§ 36 Abs. 5–6 BauO NRW: Offene Gänge, Brüstung, Baustoffe

§ 36 Abs. 5–6: offene Gänge vor Außenwand, Brüstung 0,9 m, nichtbrennbare Bekleidung, B1-Boden, GK-Tabelle – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 36 Absatz 5: Offene Gänge

Für Wände und Brüstungen notwendiger Flure mit nur einer Fluchtrichtung, die als offene Gänge vor den Außenwänden angeordnet sind, gilt Absatz 4 entsprechend. Fenster sind in diesen Außenwänden ab einer Brüstungshöhe von 0,90 m zulässig.

Offene Gänge verbinden Räume mit dem Treppenraum ohne geschlossenen Innenflur – typisch in Schulen oder Verwaltungsbauten. Wenn Flammenübertragung von außen ausgeschlossen ist (breite Gänge, architektonische Schürzen), kann die Bauaufsicht Abweichungen nach § 69 mit Sachverständigengutachten zulassen.

Für § 36 BauO NRW ist § 36 Absatz 5: Offene Gänge in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Offener Gang: ein Fluchtweg, vor Außenwand – Wände/Brüstungen nach Abs. 4 feuerhemmend Fenster in Außenwand ab Brüstungshöhe 0,90 m zulässig.

§ 36 Abs. 5–6 BauO NRW: § 36 Abs. 5 überträgt Fluranforderungen auf offene Gänge mit einer Fluchtrichtung vor der Außenwand – Fenster ab 0,9 m Brüstung; Abs. 6 verlangt nichtbrennbare Bekleidungen und schwerentflammbare Bodenbeläge in GK 3–5. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Offene Gänge, Brüstung, Baustoffe

§ 36 Abs. 5 überträgt Fluranforderungen auf offene Gänge mit einer Fluchtrichtung vor der Außenwand – Fenster ab 0,9 m Brüstung; Abs. 6 verlangt nichtbrennbare Bekleidungen und schwerentflammbare Bodenbeläge in GK 3–5.

In notwendigen Fluren und offenen Gängen müssen Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe nichtbrennbar sein. Brennbare Wände und Decken brauchen nichtbrennbare Bekleidung ausreichender Dicke; Fußbodenbeläge mindestens schwerentflammbar (B1).

Übersicht: Wohngebäude GK 1–2 ohne besondere Fluranforderungen; sonstige Gebäude GK 1–2 ohne Anforderung außer feuerbeständige Flurwände im Keller; GK 3–5 feuerhemmende Flurwände und nichtbrennbare Bekleidungen.

In Bonn und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 36 Abs. 5–6 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Einordnung: § 36 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 36 BauO NRW: § 36 Abs. 5–6 BauO NRW: § 36 Abs. 5 überträgt Fluranforderungen auf offene Gänge mit einer Fluchtrichtung vor der Außenwand – Fenster ab 0,9 m Brüstung; Abs. 6 verlangt nichtbrennbare Bekleidungen und schwerentflammbare Bodenbeläge in GK 3–5. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis in NRW zu § 36 BauO NRW

In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 36 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Offener Gang: ein Fluchtweg, vor Außenwand – Wände/Brüstungen nach Abs. 4 feuerhemmend Fenster in Außenwand ab Brüstungshöhe 0,90 m zulässig.

Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Einplanen: Bei geringer Brandlast (breiter Gang, Schürze) Abweichung § 69 mit Gutachten möglich GK 3–5: Bekleidung nichtbrennbar (A), Boden mindestens B1.

Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.

Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.

  • Offener Gang oder Innenflur
  • Brüstung ≥0,9 m
  • Abs. 4 Wände am Gang
  • Fassadenöffnungen
  • § 69 Gutachten nötig?
  • Bekleidung A in GK 3–5

Praxis-Checkliste

  • Offener Gang oder Innenflur
  • Brüstung ≥0,9 m
  • Abs. 4 Wände am Gang
  • Fassadenöffnungen
  • § 69 Gutachten nötig?
  • Bekleidung A in GK 3–5
  • Boden B1 – vor Einreichung prüfen.
  • Keller feuerbeständig
  • § 38 Brüstung Gang (0,8/0,9 m)

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 36 Abs. 5–6 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Offener Gang: ein Fluchtweg, vor Außenwand – Wände/Brüstungen nach Abs. 4 feuerhemmend. Maßgeblich bleibt § 36 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 36 Abs. 5–6 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Notwendige Flure, offene Gänge; Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.