§ 34 Abs. 4–5 BauO NRW: Brandverhalten, Laufbreite und Geländerhöhe

§ 34 Abs. 4–5: tragende Teile nach GK, Außentreppen, DIN 18065, Laufbreite 0,8–1,0 m, Geländer 0,9–1,1 m, lichte Höhe 2 m – NRW.

§ 34 Absatz 4: Tragende Teile und Gebäudeklasse

In Gebäudeklasse 5 müssen tragende Teile notwendiger Treppen feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen sein. In GK 4 genügt Nichtbrennbarkeit; in GK 3 nichtbrennbar oder feuerhemmend.

Tragende Teile notwendiger Außentreppen (§ 34 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 3) müssen in GK 3 bis 5 aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Treppenraum und Ausgang regelt § 35.

  • GK 3: A oder F 30
  • GK 4: A
  • GK 5: F 30 und A
  • Außentreppe GK 3–5: A

Rechenbeispiel und Fallmuster: Brandverhalten, Laufbreite und Geländerhöhe

§ 34 Abs. 4 stellt an tragende Teile notwendiger Treppen feuerhemmende bzw. nichtbrennbare Baustoffe je Gebäudeklasse; Abs. 5 verlangt ausreichende Laufbreite und Geländer nach DIN 18065 bzw. VV TB NRW A 4.2/1.

Die nutzbare Breite von Treppenläufen und Treppenabsätzen muss dem Verkehr genügen. Technische Regeln verweisen auf DIN 18065 und die Anlage A 4.2/1 VV TB NRW (Stand 2023/2024).

Orientierung: allgemeine Gebäude nutzbare Laufbreite mindestens 1,0 m; Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen bzw. Treppen in Wohnungen mindestens 0,8 m. Geländerhöhe mindestens 0,9 m, bei Absturzhöhe über 12 m mindestens 1,1 m. Lichte Höhe der notwendigen Treppe mindestens 2 m.

In Remscheid und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 34 Abs. 4–5 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

§ 34 Absatz 5: Laufbreite und Geländer

In NRW ist DIN 18065 für Gebäudeklassen 1 und 2 und für Treppen innerhalb von Wohnungen nicht verbindlich. Dort gelten die allgemeinen Anforderungen des § 3 BauO NRW. Arbeitsstätten: ergänzend ASR (Laufbreite abhängig von Personenzahl).

Praxis-Checkliste

  • Gebäudeklasse festlegen
  • Tragende Teile: A / F 30?
  • § 35 Treppenraum/Außentreppe
  • Laufbreite nach Nutzung
  • DIN 18065 oder § 3?
  • Absturzhöhe → Geländer 1,1 m
  • Lichte Höhe ≥ 2 m
  • ASR bei Arbeitsstätte
  • Rettungswegbreite § 33

Häufige Fragen

Wie breit muss ein Treppenhaus in GK 4 sein?
Typisch nutzbare Laufbreite mindestens 1,0 m nach DIN 18065/VV TB – Sondernutzungen und Rettungsweg können mehr verlangen.
0,8 m in der Eigentumswohnung?
Für reine Wohnungstreppen oft § 3 statt DIN 18065 – sicher und verkehrssicher nach allgemeiner Regel.
Holztreppe in GK 5?
Tragende Teile notwendiger Treppen müssen nichtbrennbar sein – Holz als tragendes Element in GK 5 regelmäßig unzulässig.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 34 Abs. 4–5 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, MB NRW 2025 168 Aenderung VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 34 Abs. 4–5 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.