§ 4 BauO NRW: Bebauung der Grundstücke – Zufahrt, Löschwasser und Mehrgrundstücke

§ 4 BauO NRW: Feuerwehrzufahrt, Löschwasser, Wohnwege bis 50 m, Gebäude auf mehreren Grundstücken, Dämmung Bestand. Praxis für Bauherren und Planer in NRW.

Erreichbarkeit als erste Baustein-Prüfung

Bebauung eines Grundstücks setzt voraus, dass Rettungskräfte und Baustellenlogistik das Grundstück erreichen. § 4 Abs. 1–2 regeln Zugänge; Löschwasser nach Abs. 3 ist in vielen Lagen der Engpass – nicht jede Straße hat Hydranten in Reichweite.

Fall Industrieareal: Interne Straßen, Wendekreise, Löschwasserbehälter oder Vereinbarung mit Feuerwehr – im Lageplan vor Einreichung. Wohngebiet: enge Einfahrten können § 4 und § 5 gemeinsam problematisch machen.

Schnittstellen

§ 5 Feuerwehrzufahrten vertieft Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge. § 6 Abstandsflächen: Feuerwehrzugang darf durch Geländeänderung nicht leiden. BauGB/Zufahrtsrecht kommunaler Straßen zusätzlich klären.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Solingen und anderen NRW-Kommunen prüft § 4 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Praxis-Checkliste

  • Öffentliche Verkehrsfläche oder Zufahrt im Lageplan
  • Befahrbare Breite und Wendemöglichkeit prüfen
  • Löschwasserversorgung nachweisen
  • Bei Wohnweg: Länge, GK 1–3, Befahrbarkeit
  • Baulast § 85 für Zufahrt vorbereiten
  • Feuerwehr und Bauaufsicht früh einbinden
  • Mehrgrundstück: Baulasten und Abstände
  • Dämmung Bestand: § 4 Abs. 2 Dokumentation
  • Schnittstelle § 5 und § 6 prüfen
  • Nachbarrecht NachbG NRW beachten
  • Genehmigungsunterlagen vollständig

Häufige Fragen

Reicht ein schmaler Weg?
Nur wenn Erreichbarkeit und Rettungswege im Brandfall gewährleistet sind – im Einzelfall mit Behörde und Feuerwehr.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 4 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 4 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden; Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.