§ 38 Abs. 3–4 BauO NRW: Brüstungshöhen und Geländer

§ 38 Abs. 3–4: Fensterbrüstung 0,8/0,9 m, Geländer 0,9/1,1 m, Absturzhöhe 12 m, Spalt <6 cm – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 38 Absatz 3: Fensterbrüstungen

Bei einer Absturzhöhe bis 12 m müssen Fensterbrüstungen mindestens 0,80 m hoch sein; bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m. Niedrigere Brüstungen sind nur zulässig, wenn zusätzliche Vorrichtungen (Geländer) die Mindesthöhen nach Absatz 4 erreichen.

Brüstungen sind geschlossene Umwehrungen direkt über dem Standfläche – typisch Fensterbank. Die erhöhte Anforderung über 12 m Absturzhöhe soll subjektive Sicherheit in großer Höhe verbessern.

Für § 38 BauO NRW ist § 38 Absatz 3: Fensterbrüstungen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Brüstung: Absturz ≤12 m mind. 0,8 m; >12 m mind. 0,9 m (OK Fertigboden bis Oberkante Brüstung) Zu niedrige Brüstung: zusätzliches Geländer nach Abs. 4.

§ 38 Abs. 3–4 BauO NRW: § 38 Abs. 3 regelt Fensterbrüstungen nach Absturzhöhe; Abs. 4 Mindesthöhen notwendiger Geländer 0,9 m bzw. 1,1 m – mit Leiter-Effekt- und Kopfsteck-Schutz nach DIN 18065. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Brüstungshöhen und Geländer

§ 38 Abs. 3 regelt Fensterbrüstungen nach Absturzhöhe; Abs. 4 Mindesthöhen notwendiger Geländer 0,9 m bzw. 1,1 m – mit Leiter-Effekt- und Kopfsteck-Schutz nach DIN 18065.

Sonstige notwendige Umwehrungen (Geländer an Balkon, Dach, Treppe außerhalb der reinen Wohnungstreppe mit § 34) müssen bei Absturzhöhen von 1 m bis 12 m mindestens 0,90 m und bei mehr als 12 m mindestens 1,10 m hoch sein.

Ziele: Sturz und Durchfall verhindern, Kletterleiter-Effekt begrenzen, Kopf-/Körperstecken vermeiden. Technische Regeln (DIN 18065) fordern zudem einen Spalt von weniger als 6 cm zwischen Fertigbodenkante und Geländer. § 34 Abs. 5–6 regelt Treppengeländer in notwendigen Treppen – beide Normen im Entwurf abstimmen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Aachen und anderen NRW-Kommunen prüft § 38 Abs. 3–4 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Einordnung: § 38 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 38 BauO NRW: § 38 Abs. 3–4 BauO NRW: § 38 Abs. 3 regelt Fensterbrüstungen nach Absturzhöhe; Abs. 4 Mindesthöhen notwendiger Geländer 0,9 m bzw. 1,1 m – mit Leiter-Effekt- und Kopfsteck-Schutz nach DIN 18065. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis in NRW zu § 38 BauO NRW

In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 38 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Brüstung: Absturz ≤12 m mind. 0,8 m; >12 m mind. 0,9 m (OK Fertigboden bis Oberkante Brüstung) Zu niedrige Brüstung: zusätzliches Geländer nach Abs. 4.

Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Notwendige Geländer: Absturz 1–12 m mind. 0,9 m; >12 m mind. 1,1 m Messung Geländer von OK Fertigboden; Brüstung bis Oberkante Fensterbank ohne Rahmen.

Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.

Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.

  • Absturzhöhe je Kante
  • ≤12 m oder >12 m
  • Brüstung 0,8/0,9 m
  • Geländer 0,9/1,1 m
  • Spalt <6 cm – vor Einreichung prüfen.
  • Kinderkletter-Schutz

Praxis-Checkliste

  • Absturzhöhe je Kante
  • ≤12 m oder >12 m
  • Brüstung 0,8/0,9 m
  • Geländer 0,9/1,1 m
  • Spalt <6 cm – vor Einreichung prüfen.
  • Kinderkletter-Schutz
  • § 34 Treppenhaus
  • ArbStättV/Sonderbau?
  • Hubrettung Brüstung § 33

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 38 Abs. 3–4 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, MB NRW 2025 168 Aenderung VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Brüstung: Absturz ≤12 m mind. 0,8 m; >12 m mind. 0,9 m (OK Fertigboden bis Oberkante Brüstung). Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 38 Abs. 3–4 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Schutz gegen schädliche Einflüsse; Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Notwendige Flure, offene Gänge. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Zu niedrige Brüstung: zusätzliches Geländer nach Abs. 4. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.