§ 2 Abs. 3 BauO NRW: Gebäudeklassen 1, 2 und 3 – bis 7 m Höhe

Gebäudeklasse 1a, 1b, 2 und 3 in NRW: freistehend, Reihenhaus, Landwirtschaft, Mischnutzung – Grenzfälle und brandschutzrechtliche Folgen.

Gebäudeklasse 1

Nr. 1a: freistehende Gebäude mit Höhe bis 7 m, höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen höchstens 400 m² BGF – nutzungsneutral (Wohnen oder anderes). 1b: freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude oder vergleichbare Nutzung. Ohne Begrenzung von Höhe, NE oder BGF (Tierhaltungsanlagen, Lagerhallen auf dem Hof).

Mischnutzung: Wohnen und Landwirtschaft als getrennte NE – freistehend, ≤ 7 m, Σ ≤ 400 m² → GK 1a für Wohnanteil. Überschreitet Wohn-BGF 400 m² → GK 3. Angebautes Wohnhaus am landwirtschaftlichen Betrieb: Wohnen oft GK 2 oder 3, Betrieb GK 1b.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus und Reihenhaus

EFH freistehend, H = 6,50 m, eine NE 220 m² BGF: GK 1a (≤ 7 m, Σ NE ≤ 400 m²). Reihenhaus angebaut: nicht GK 1a → GK 2 (bis 7 m, angebaut).

Zweifamilienhaus, zwei NE à 210 m², H = 8 m: GK 3 (≤ 10 m, jede NE ≤ 400 m² je Geschoss). Nicht mit GK 1a verwechseln, obwohl „kleines“ Wohnhaus.

In Paderborn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 2 Abs. 3 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Gebäudeklasse 2 und 3

GK 2: Gebäude ≤ 7 m, max. 2 NE, Σ BGF ≤ 400 m², nicht freistehend. Reihen- und Doppelhäuser mit klar getrennten Eigentums-/Nutzungseinheiten (eigene Eingänge), nicht zwingend getrennte Flurstücke.

GK 3: sonstige Gebäude bis 7 m – Auffangklasse für höhere NE-Anzahl, größere BGF oder Sonderkonstellationen. Brandschutzanforderungen steigen gegenüber GK 1/2 (z. B. Wände feuerhemmend vs. feuerbeständig in höheren Klassen – Details in VV TB und Folgeparagraphen).

Praxis-Checkliste

  • Freistehend ja/nein klären
  • NE zählen und BGF summieren
  • Landwirtschaft GK 1b prüfen
  • Doppelhaus-Eingänge dokumentieren
  • Mischnutzung aufteilen
  • GK im Antrag begründen
  • Brandschutztabelle Klasse zuordnen
  • Nach Anbau Nachbar neu prüfen
  • Versicherer informieren
  • Mit GK-Systematik abgleichen
  • SBauVO-Sonderfälle extra

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 2 Abs. 3 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.