§ 50 Abs. 2 BauO NRW: Große Sonderbauten – Hochhaus bis Versammlung

§ 50 Abs. 2 Nr. 1–6: Hochhaus > 22 m, 1600 m², Verkauf 2000 m², Büro 3000 m², Versammlungsstätten – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

Nr. 1 bis 3: Höhe und Fläche

Hochhäuser sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m nach § 2 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW – gemessen bis Oberkante Fußboden oberstes Geschoss. SBauVO NRW Teil 4 (Hochhäuser) gilt ergänzend. Bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe sind große Sonderbauten, soweit nicht § 62 genehmigungsfreie Vorhaben ausnimmt.

Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung – Ausnahmen: Gewächshäuser, bestimmte land- und forstwirtschaftliche Bauten, Wohngebäude. Flächenbemessung für Sonderbauten bewusst praxisnah, nicht identisch mit BGF/NRF.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Große Sonderbauten – Hochhaus bis Versammlung

Verkaufsstätten, Verkaufsräume und innenliegende Einkaufsstraßen zusammen über 2.000 m²: Messung an fertigen Außenbauteilen, Fläche innerer Bauteile wird nicht abgezogen – Vereinfachung für Genehmigungspraxis. SBauVO NRW Teil 3 Verkaufsstätten beachten.

Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche: großer Sonderbau mit § 65-Verfahren, Brandschutzkonzept und oft BMA/RWA-Themen.

In Aachen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 50 Abs. 2 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Nr. 6: Versammlungsstätten

Versammlungsräume für mehr als 200 Besucher einzeln, oder mehrere Räume mit gemeinsamen Rettungswegen zusammen über 200 – Bestuhlungsplan maßgeblich für „bestimmt für“. Freiflächen mit Bühne/Tribüne (keine fliegenden Bauten § 78) über 1.000 Besucher, oder Freiluftversammlungsflächen über 5.000. Sportstadien und Freisanlagen mit Tribünen über 5.000 (Neuregelung).

SBauVO Teil 1 Versammlungsstätten; bei Veranstaltungen Sicherheitskonzept § 43 Abs. 2 SBauVO. Bauliche Genehmigung Bauaufsicht – Veranstaltungserlaubnis Ordnungsamt/Polizei getrennt.

Praxis-Checkliste

  • Höhe § 2 messen
  • > 22 m Hochhaus?
  • > 30 m Anlage?
  • Grundfläche max. Geschoss
  • Überschreitet die Grundfläche 1.600 m² (§ 50 Abs. 2 BauO NRW)?
  • Verkaufsfläche summieren
  • Liegt die Verkaufsfläche über 2.000 m² (§ 50 Abs. 2 BauO NRW)?
  • Büro GF > 3000?
  • Besucherzahl/Plan
  • SBauVO Teil 1/3/4

Häufige Fragen

22 m oder 30 m?
Hochhaus-Sonderbau ab > 22 m (Nr. 1); jede Anlage > 30 m ohnehin Nr. 2 – unterschiedliche Messlogik.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 50 Abs. 2 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, SBauVO Sonderbauverordnung, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, FlBau NRW Fliegende Bauten Runderlass. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 50 Abs. 2 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden; Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.