§ 31 nach § 30 – Geschossabschluss im Brand
§ 31 BauO NRW verlangt für Decken zwischen Geschossen Standsicherheit und Brandwiderstand nach Gebäudeklasse. Im Keller oft F 90 ab GK 3, verschärft unter Brandgefahrräumen und am Fassadenanschluss. Öffnungen nur nach Pyramide aus Abs. 4.
§ 30 regelt Brandwände; § 31 BauO NRW die Decken zwischen Geschossen. Sie müssen im Brandfall ausreichend lange standsicher bleiben und die Brandausbreitung in andere Geschosse verhindern. Parallel zu § 27 (tragende Wände) und § 29 (Trennwände zwischen Nutzungseinheiten).
Die Feuerwiderstandsklassen folgen – wie bei § 27 – der Gebäudeklasse. Planer weisen im Brandschutznachweis jede Geschossdecke mit GK und F-Klasse aus; Dachgeschoss- und Kellerdecken separat.
Fallmuster aus der Praxis in NRW
Häufige Fehlannahme in NRW: GK 5: feuerbeständig (F 90). GK 4: hochfeuerhemmend (F 60); GK 2–3: feuerhemmend (F 30); GK 1 oberirdisch meist ohne §-31-Anforderung.
Rechenbeispiel: Feuerwiderstand Decken
GK 4 MFH: Geschossdecken zwischen Wohnungen typisch F 90 – Öffnung zur Treppe nur mit feuerhemmender, selbstschließender Tür. Kellerdecke zum oberirdischen Bereich F 90.
GK 1–2 Einfamilienhaus: reduzierte Anforderungen, aber Trennung zu Garage/Tiefgarage gesondert prüfen.
§ 31 BauO NRW – Pflichten und Ablauf
Decken zwischen Geschossen müssen im Brand standsicher sein und den Feuerwiderstand nach Gebäudeklasse haben: GK 5 feuerbeständig, GK 4 hochfeuerhemmend, GK 2 und 3 feuerhemmend.
Für Geschossdecken im Dachraum gilt Satz 2 nur, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind – § 29 Abs. 4 (Trennwand nur bis Decke) bleibt unberührt. Ohne Aufenthaltsräume darüber entfallen die Anforderungen an die Dachgeschossdecke in der Tabelle (—).
Balkone und Altane sind ausgenommen; offene Gänge als notwendige Flure fallen unter die Ausnahme wie bei § 27/§ 29.
Unterlagen für die Untere Bauaufsicht
Für § 31 BauO NRW sollten Lageplan, Nutzungskonzept, Schnittstellenliste (Architektur, TGA, Brandschutz, SiGeKo) und Verantwortlichkeitenmatrix vollständig sein – noch vor Detailausschreibungen.
Praxis-Checkliste
- Je Decke: GK und F-Klasse
- Kellerdecke Abs. 2
- Dach: Aufenthaltsräume darüber?
- Brandgefahrraum F 90
- Wohn/Wirtschaft Decke F 90
- Fassadenanschluss Abs. 3
- Treppenöffnung Abs. 4
- 400 m² / 2 Geschosse
- Abschluss gleicher FW
- Mit § 29/30 abstimmen
- Brandschnitt
Häufige Fragen
- Braucht ein EFH nach § 31 feuerhemmende Decken?
- Wohngebäude GK 1–2: oberirdisch oft —; Kellerdecke F 30. Öffnungen in Decken leichter nach Abs. 4 Nr. 1.
- Innentreppe über zwei Etagen in einer Wohnung?
- Öffnung in der Decke kann nach Abs. 4 Nr. 2 zulässig sein (eine NE, ≤400 m², ≤2 Geschosse).
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 31 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, Industriebaurichtlinie baulicher Brandschutz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Was folgt nach § 31?
- § 32 Dächer – Hub bauo-nrw-paragraph-32-daecher mit zwei Vertiefungsartikeln. In NRW gilt ergänzend: Decken sind tragende, raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen – im Brand standsicher und gegen Brandausbreitung.
- Wo finde ich § 31 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude; Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang; Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.