§ 42a Abs. 4–8 BauO NRW: Ausnahmen, Befreiung, Verordnung

§ 42a Abs. 4–8: 50 m², technisch unmöglich, Solarthermie, Härtefall, Rechtsverordnung § 87 – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 42a Absätze 4 und 5

Die Pflicht gilt nicht für Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche, temporäre Bauten und Nebengebäude sowie fliegende Bauten – ohne Befreiungsantrag.

Sie ist nicht anzuwenden, wenn Erfüllung öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, technisch unmöglich ist (Dach ungeeignet, verglast, Lüftungsaufbauten) oder wirtschaftlich unzumessend (z. B. erhebliche steuerliche Nachteile im Verhältnis zum Gesamtunternehmen).

Fallmuster und Praxis in NRW: Ausnahmen, Befreiung, Verordnung

Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn das wirtschaftliche Flächenpotenzial für Photovoltaik durch Solarthermie ausgeschöpft wird oder auf anderen Außenflächen eine PV-Anlage nach Maßgabe der Rechtsverordnung betrieben wird.

Auf Antrag Befreiung, wenn die Pflicht wegen besonderer Umstände zu unverhältnismäßigem Aufwand oder unbilliger Härte führt. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Hagen und anderen NRW-Kommunen prüft § 42a Abs. 4–8 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Praxis-Checkliste

  • Liegt die Fläche bei oder unter 50 m² (Solar-Ausnahme § 42a)?
  • Temporär/fliegend?
  • Technisch unmöglich begründen
  • Wirtschaftlich unzumessend?
  • Solarthermie-Check
  • PV Fassade/Carport
  • Härteantrag – vor Einreichung prüfen.
  • Verordnung § 87 lesen
  • Kein § 69 nötig bei Abs. 4

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 42a Abs. 4–8 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 42a Abs. 4–8 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Anwendungsbereich; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.