§ 26 Abs. 2 BauO NRW: Bauteilklassen F30, F60, F90 und Baustoffverwendung

Feuerbeständig, hochfeuerhemmend, feuerhemmend nach § 26 Abs. 2: Baustoffverwendung Nr. 1–4, Matrix F90–F30, Türen T30/T90 – NRW.

Bauteilklassen und Schutzziele

Bauteile sind feuerbeständig, hochfeuerhemmend oder feuerhemmend. Der Feuerwiderstand bemisst die Standsicherheit im Brand bei tragenden/teilstützenden Bauteilen und den Widerstand gegen Brandausbreitung bei raumabschließenden Bauteilen.

Die Anforderungen sind sicherheitsrechtliches Mindestmaß – bessere Klassen sind zulässig. Standardgebäude: VV TB Teil A 2.1; Sonderbauten: verschärfte Regeln.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Bauteilklassen F30, F60, F90 und Baustoffverwendung

§ 26 Abs. 2 Satz 3 unterscheidet vier Varianten: (1) alle Bauteile nichtbrennbar. (2) tragende/stützende Teile nichtbrennbar; (3) tragende brennbare Teile mit wirksamer nichtbrennbarer Bekleidung/Dämmung; (4) alle Teile brennbar.

Ist eine Klasse gefordert, sind höhere Varianten (niedrigere Nummer) stets zulässig. Matrix Wände/Stützen: F90 mit nichtbrennbaren Baustoffen (+A) erlaubt Nr. 1; F90 ohne +A mindestens Nr. 2; F60 Nr. 2 oder 3; F30 alle vier Varianten. Rein feuerhemmende Bauteile ohne höheren Feuerwiderstand haben oft keine spezielle Baustoffvorschrift.

In Aachen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 26 Abs. 2 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Beispiel Türen und europäische Klassen

Abschlüsse (Türen): feuerhemmend dicht selbstschließend ≈ T30 / EI₂ 30-Sₐ C₅. Mit Rauch dicht T30-RS / EI₂ 30-S₂₀₀ C₅; feuerbeständig rauchdicht T90-RS / EI₂ 90-S₂₀₀ C₅. E = Raumabschluss, I = Wärmedämmung im Brand, S = Rauch, C = Selbstschließung.

Planer stimmen bauaufsichtliche Bezeichnung und Produktkennzeichnung im Brandschutznachweis ab.

Für § 26 BauO NRW ist Beispiel Türen und europäische Klassen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Nr. 1: alle Teile nichtbrennbar → für F90+A bis F30 Nr. 2: tragende Teile nichtbrennbar → ab F90 ohne +A.

Einordnung: § 26 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 26 BauO NRW: § 26 Abs. 2 verknüpft Feuerwiderstandsklassen mit zulässiger Baustoffverwendung – höhere Klasse erlaubt immer die Verwendungsvarianten niedrigerer Klassen, nicht umgekehrt. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.

Praxis in NRW zu § 26 BauO NRW

In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 26 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Feuerbeständig (F90): Standsicherheit und Brandausbreitungsschutz am längsten Hochfeuerhemmend F60, feuerhemmend F30 – kürzere Widerstandsdauer.

Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Nr. 1: alle Teile nichtbrennbar → für F90+A bis F30 Nr. 2: tragende Teile nichtbrennbar → ab F90 ohne +A.

Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.

Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.

  • Je Bauteil: F30/60/90
  • Baustoffverwendung 1–4 zuordnen
  • Matrix Wand/Stütze prüfen
  • Türen: T- und EI-Klasse
  • Rauch S-Klasse Fluchtweg
  • VV TB A 2.1 abgleichen

Praxis aus H&S+ Wissensbasis: Inkrafttreten · Feuerschutzabschlüsse · Vorschr., TR & Infos

Zu „Bauteilklassen F30, F60, F90 und Baustoffverwendung“ zeigt die H&S+ Wissensbasis (Handlungsvorlagen brandschutz, Feuerschutzabschlüsse): KI-Wissen: Feuerschutzabschlüsse vollständig H S Feuerschutzabschlüsse 5 5 extrahiert Schwerpunkte: DIBt-Einbau, zulässige Änderungen, EN 16034, Betriebskontrollen Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) Fall. Praxisempfehlung für NRW-Projekte: A DIBt Mitteilung Einbau Innentüren (f002, 12 2023) abZ aBG Nachfragen zu Wandtypen, Anschluss, T-Klassifizierung falscher Einbau hebt Zulassung auf. abZ aBG Abschnitt 3.2 : e. Maßgeblich bleiben § 26 BauO NRW und die behördliche Einzelfallprüfung.

  • Je Bauteil: F30/60/90
  • Baustoffverwendung 1–4 zuordnen
  • Matrix Wand/Stütze prüfen
  • Türen: T- und EI-Klasse
  • Rauch S-Klasse Fluchtweg

Praxis-Checkliste

  • Je Bauteil: F30/60/90
  • Baustoffverwendung 1–4 zuordnen
  • Matrix Wand/Stütze prüfen
  • Türen: T- und EI-Klasse
  • Rauch S-Klasse Fluchtweg
  • VV TB A 2.1 abgleichen
  • Detail Versatz/Bekleidung
  • Abnahme vs. Nachweis

Häufige Fragen

Darf ich F60 mit Holz erreichen?
Oft über Nr. 3 (Bekleidung) oder § 26 Abs. 3 / MHolzBauRL – nicht pauschal. Feuerbeständig (F90): Standsicherheit und Brandausbreitungsschutz am längsten. Maßgeblich bleibt § 26 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 26 Abs. 2 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BHKG NRW Brandschutz Hilfe Katastrophenschutz, Industriebaurichtlinie baulicher Brandschutz. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Hochfeuerhemmend F60, feuerhemmend F30 – kürzere Widerstandsdauer. Maßgeblich bleibt § 26 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 26 Abs. 2 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Baustelle. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Nr. 1: alle Teile nichtbrennbar → für F90+A bis F30. Maßgeblich bleibt § 26 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.