Warum § 19 und § 20 zusammen
CE-gekennzeichnete Bauprodukte fallen unter § 19, wenn die erklärten Leistungen die BauO erfüllen – §§ 18 Abs. 3 und 20 bis 25 entfallen dann. Ohne CE oder bei wesentlicher Abweichung von der VV TB NRW verlangt § 20 einen Verwendbarkeitsnachweis über abZ, abP oder ZiE.
§ 19 BauO NRW regelt in einem Absatz CE-gekennzeichnete Bauprodukte. § 20 definiert, wann ein Verwendbarkeitsnachweis nach §§ 21 bis 23 erforderlich ist – und wann nicht. Für die §-Reihe auf bauonrw.de ist ein gemeinsamer Fachbeitrag sinnvoller als ein Minimalartikel nur zu § 19. Suchanfragen zu CE, abZ und ZiE werden so in einem Planungskontext gebündelt.
Nach § 18 (allgemeine Verwendungsanforderungen) ist dies die nächste Stufe: Welches Nachweisinstrument braucht das konkrete Produkt im Genehmigungsverfahren?
Fallmuster aus der Praxis in NRW
Typisches Genehmigungsszenario: § 19: CE-Produkt verwendbar, wenn erklärte Leistungen die Anforderungen der BauO NRW erfüllen – §§ 18 Abs. 3, 20–25 nicht anwendbar (VO 305/2011).
Häufige Fehlannahme in NRW: § 20 Abs. 1: Verwendbarkeitsnachweis nötig ohne TB/aRdT, bei wesentlicher Abweichung von VV TB (§ 88 Abs. 2 Nr. 3) oder wenn § 87 Abs. 7 es verlangt.
Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: Nachweise: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ, § 21), allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP, § 22) oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE, § 23).
In Remscheid und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 19 und § 20 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
§ 19 BauO NRW – Pflichten und Ablauf
Ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 trägt und für die der Hersteller Leistungen erklärt hat, darf verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den Anforderungen der BauO NRW genügen.
§ 18 Abs. 3 sowie §§ 20 bis 25 gelten nicht, sofern die erklärten Leistungen die Anforderungen erfüllen. Das entlastet den Nachweisweg – ersetzt aber nicht die projektbezogene Prüfung durch Planer und ausführende Unternehmen (§ 18 Abs. 1, Verantwortung für Bauwerksanforderungen).
Ein Verwendbarkeitsnachweis nach §§ 21 bis 23 ist für ein Bauprodukt erforderlich, wenn.
Unterlagen für die Untere Bauaufsicht
Für § 19 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.
Praxis-Checkliste
- CE ja/nein – § 19 oder § 20 prüfen
- Leistungserklärung vs. Bauwerksanforderungen
- VV TB: wesentliche Abweichung?
- Teil D: Nachweisfreiheit?
- Bagatellklausel § 20 Abs. 2
- abZ, abP oder ZiE einplanen
- Nachweise in Bauunterlagen
- Behörde: Vorlage auf Verlangen
- Produktwechsel neu bewerten
- Schnittstelle § 17 Bauart
- Mit Genehmigungsunterlagen abgleichen
Häufige Fragen
- Brauche ich bei CE trotzdem einen Verwendbarkeitsnachweis?
- §§ 20–25 entfallen bei CE, wenn die erklärten Leistungen die BauO-Anforderungen erfüllen (§ 19). Die baurechtliche Eignung für das Vorhaben muss dennoch nachgewiesen werden können.
- Was ist die Bagatellklausel in § 20?
- Abs. 2 Nr. 2: Produkte mit nur untergeordneter Bedeutung für die Anforderungen brauchen keinen Verwendbarkeitsnachweis nach Abs. 1.
- Wo finde ich die Liste ohne Nachweispflicht?
- VV TB NRW, Anlage Teil D (§ 20 Abs. 3). In NRW gilt ergänzend: § 19: CE-Produkt verwendbar, wenn erklärte Leistungen die Anforderungen der BauO NRW erfüllen – §§ 18 Abs. 3, 20–25 nicht anwendbar (VO 305/2011).
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 19 und § 20 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BauPAVO NRW Bauprodukte Bauarten. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Was ist der Unterschied zwischen abZ, abP und ZiE?
- abZ: allgemein, DIBt (§ 21). abP: Prüfzeugnis nach anerkannten Prüfverfahren (§ 22). ZiE: einzelnes Vorhaben, OBA NRW (§ 23).
- Wer führt die Nachweise?
- Die am Bau Beteiligten – typisch Bauherrschaft mit Planung und Ausführung; Vorlage an die Behörde auf Verlangen.
- Wo finde ich § 19 und § 20 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Baupro-dukten. Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall; Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.