§ 2 Abs. 11–12 BauO NRW: Bauprodukte und Bauarten

Bauprodukte und Bauarten nach § 2 BauO NRW: EU-VO 305/2011, Baustoffe, Bauteile, Bausätze, Mauerwerk, Holzbau – Abgrenzung zu Maschinen und Möbeln.

§ 2 Abs. 11 Bauprodukte

Bauprodukte umfassen Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen sowie Bausätze nach EU-Verordnung 305/2011, die dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut werden. Vorgefertigte Anlagen mit Erdverbund, wenn sich die Verwendung auf die Anforderungen des § 3 Abs. 1 BauO NRW auswirkt.

Baustoffe: Mauerwerk, Beton, Holz, Stahl, Sand usw. – Textilien/Kunststoffe oft nur, wenn als Bauprodukt definiert. Bauteile: Wände, Decken, Fenster, Türen. Anlagen: TGA, Aufzüge. Bausätze: Systeme eines Herstellers (Deckensystem, Fassade). Maschinen und Möbel: ausgenommen.

Fallmuster und Praxis in NRW: Bauprodukte und Bauarten

Bauprodukt und Bauart verbinden EU-Produktrecht mit der BauO NRW – Maschinen und Möbel sind bewusst ausgenommen, Bausätze und TGA-Anlagen nicht.

Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen – Mauerwerksbau, Stahl- und Holzbau, Stahlbetonbau, Systembauweise Dämmung/Fassade. Bauarten können Bauartgenehmigung oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nach § 17 ff. erfordern.

Verknüpfung mit CE-Kennzeichnung (§ 19), Verwendbarkeitsnachweisen (§ 20) und VV TB NRW für die praktische Umsetzung.

Praxis in Solingen: § 2 Abs. 11–12 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.

Praxis-Checkliste

  • Produkt vs. Einrichtung trennen
  • CE/Leistungserklärung beschaffen
  • Verwendbarkeit § 20 prüfen
  • Bauartgenehmigung bei Systembau
  • VV TB Positionen wählen
  • Ausführung = Plan dokumentieren
  • Baustelle Wechsel dokumentieren
  • Übereinstimmung § 24
  • Betrieb Wartung
  • Schnittstelle § 1 Maschinen
  • Mit Brandschutz Baustoffklasse

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 2 Abs. 11–12 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BauPAVO NRW Bauprodukte Bauarten. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.