§ 38 Absatz 1: Sieben Anwendungsfälle
An begehbaren Flächen, die an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, sind Umwehrungen oder Brüstungen vorzusehen. Das betrifft Balkone, Podeste, Brücken und Geschoßkanten.
Nicht begehbare Oberlichter und Glasabdeckungen in begehbaren Flächen mit weniger als 0,5 m Vorsprung müssen abgesichert werden. Für Dächer und Dachteile, die auch nur vorübergehend für Menschen bestimmt sind (Dachterrassen, Wartung), gelten Umwehrungen. Dasselbe für Öffnungen in begehbaren Decken und nicht begehbare Glasflächen in solchen Decken.
Offene Seiten von Treppen, Podesten und Treppenräumen sind zu umwehren – einschließlich Treppen innerhalb von Wohnungen. Kellerlichtschächte und Versorgungsschächte an Verkehrsflächen brauchen sichere Abdeckung oder Umwehrung.
Für § 38 BauO NRW ist § 38 Absatz 1: Sieben Anwendungsfälle in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Begehbare Fläche an mehr als 1 m tiefer liegender Fläche: Umwehrung Nicht begehbare Oberlichter in Verkehrsflächen: Abdeckung oder Umwehrung wenn Vorsprung <0,5 m.
§ 38 Abs. 1–2 BauO NRW: § 38 Abs. 1 listet sieben Fälle für Umwehrungen und Brüstungen; Abs. 2 verlangt verkehrssichere, gesicherte Abdeckungen von Lichtschächten und Schutz von Fenstern neben Treppen. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Wann Umwehrungen und Abdeckungen nötig sind
§ 38 Abs. 1 listet sieben Fälle für Umwehrungen und Brüstungen; Abs. 2 verlangt verkehrssichere, gesicherte Abdeckungen von Lichtschächten und Schutz von Fenstern neben Treppen.
Lichtschächte und Schächte in Verkehrsflächen sind verkehrssicher abzudecken; die Abdeckungen müssen gegen unbefugtes Anheben gesichert sein. Fenster unmittelbar neben Treppen, deren Brüstung unter der erforderlichen Umwehrungshöhe liegt, müssen gegen das Hinausfallen gesichert werden.
Praxis in Köln: § 38 Abs. 1–2 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Für § 38 BauO NRW ist Rechenbeispiel und Fallmuster: Wann Umwehrungen und Abdeckungen nötig sind in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Nicht begehbare Oberlichter in Verkehrsflächen: Abdeckung oder Umwehrung wenn Vorsprung <0,5 m Dächer/Dachteile für Menschen, Öffnungen in begehbaren Decken, Glas in Decken: sichern.
§ 38 Absatz 2: Abdeckungen und Fenster
§ 16 BauO NRW ergänzt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auf Grundstücken und in Gebäuden – Betrieb und Wartung müssen Abdeckungen freihalten.
Für § 38 BauO NRW ist § 38 Absatz 2: Abdeckungen und Fenster in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Dächer/Dachteile für Menschen, Öffnungen in begehbaren Decken, Glas in Decken: sichern Offene Treppen-, Podest- und Treppenraumseiten – auch in Wohnungen.
Einordnung: § 38 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 38 BauO NRW: § 38 Abs. 1–2 BauO NRW: § 38 Abs. 1 listet sieben Fälle für Umwehrungen und Brüstungen; Abs. 2 verlangt verkehrssichere, gesicherte Abdeckungen von Lichtschächten und Schutz von Fenstern neben Treppen. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis-Checkliste
- Überschreitet die Absturzkante 1 m Höhe (Umwehrung § 38 BauO NRW)?
- Oberlicht/Vorsprung
- Dach begehbar?
- Öffnung in Decke
- Treppen offene Seite
- Lichtschacht an Weg
- Abdeckung tragfähig
- Gegen Anheben gesichert
- Fenster neben Treppe
- § 16 Betrieb
Häufige Fragen
- Braucht ein Flachdach ohne Aufenthalt ein Geländer?
- Wenn Menschen zur Wartung hinaufgehen, ja – auch vorübergehender Aufenthalt löst Abs. 1 Nr. 3 aus. Begehbare Fläche an mehr als 1 m tiefer liegender Fläche: Umwehrung. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 38 Abs. 1–2 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Nicht begehbare Oberlichter in Verkehrsflächen: Abdeckung oder Umwehrung wenn Vorsprung <0,5 m. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 38 Abs. 1–2 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Schutz gegen schädliche Einflüsse; Verkehrssicherheit; Notwendige Treppenräume, Ausgänge. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Dächer/Dachteile für Menschen, Öffnungen in begehbaren Decken, Glas in Decken: sichern. Maßgeblich bleibt § 38 BauO NRW auf recht.nrw.de.