§ 8 BauO NRW: Grünflächen, Versiegelung, Spielplätze und Gelände

§ 8 BauO NRW ab 2024: wasseraufnahmefähige Grünflächen, kein Schottergarten, Kleinkinderspielplätze, Geländeänderungen, NachbG Grenzabstände – Klimaanpassung.

§ 8 in der Systematik der BauO NRW

Im zweiten Teil der Bauordnung NRW (Grundstück und Bebauung) regelt § 8, was mit den Flächen zwischen und um Gebäude geschieht. Ein zentraler Baustein für Klimaanpassung, Hochwasservorsorge und Lebensqualität.

Während §§ 4 bis 7 Erreichbarkeit, Abstände und Teilbarkeit klären, zielt § 8 auf die nicht überbauten Restflächen bebauter Grundstücke und auf Spielräume für Kleinkinder.

Die Novelle vom 31. Oktober 2023 (in Kraft 1. Januar 2024) hat § 8 Abs. 1 grundlegend verschärft: Grünflächen sind Regelfall, die Darlegungslast liegt bei derjenigen Person, die eine Fläche nicht begrünen will. Schottergärten und Kunstrasen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die früheren Absätze zu Photovoltaik auf Parkplätzen und Empfehlungen für Landesflächen wurden strukturell verlagert (PV nun § 48 Abs. 1a).

Für Planer, Bauherrschaft und Kommunen verknüpft § 8 Bauordnung, Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, GRZ nach BauNVO) und Nachbarrecht (NachbG NRW bei Bepflanzung an Grenzen).

Fallmuster aus der Praxis in NRW

Typisches Genehmigungsszenario: Nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke sind als Grünflächen wasseraufnahmefähig und zu begrünen – sofern keine andere zulässige Verwendung nötig ist.

Schnittstelle zu Nachbarparagraphen: Wenn Begrünung am Boden kaum möglich ist, sollen bauliche Anlagen begrünt werden (wirtschaftlich zumutbar).

In Bonn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 8 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

§ 8 BauO NRW – Pflichten und Ablauf

Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen bebauter Grundstücke sind als Grünflächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.

Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige Verwendung dar. Damit endet die baurechtliche Privilegierung des „kiesgefüllten Vorgartens“ als Ersatz für Begrünung.

Maßgeblich ist die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung: Stellplätze, Zufahrten, Kinderspielplätze, Nebenanlagen oder Garagen in Abstandsflächen (§ 6 Abs. 8) können Grünflächenanteile verdrängen, wenn sie nach BauO und Bebauungsplan erforderlich sind.

NachbG NRW: Bäume, Hecken und Grenzabstand

Bepflanzung an der Grundstücksgrenze berührt das Nachbarrechtsgesetz NRW: § 41 NachbG regelt Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Rebstöcke (u. a. 2 m bzw. 4 m je nach Baumart), § 42 für Hecken (0,50 m bis 1 m). Ziersträucher und Beerensträucher dürfen die dreifache Abstandshöhe nicht überschreiten; Triebe unterhalb der halben Mindestabstände sind zu entfernen.

§ 8 BauO NRW und NachbG wirken zusammen: Baurechtlich gewünschte Begrünung muss grenznah mit den civilrechtlichen Abständen vereinbar sein. Vor Pflanzung Lageplan und Nachbarschaft klären.

§ 8 Absatz 2: Spielplätze für Kleinkinder

Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück. Dessen dauerhafte Nutzung öffentlich-rechtlich gesichert sein muss – ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen.

Dies entfällt, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein nutzbarer Spielplatz geschaffen wird, bereits vorhanden ist oder wegen Art und Lage der Wohnung nicht erforderlich ist (Gemeinschaftsanlagen können im Bebauungsplan festgesetzt sein).

Bei bestehenden Gebäuden kann die Herstellung verlangt werden, wenn Gesundheit und Schutz der Kinder es erfordern. Der Spielplatz muss barrierefrei erreichbar sein.

Technische Orientierung: DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume), DIN EN 1176 und DIN EN 1177 für Geräte und Fallschutz. Die Planung gehört früh in den Bauantrag und die Abstimmung mit der Unteren Bauaufsicht.

§ 8 Absatz 3: Veränderungen der Geländeoberfläche

Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen nur genehmigt werden, wenn dadurch keine Nachteile für Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen entstehen und das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht gestört wird. Der Absatz knüpft an § 2 Abs. 4 (Geländeoberfläche) und § 6 Abs. 4 (Abstandsflächen bei Abgrabungen) an – Aufschüttungen und Abgrabungen sind genehmigungspflichtig und nachbarlich zu prüfen.

Hinweis: Die Pflicht zur Solarüberdachung großer Parkplätze (früher § 8 Abs. 2 alt) gilt seit der Strukturreform in § 48 Abs. 1a BauO NRW – bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen.

Praxis und Genehmigung

Im Lageplan: Versiegelungsgrad, Grünflächenanteile, Stellplätze, Spielplatzfläche, Entwässerungskonzept. Bei Mehrfamilienhaus-Neubau: Spielplatznachweis oder Ausnahmebegründung. Bei Umgestaltung des Vorgartens: keine Schotter-/Kunstrasen-Lösung als §-8-konforme Grünfläche.

Health and Safety + begleitet über bauonrw.de; für Bauphase SiGeKo und Arbeitsschutz über sigeko.koeln und arbeitssicherheit.nrw.

Praxis-Checkliste

  • Freiflächenanteil und Versiegelung im Lageplan
  • Grünflächen wasseraufnahmefähig geplant
  • Kein Schotter/Kunstrasen als Grünersatz
  • Alternative Nutzungen baurechtlich belegen
  • Fassaden-/Dachbegrünung prüfen wenn Boden nicht möglich
  • Bebauungsplan und § 89-Satzung einbeziehen
  • Mehr als 3 Wohnungen: Spielplatz oder Ausnahme
  • Spielplatz barrierefrei, DIN 18034/1176/1177
  • Baulast bei Spielplatz auf Fremdgrund
  • Geländeänderung: Nachbar und Ortsbild
  • Pflanzung an Grenze: NachbG §§ 41–42

Häufige Fragen

Sind Schottergärten in NRW noch erlaubt?
Als Ersatz für Grünflächen nach § 8 Abs. 1 BauO NRW nicht – Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen sind seit 01.01.2024 ausdrücklich keine zulässige andere Verwendung.
Was zählt als „andere zulässige Verwendung“?
Baurechtlich gebrauchte Flächen wie Stellplätze, Zufahrten, Kinderspielplätze oder zulässige Nebenanlagen – nicht Schotter oder Kunstrasen.
Ab wann brauche ich einen Kleinkinderspielplatz?
Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, sofern keine Ausnahme (naher Spielplatz, Lage der Wohnung) greift.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 8 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Welche DIN-Normen gelten für Spielplätze?
Orientierung an DIN 18034, DIN EN 1176 (Geräte) und DIN EN 1177 (Böden) – plus barrierefreie Erreichbarkeit nach § 8 Abs. 2.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.