§ 34 Abs. 1–3 BauO NRW: Notwendige Treppe, Kontinuität, Maisonette

§ 34 Abs. 1–3: Pflicht notwendige Treppe, einschiebbare Treppen, Dachraum GK 3–5, durchgehende Verbindung, Maisonette – NRW.

§ 34 Absatz 1: Wo eine notwendige Treppe nötig ist

Jedes Geschoss, das nicht Erdgeschoss ist, und jeder nutzbare Dachraum müssen über mindestens eine notwendige Treppe erreichbar sein. Das betrifft Keller mit Aufenthaltsnutzung, Obergeschosse und ausgebaute Dächer gleichermaßen.

Eine geneigte Ebene mit geringer Neigung kann als Rampe die Treppe ersetzen, wenn sie den Anforderungen genügt. In Gebäudeklassen 3 bis 5 ist der Zugang zum nutzbaren Dachraum nicht über eine Anlegeleiter zulässig. Dort muss die notwendige Treppe bis in den Dachraum führen.

Für § 34 BauO NRW ist § 34 Absatz 1: Wo eine notwendige Treppe nötig ist in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Jedes Geschoss nicht im EG und jeder nutzbare Dachraum: mindestens eine notwendige Treppe; geneigte Ebene mit geringer Neigung als Rampe zulässig Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind keine notwendigen Treppen.

§ 34 Abs. 1–3 verpflichtet zu mindestens einer notwendigen Treppe je Geschoss und nutzbarem Dachraum, verbietet einschiebbare Treppen als notwendige Treppe (mit GK-1–2-Ausnahme) und regelt die durchgehende Geschossverbindung inklusive Maisonette-Sonderfällen. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Notwendige Treppe, Kontinuität, Maisonette

Einschiebbare Treppen und Rolltreppen dürfen nicht als notwendige Treppen dienen. In Gebäudeklassen 1 und 2 sind einschiebbare Treppen oder Leitern zum Dachraum zulässig, wenn der Dachraum nicht für Aufenthalt von Menschen bestimmt ist.

In höheren Gebäudeklassen oder bei nutzbarem Dachgeschoss ist eine Bodentreppe als notwendige Treppe unzulässig – Abweichungen nur über Ausnahme/Befreiung.

Praxis in Köln: § 34 Abs. 1–3 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.

Für § 34 BauO NRW ist Rechenbeispiel und Fallmuster: Notwendige Treppe, Kontinuität, Maisonette in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind keine notwendigen Treppen GK 1–2: einschiebbare Treppe/Leiter zum nicht aufenthaltsfähigen Dachraum möglich.

§ 34 Absatz 3: Durchgängigkeit und Sonderregeln

Notwendige Treppen müssen durchgehend in alle angeschlossenen Geschosse und unmittelbar in die zum Dachraum führenden Treppen münden. Für Gebäudeklassen 1 bis 3 und bestimmte Fälle nach § 35 gelten Erleichterungen.

Maisonettewohnungen: Eine Treppe innerhalb der Nutzungseinheit darf höchstens zwei Geschosse verbinden (bis 200 m²). Die Hauptnotwendige Treppe des Gebäudes endet am unteren Maisonette-Geschoss. Absätze 3 bis 6 gelten nicht für Treppen, die ausschließlich innerhalb einer Wohnung liegen.

Fluchtwege sollen kurz und übersichtlich bleiben – die Kontinuität der notwendigen Treppe ist Voraussetzung für § 33 Abs. 2.

Für § 34 BauO NRW ist § 34 Absatz 3: Durchgängigkeit und Sonderregeln in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. GK 1–2: einschiebbare Treppe/Leiter zum nicht aufenthaltsfähigen Dachraum möglich GK 3–5: nutzbarer Dachraum nur über notwendige Treppe, nicht über Leiter.

Einordnung: § 34 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 34 BauO NRW: § 34 Abs. 1–3 verpflichtet zu mindestens einer notwendigen Treppe je Geschoss und nutzbarem Dachraum, verbietet einschiebbare Treppen als notwendige Treppe (mit GK-1–2-Ausnahme) und regelt die durchgehende Geschossverbindung inklusive Maisonette-Sonderfällen. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis-Checkliste

  • Alle Geschosse > EG listen
  • Dachraum nutzbar?
  • Notwendige Treppe bis Dach?
  • GK 1–2: Bodentreppe zum Abstellboden?
  • Einschiebbare Treppe vermeiden
  • Maisonette: 2-Geschoss-Regel
  • Durchlauf Treppenhaus prüfen
  • § 33 1. Rettungsweg
  • § 35 Treppenraum prüfen

Häufige Fragen

Reicht eine Wendeltreppe im Treppenhaus?
Ja, wenn sie als notwendige Treppe ausgewiesen ist und Maße sowie Treppenraum (§ 35) erfüllt. Jedes Geschoss nicht im EG und jeder nutzbare Dachraum: mindestens eine notwendige Treppe; geneigte Ebene mit geringer Neigung als Rampe zulässig. Maßgeblich bleibt § 34 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Maisonette ohne Treppenhaus-Anschluss?
Unzulässig – die Gebäudetreppe muss das untere Maisonette-Geschoss erreichen; innere Treppe nur für die zwei NE-Geschosse. Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind keine notwendigen Treppen. Maßgeblich bleibt § 34 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 34 Abs. 1–3 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. GK 1–2: einschiebbare Treppe/Leiter zum nicht aufenthaltsfähigen Dachraum möglich. Maßgeblich bleibt § 34 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 34 Abs. 1–3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage; Notwendige Flure, offene Gänge. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. GK 3–5: nutzbarer Dachraum nur über notwendige Treppe, nicht über Leiter. Maßgeblich bleibt § 34 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.