§ 47 Absatz 2: Pflichträume
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Sie müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Rauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Wohnzimmer, Küchen, Bäder, Toiletten und notwendige Flure außerhalb der Wohnung brauchen keinen Melder. Der Flur innerhalb der Wohnung, über den man vom Wohn-/Schlafbereich zur Wohnungstür und zum Treppenhaus gelangt, ist typischerweise pflichtig.
Fallmuster und Praxis in NRW: Rauchwarnmelder in Wohnungen
DIN 14676 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusen – als anerkannte Regel der Technik nach § 3 Abs. 2 BauO NRW bindend, auch wenn nicht ausdrücklich in VV TB NRW zitiert. Geräte nach DIN EN 14604 mit CE-Kennzeichnung.
Für die Betriebsbereitschaft ist die unmittelbar besitzende Person verantwortlich (in der Regel Mieter), sofern der Eigentümer die Verpflichtung nicht übernimmt. Vernetzung mehrerer Melder ist nicht vorgeschrieben.
In Paderborn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 47 Abs. 2 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Praxis-Checkliste
- Schlafzimmer RM
- Kinderzimmer RM
- Rauchwarnmelder im notwendigen Flur (§ 47 BauO NRW)?
- DIN 14676 Einbau
- CE EN 14604 – vor Einreichung prüfen.
- Batterie/Wartung
- Mietvertrag: Zuständigkeit
- Keine Vernetzung nötig
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 47 Abs. 2 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 47 Abs. 2 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Erster und zweiter Rettungsweg; Notwendige Flure, offene Gänge. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.