (§ 47 BauO NRW)?
  • DIN 14676 Einbau
  • CE EN 14604 – vor Einreichung prüfen.

Praxis-Checkliste

  • Schlafzimmer RM
  • Kinderzimmer RM
  • Rauchwarnmelder im notwendigen Flur (§ 47 BauO NRW)?
  • DIN 14676 Einbau
  • CE EN 14604 – vor Einreichung prüfen.
  • Batterie/Wartung
  • Mietvertrag: Zuständigkeit
  • Keine Vernetzung nötig

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 47 Abs. 2 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Mindestens ein Rauchwarnmelder je Schlafraum, Kinderzimmer und Flur als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen. Maßgeblich bleibt § 47 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 47 Abs. 2 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Erster und zweiter Rettungsweg; Notwendige Flure, offene Gänge. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Nicht Pflicht: Wohnzimmer, Küche, Bad, notwendige Flure außerhalb der Wohnung. Maßgeblich bleibt § 47 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.