§ 50 – Beginn Teil 3 Verfahrensregelungen
Mit § 50 BauO NRW endet der zweite Teil (Anforderungen an bauliche Anlagen) und der dritte Teil (Verfahren) beginnt. Zugleich ist § 50 inhaltlich Brücke: Sonderbauten unterliegen oft verschärften technischen Anforderungen und anderen Genehmigungswegen. Nach § 49 (Barrierefreiheit) ist § 50 der Einstieg in Sonderbau- und Verfahrensthemen.
Praxis: sonderbauten-sbauvo-nrw, bauo-nrw-paragraph-14-brandschutz, versammlungsstaette-sonderbau-nrw. SiGeKo und Betrieb greifen bei Sonderbauten früh.
Für § 50 BauO NRW ist § 50 – Beginn Teil 3 Verfahrensregelungen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: Sonderanforderungen oder Erleichterungen, wenn Regelbau nicht passt – 24 Themenfelder (Grundstück bis Gebäudefunk) Höheres Gefährdungspotenzial als Regelbau: Größe, Personenzahl, Schutzbedarf.
Rechenbeispiel Einordnung
Logistik 1.800 m² Verkaufsfläche + 2.400 m² Lager: Nr. 4 greift (> 2.000 m² Verkauf) → großer Sonderbau § 65; Hochregal 10 m → zusätzlich Nr. 16.
Restaurant 180 Plätze innen: unter Nr. 7 – kein großer Sonderbau aus Gaststätte; dennoch Sonderbau Abs. 1 möglich, § 64, Konzept prüfen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Essen und anderen NRW-Kommunen prüft § 50 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.
Für § 50 BauO NRW ist Rechenbeispiel Einordnung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Höheres Gefährdungspotenzial als Regelbau: Größe, Personenzahl, Schutzbedarf SBauVO NRW: Versammlungsstätten, Beherbergung, Verkauf, Hochhäuser, Garagen, Betriebsräume elektr. Anlagen.
Absatz 1 und Absatz 2
**Abs. 1:** Sonderanforderungen/Erleichterungen – Verfahren und Konzepte.
**Abs. 2:** Katalog großer Sonderbauten – Schwellenwerte.
Für § 50 BauO NRW ist Absatz 1 und Absatz 2 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. SBauVO NRW: Versammlungsstätten, Beherbergung, Verkauf, Hochhäuser, Garagen, Betriebsräume elektr. Anlagen Ungeregelter Sonderbau (NRW-spezifisch): Sonderbau ohne eigene SBauVO-Teil – nur BauO NRW.
Regelbau, groß, klein, ungeregelt
Regelbau erfüllt § 3 über Standardanforderungen. Sonderbauten weichen in Gefährdung ab – Behörde kann verschärfen oder erleichtern. Große Sonderbauten nach Abs. 2: volles Baugenehmigungsverfahren § 65. Sonderbauten außerhalb des Katalogs: § 64, mit Brandschutzkonzept nach Abs. 1 Nr. 19.
Ungeregelter Sonderbau: erfüllt Sonderbau-Merkmale, aber keine SBauVO-Teilregelung – alle Anforderungen aus BauO und VV TB, Einzelfallplanung intensiv.
Für § 50 BauO NRW ist Regelbau, groß, klein, ungeregelt in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Ungeregelter Sonderbau (NRW-spezifisch): Sonderbau ohne eigene SBauVO-Teil – nur BauO NRW Große Sonderbauten Abs. 2: Baugenehmigungsverfahren § 65; Erleichterungen § 69 Abs. 1.
Einordnung: § 50 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 50 BauO NRW: § 50 BauO NRW: Sonderanforderungen/Erleichterungen Abs. 1, Katalog großer Sonderbauten Abs. 2, SBauVO für sechs Typen, § 64 klein / § 65 groß, ungeregelter Sonderbau nur BauO. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 50 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 50 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Abs. 1: Sonderanforderungen oder Erleichterungen, wenn Regelbau nicht passt – 24 Themenfelder (Grundstück bis Gebäudefunk) Höheres Gefährdungspotenzial als Regelbau: Größe, Personenzahl, Schutzbedarf.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: SBauVO NRW: Versammlungsstätten, Beherbergung, Verkauf, Hochhäuser, Garagen, Betriebsräume elektr. Anlagen Ungeregelter Sonderbau (NRW-spezifisch): Sonderbau ohne eigene SBauVO-Teil – nur BauO NRW.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Sonderbau oder Regelbau?
- Abs. 2 Katalog prüfen
- SBauVO-Teil?
- § 64 oder § 65?
- Brandschutzkonzept
- Barrierefrei-Konzept § 49
Praxis-Checkliste
- Sonderbau oder Regelbau?
- Abs. 2 Katalog prüfen
- SBauVO-Teil?
- § 64 oder § 65?
- Brandschutzkonzept
- Barrierefrei-Konzept § 49
- BSO/Brandschutzbeauftragter
- Ungeregelt dokumentieren
Häufige Fragen
- Was ist ein Sonderbau?
- Gebäude oder Raum besonderer Art oder Nutzung mit höherem Gefährdungspotenzial – Abs. 1 allgemein, Abs. 2 Katalog großer Sonderbauten. Abs. 1: Sonderanforderungen oder Erleichterungen, wenn Regelbau nicht passt – 24 Themenfelder (Grundstück bis Gebäudefunk). Maßgeblich bleibt § 50 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 50 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, SBauVO Sonderbauverordnung, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, Industriebaurichtlinie baulicher Brandschutz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 50 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Allgemeine Anforderungen; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. SBauVO NRW: Versammlungsstätten, Beherbergung, Verkauf, Hochhäuser, Garagen, Betriebsräume elektr. Anlagen. Maßgeblich bleibt § 50 BauO NRW auf recht.nrw.de.