§ 46 – Siebter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
§ 46 BauO NRW steht am Übergang von technischer Gebäudeausrüstung zu nutzungsbezogenen Anforderungen. Aufenthaltsräume sind Räume, in denen Menschen länger verweilen – rechtlich definiert in § 2 Abs. 7 BauO NRW. Wohn- und Schlafzimmer sind Aufenthaltsräume; Flure, Bäder und Toiletten fallen nicht darunter. Küchen und Arbeitsräume können je nach Einordnung ausgenommen sein; für Arbeitsräume kann zusätzlich Arbeitsstättenrecht höhere Anforderungen stellen.
Nach § 43 (Sanitär), § 44/45 (Abfall, Blitzschutz) und vor § 47 (Wohnungen) bildet § 46 die allgemeine Mindestqualität von Aufenthaltsräumen in allen Gebäuden – nicht nur im Wohnbau.
Für § 46 BauO NRW ist § 46 – Siebter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 1: lichte Raumhöhe mindestens 2,40 m; Dachraum/Keller min. 2,20 m über mindestens halber Netto-Raumfläche – Teile ≤ 1,50 m zählen nicht GK 1–2 Wohngebäude: 2,30 m kann nach § 69 gestattet werden.
Rechenbeispiel Fensterfläche
Wohnzimmer 16 m² Netto-Raumfläche: Fenster-Rohbaumaß mindestens 2,0 m² (0,125 × 16). Loggia mit Verglasung zur Wohnfläche zählen – sonst Genehmigungsmangel.
Dachschräge: nur Flächen ≥ 2,20 m lichte Höhe zur Hälfte der NRF zählen; Kniestock unter 1,50 m ausklammern.
Für § 46 BauO NRW ist Rechenbeispiel Fensterfläche in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. GK 1–2 Wohngebäude: 2,30 m kann nach § 69 gestattet werden Netto-Raumfläche seit Novelle: DIN 277 – materiell unverändert zur früheren Rechtslage.
Drei Absätze im Überblick
**Abs. 1:** lichte Raumhöhe und Sonderregeln Dachraum/Keller/GK 1–2.
**Abs. 2:** Belüftung, Tageslicht, Fensterfläche 1/8.
**Abs. 3:** fensterlose Ausnahmen nach Nutzung.
Für § 46 BauO NRW ist Drei Absätze im Überblick in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Netto-Raumfläche seit Novelle: DIN 277 – materiell unverändert zur früheren Rechtslage Abs. 2: ausreichend belüftet und tagesbelichtet; Fenster-Rohbaumaß ≥ 0,125 × Netto-Raumfläche (inkl. verglaste Vorbauten/Loggien).
Schnittstellen
§ 2 Abs. 7 (Aufenthaltsraum), § 69 (Abweichung/Gestattung), § 47 (Wohnungen), § 50 (Sonderbauten). Vorbauten und Loggien fließen in die Fensterflächenberechnung ein.
Für § 46 BauO NRW ist Schnittstellen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 2: ausreichend belüftet und tagesbelichtet; Fenster-Rohbaumaß ≥ 0,125 × Netto-Raumfläche (inkl. verglaste Vorbauten/Loggien) Abs. 3: fensterlos zulässig bei Nutzungen ohne Tageslicht (Dunkelkammer, Verkauf, Gastronomie, Behandlung, Sport, Werkstatt u. a.).
Einordnung: § 46 BauO NRW in der BauO NRW 2018
Für Bauvorhaben zu § 46 NRW ist die aktuelle Fassung auf recht.nrw.de maßgeblich. Relevante Änderung: § 46 Absatz 1 und 2 geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 ( GV. NRW. S. 1172 ), in Kraft getreten am 1. – vor Baubeginn Fassung und Übergangsfristen prüfen.
Praxis in NRW zu § 46 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 46 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Abs. 1: lichte Raumhöhe mindestens 2,40 m; Dachraum/Keller min. 2,20 m über mindestens halber Netto-Raumfläche – Teile ≤ 1,50 m zählen nicht GK 1–2 Wohngebäude: 2,30 m kann nach § 69 gestattet werden.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Netto-Raumfläche seit Novelle: DIN 277 – materiell unverändert zur früheren Rechtslage Abs. 2: ausreichend belüftet und tagesbelichtet; Fenster-Rohbaumaß ≥ 0,125 × Netto-Raumfläche (inkl. verglaste Vorbauten/Loggien).
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Raum = Aufenthaltsraum?
- Lichte Höhe 2,40 m
- Dachraum: 0,5 × Fläche ≥ 2,20 m
- GK 1–2: 2,30 m § 69?
- Fenster ≥ 0,125 × NRF
- Loggia/Vorbau einrechnen
Praxis-Checkliste
- Raum = Aufenthaltsraum?
- Lichte Höhe 2,40 m
- Dachraum: 0,5 × Fläche ≥ 2,20 m
- GK 1–2: 2,30 m § 69?
- Fenster ≥ 0,125 × NRF
- Loggia/Vorbau einrechnen
- Fensterlos: Abs. 3 Nutzung
- DIN 18202 Toleranz
Häufige Fragen
- Was ist ein Aufenthaltsraum?
- § 2 Abs. 7 BauO NRW – u. a. Wohn- und Schlafzimmer; nicht Flur, Bad, WC. Abs. 1: lichte Raumhöhe mindestens 2,40 m; Dachraum/Keller min. 2,20 m über mindestens halber Netto-Raumfläche – Teile ≤ 1,50 m zählen nicht. Maßgeblich bleibt § 46 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Darf ein Dachgeschoss 2,20 m Höhe haben?
- Ja, wenn mindestens die Hälfte der Netto-Raumfläche ≥ 2,20 m lichte Höhe hat; Bereiche ≤ 1,50 m zählen nicht. GK 1–2 Wohngebäude: 2,30 m kann nach § 69 gestattet werden. Maßgeblich bleibt § 46 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 46 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Netto-Raumfläche seit Novelle: DIN 277 – materiell unverändert zur früheren Rechtslage. Maßgeblich bleibt § 46 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 46 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Fenster, Türen, sonstige Öffnungen; Aufenthaltsräume. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Abs. 2: ausreichend belüftet und tagesbelichtet; Fenster-Rohbaumaß ≥ 0,125 × Netto-Raumfläche (inkl. verglaste Vorbauten/Loggien). Maßgeblich bleibt § 46 BauO NRW auf recht.nrw.de.