abP und ZiE im Überblick
Neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (§ 21) kennt die BauO NRW zwei weitere Wege des Verwendbarkeitsnachweises: das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) nach § 22 und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) nach § 23. Beide werden hier gebündelt, weil Planer in der Praxis oft zwischen abZ, abP und ZiE wählen müssen.
Fallmuster aus der Praxis in NRW
Typisches Genehmigungsszenario: § 22 Abs. 1: Statt abZ genügt abP, wenn die Bauart/Bauprodukt nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilbar ist (VV TB § 88 Abs. 5).
Häufige Fehlannahme in NRW: § 22 Abs. 2: abP erteilt anerkannte Prüfstelle; Anerkennung PÜZ-Stellen in NRW beim DIBt (PÜZ-Verzeichnis).
Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: § 23 Abs. 1: ZiE durch oberste Bauaufsichtsbehörde NRW (MHKBD) bei nachgewiesener Verwendbarkeit; OBA kann ZiE für bagatellfreie Fälle erklären.
Betrieb und Dokumentation: ZiE: informeller Antrag, vorhabenbezogen, nicht auf andere Projekte übertragbar – oft schneller als abZ.
In Remscheid und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 22 und § 23 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
§ 22 BauO NRW – Pflichten und Ablauf
Das abP erteilt eine für Prüfaufgaben anerkannte Stelle, wenn die Verwendbarkeit nach § 18 Abs. 1 nachgewiesen ist. Beispiele: Materialprüfungsämter (MPA NRW) oder private Prüfstellen. Die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) hat NRW an das DIBt übertragen; das PÜZ-Verzeichnis wird in den DIBt-Mitteilungen veröffentlicht.
Die Anerkennungsbehörde kann das abP zurücknehmen oder widerrufen (Verwaltungsverfahrensgesetz NRW). 2 Satz 2 verweist auf entsprechende Regelungen.
Bauprodukte dürfen im Einzelfall mit Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde verwendet werden, wenn die Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Erwartet die OBA keine Gefahren nach § 3 Abs. 1, kann sie allgemein festlegen, dass keine Zustimmung erforderlich ist.
Unterlagen für die Untere Bauaufsicht
Für § 22 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.
§ 22: Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
Anstelle einer abZ genügt ein abP für Bauprodukte (und entsprechend für Bauarten nach § 17 Abs. 3), wenn sie nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. Welche Bauprodukte und Prüfverfahren maßgeblich sind, werden in der Verwaltungsvorschrift nach § 88 Abs. 5 bekannt gemacht – in der VV TB NRW.
§ 23: Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
Der Antrag auf ZiE ist nicht formgebunden und richtet sich an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBD) als oberste Bauaufsichtsbehörde. Eine ZiE ist sinnvoll, wenn weder abZ noch abP vorliegen oder das Produkt wesentlich von einer Zulassung abweicht. Sie ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein abZ-Verfahren, gilt aber nur für das beantragte Bauvorhaben (Baugenehmigung oder Vorbescheid).
Für Bauprodukte in den in § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW genannten Baudenkmälern erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde die Zustimmung (§ 23 Abs. 2).
Praxis: Auswahl und Unterlagen
Entscheidungsbaum: CE und § 19 → fertig. Sonst § 20 → abZ (DIBt) oder abP (VV TB-Prüfverfahren) oder ZiE (Einzelfall). Bei Sonderprodukten im Denkmal: untere Behörde.
Im Bauantrag: abP- oder ZiE-Nummer, Geltungsumfang und Auflagen beifügen. Wechsel des Produkts während der Bauphase erfordert neuen Nachweis oder ZiE.
Praxis-Checkliste
- Prüfverfahren in VV TB für abP?
- PÜZ-Stelle im DIBt-Verzeichnis?
- ZiE nur wenn abZ/abP fehlen oder Abweichung
- Antrag ZiE an MHKBD (nicht Denkmal)
- Vorhabenbezug in ZiE prüfen
- abP-/ZiE-Auflagen in Ausführung
- Unterlagen im Bauantrag
- Denkmal: untere Behörde
- Produktwechsel: neu bewerten
- Mit § 20 Einordnung abstimmen
Häufige Fragen
- abP oder abZ – was ist günstiger?
- abP wenn das Produkt in der VV TB mit Prüfverfahren gelistet ist – oft schlanker. abZ für neue Produkte ohne standardisiertes Prüfverfahren.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 22 und § 23 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, MVV TB 2025 1 DIBt Referenz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 22 und § 23 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis; Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung; Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.