§ 22 und § 23 BauO NRW: Prüfzeugnis (abP) und Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

§ 22 BauO NRW abP durch Prüfstelle, § 23 ZiE durch OBA NRW, Denkmalschutz, PÜZ-Verzeichnis DIBt – Verwendbarkeit im Einzelfall in NRW.

abP und ZiE im Überblick

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (§ 22) ersetzt die abZ für in der VV TB genannte Prüfverfahren. Die Zustimmung im Einzelfall (§ 23) erteilt die OBA NRW für ein konkretes Vorhaben – schneller als abZ, aber nicht übertragbar.

Neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (§ 21) kennt die BauO NRW zwei weitere Wege des Verwendbarkeitsnachweises: das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) nach § 22 und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) nach § 23. Beide werden hier gebündelt, weil Planer in der Praxis oft zwischen abZ, abP und ZiE wählen müssen.

Anstelle einer abZ genügt ein abP für Bauprodukte (und entsprechend für Bauarten nach § 17 Abs. 3), wenn sie nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. Welche Bauprodukte und Prüfverfahren maßgeblich sind, werden in der Verwaltungsvorschrift nach § 88 Abs. 5 bekannt gemacht – in der VV TB NRW.

Fallmuster aus der Praxis in NRW

Typisches Genehmigungsszenario: § 22 Abs. 1: Statt abZ genügt abP, wenn die Bauart/Bauprodukt nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilbar ist (VV TB § 88 Abs. 5).

Häufige Fehlannahme in NRW: § 22 Abs. 2: abP erteilt anerkannte Prüfstelle; Anerkennung PÜZ-Stellen in NRW beim DIBt (PÜZ-Verzeichnis).

Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: § 23 Abs. 1: ZiE durch oberste Bauaufsichtsbehörde NRW (MHKBD) bei nachgewiesener Verwendbarkeit; OBA kann ZiE für bagatellfreie Fälle erklären.

Betrieb und Dokumentation: ZiE: informeller Antrag, vorhabenbezogen, nicht auf andere Projekte übertragbar – oft schneller als abZ.

In Remscheid und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 22 und § 23 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

§ 22 BauO NRW – Pflichten und Ablauf

Das abP erteilt eine für Prüfaufgaben anerkannte Stelle, wenn die Verwendbarkeit nach § 18 Abs. 1 nachgewiesen ist. Beispiele: Materialprüfungsämter (MPA NRW) oder private Prüfstellen. Die Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) hat NRW an das DIBt übertragen; das PÜZ-Verzeichnis wird in den DIBt-Mitteilungen veröffentlicht.

Die Anerkennungsbehörde kann das abP zurücknehmen oder widerrufen (Verwaltungsverfahrensgesetz NRW). 2 Satz 2 verweist auf entsprechende Regelungen.

Bauprodukte dürfen im Einzelfall mit Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde verwendet werden, wenn die Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Erwartet die OBA keine Gefahren nach § 3 Abs. 1, kann sie allgemein festlegen, dass keine Zustimmung erforderlich ist.

Unterlagen für die Untere Bauaufsicht

Für § 22 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.

Praxis-Checkliste

  • Prüfverfahren in VV TB für abP?
  • PÜZ-Stelle im DIBt-Verzeichnis?
  • ZiE nur wenn abZ/abP fehlen oder Abweichung
  • Antrag ZiE an MHKBD (nicht Denkmal)
  • Vorhabenbezug in ZiE prüfen
  • abP-/ZiE-Auflagen in Ausführung
  • Unterlagen im Bauantrag
  • Denkmal: untere Behörde
  • Produktwechsel: neu bewerten
  • Mit § 20 Einordnung abstimmen

Häufige Fragen

abP oder abZ – was ist günstiger?
abP wenn das Produkt in der VV TB mit Prüfverfahren gelistet ist – oft schlanker. abZ für neue Produkte ohne standardisiertes Prüfverfahren.
Kann ich eine ZiE auf ein anderes Projekt übertragen?
Nein – ZiE ist vorhabenbezogen und nicht übertragbar. In NRW gilt ergänzend: § 22 Abs. 1: Statt abZ genügt abP, wenn die Bauart/Bauprodukt nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilbar ist (VV TB § 88 Abs. 5).
Wo finde ich anerkannte Prüfstellen?
DIBt-Mitteilungen, PÜZ-Verzeichnis auf dibt.de. In NRW gilt ergänzend: § 22 Abs. 1: Statt abZ genügt abP, wenn die Bauart/Bauprodukt nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilbar ist (VV TB § 88 Abs. 5).
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 22 und § 23 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, MVV TB 2025 1 DIBt Referenz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wer erteilt ZiE bei Baudenkmalen?
Die untere Bauaufsichtsbehörde (§ 23 Abs. 2), nicht das MHKBD. In NRW gilt ergänzend: § 22 Abs. 1: Statt abZ genügt abP, wenn die Bauart/Bauprodukt nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilbar ist (VV TB § 88 Abs. 5).
Wo finde ich § 22 und § 23 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis; Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung; Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.