Das „Erfüllen“ als Oberprinzip
§ 3 ist kurz, aber trägt das gesamte Werk: Standsicherheit, Schutz vor Gefahren, Hygiene, Arbeits- und Umgebungsbedingungen, Verkehrssicherheit, Wärme-/Schallschutz, Nachhaltigkeit. Jeder Nachweis in Teil 2 und der VV TB NRW hängt an diesem Absatz.
Praxis: Die Bauaufsicht prüft nicht nur Einzelvorschriften, sondern ob das Gesamtkonzept § 3 erfüllt. Besonders bei Abweichungen nach § 69 und Sonderbauten.
Fallmuster
Umbau mit temporärer Standsicherung: Hilfseinrichtungen nach § 2 und SiGeKo, aber § 3 verlangt dauerhafte sichere Lösung nach Abschluss. Energetische Sanierung: § 3 verknüpft Wärmeschutz mit GEG – Schnittstellenartikel bauo-waermeschutz-geg.
Nachbarschaft: Lärm und Erschütterung fallen unter Schutz vor unzumutbaren Belästigungen – nicht mit reiner Einhaltung von Abstandsflächen verwechseln.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Essen und anderen NRW-Kommunen prüft § 3 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.
Dokumentation
Nachweiskette im Bauantrag: Statik, Brandschutz, Hygiene, Schall, Energie – mit Verweis auf anerkannte Regeln der Technik. Änderungen während der Bauphase: Nachträge dokumentieren, § 3 erfüllt halten.
Praxis-Checkliste
- Schutzziele § 3 Abs. 1 für das Vorhaben benennen
- EU-Anhang I 305/2011 bei Bauprodukten einbeziehen
- Relevante VV-TB-Positionen identifizieren
- aRdT in Nachweisen herleiten, nicht nur auflisten
- Abweichungen mit Gleichwertigkeitsnachweis dokumentieren
- Nutzungsänderung auf neue §-3-Pflichten prüfen
- Instandhaltung und Betrieb ohne Missstände sichern
- Schnittstelle § 69 Abweichung klären
- Behörde bei Innovationslösung früh einbinden
- Nach Änderung auf Baustelle Nachweis aktualisieren
- Betreiber über Dauerpflichten informieren
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 3 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen; Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten; Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.