§ 43 Absatz 2: Wasserzähler je Nutzungseinheit
Jede Wohnung und jede sonstige Nutzungseinheit muss einen eigenen Wasserzähler haben. Die Pflicht gilt nicht nur für Wohnen, sondern für alle abrechenbaren Nutzungseinheiten in einem Gebäude. Büros, Praxen, Ladenflächen in einem Mischobjekt brauchen eigene Zähler, soweit sie rechtlich oder wirtschaftlich getrennte Einheiten sind.
Bei Nutzungsänderungen entfällt die Pflicht, wenn die Anforderung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann. Typischer Streitfall: Umwidmung Dachgeschoss ohne Leitungsführung für Einzelzähler – Behörde und Bauherrschaft müssen Mehraufwand (Stemmarbeiten, Hauptzähler-Technik) nachvollziehbar bewerten. Pauschale Befreiung ohne Begründung ist nicht vorgesehen.
Fallmuster und Praxis in NRW: Wasserzähler je Nutzungseinheit und Wohnung
Jede Wohnung muss einen eigenen Kaltwasserzähler haben – mit derselben Nutzungsänderungs-Ausnahme. Der Kaltwasserzähler dient der verbrauchsabhängigen Kaltwasserabrechnung; Warmwasser und Heizung regelt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) über Wärmezähler und Warmwasserzähler.
Neubau MFH: Zählerplätze, Durchfluss, Funkablesung und Wartungszugänglichkeit in Sanitärplanung von Anfang an. Sanierung Bestand: Abstimmung mit Versorger (Hauptwasserzähler), Messstellenverordnung und Mietrecht – baurechtliche Pflicht aus § 43 und abrechnungsrechtliche aus HeizkostenV/ Betriebskostenverordnung laufen parallel.
Praxis in Essen: § 43 Abs. 2–3 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.
Praxis-Checkliste
- NE-Liste je Gebäude
- Zähler je Wohnung/NE
- Kaltwasser separat
- HeizkostenV Zähler planen
- Nutzungsänderung: Mehraufwand belegen
- Zählerplatz zugänglich
- Versorger/Hauptzähler
- Funk/ablesbar
Häufige Fragen
- Reicht ein Hauptzähler für das ganze Haus?
- Nein für neue Wohnungen/Nutzungseinheiten – § 43 verlangt Einzelzähler; Ausnahme nur eng nach Abs. 2 Satz 2.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 43 Abs. 2–3 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 43 Abs. 2–3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung; Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel; Sanitäre Anlagen, Wasserzähler. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.