§ 2 Abs. 11–12 BauO NRW: Bauprodukte und Bauarten

Bauprodukte und Bauarten nach § 2 BauO NRW: EU-VO 305/2011, Baustoffe, Bauteile, Bausätze, Mauerwerk, Holzbau – Abgrenzung zu Maschinen und Möbeln.

§ 2 Abs. 11 Bauprodukte

Bauprodukte umfassen Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen sowie Bausätze nach EU-Verordnung 305/2011, die dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut werden. Vorgefertigte Anlagen mit Erdverbund, wenn sich die Verwendung auf die Anforderungen des § 3 Abs. 1 BauO NRW auswirkt.

Baustoffe: Mauerwerk, Beton, Holz, Stahl, Sand usw. – Textilien/Kunststoffe oft nur, wenn als Bauprodukt definiert. Bauteile: Wände, Decken, Fenster, Türen. Anlagen: TGA, Aufzüge. Bausätze: Systeme eines Herstellers (Deckensystem, Fassade). Maschinen und Möbel: ausgenommen.

Für § 2 BauO NRW ist § 2 Abs. 11 Bauprodukte in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Bauprodukte: eingebaute Produkte, Baustoffe, Bauteile, Anlagen, Bausätze nach EU-VO 305/2011 Unterkategorien: Baustoffe (Mauerwerk, Beton, Holz …), Bauteile (Wände, Decken, Fenster), Anlagen (TGA, Aufzüge), Bausätze (vorgefertigte Systeme).

Fallmuster und Praxis in NRW: Bauprodukte und Bauarten

Bauprodukt und Bauart verbinden EU-Produktrecht mit der BauO NRW – Maschinen und Möbel sind bewusst ausgenommen, Bausätze und TGA-Anlagen nicht.

Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen – Mauerwerksbau, Stahl- und Holzbau, Stahlbetonbau, Systembauweise Dämmung/Fassade. Bauarten können Bauartgenehmigung oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nach § 17 ff. erfordern.

Verknüpfung mit CE-Kennzeichnung (§ 19), Verwendbarkeitsnachweisen (§ 20) und VV TB NRW für die praktische Umsetzung.

Praxis in Solingen: § 2 Abs. 11–12 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.

Für § 2 BauO NRW ist Fallmuster und Praxis in NRW: Bauprodukte und Bauarten in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Unterkategorien: Baustoffe (Mauerwerk, Beton, Holz …), Bauteile (Wände, Decken, Fenster), Anlagen (TGA, Aufzüge), Bausätze (vorgefertigte Systeme) Bauart = Zusammenfügen von Bauprodukten zu Anlagen oder Teilen – z. B. Mauerwerksbau, Holzbau, Stahlbeton.

Einordnung: § 2 BauO NRW in der BauO NRW 2018

§ 2 BauO NRW (Begriffe) gehört in der Bauordnung NRW 2018 zum Abschnitt „Erster Teil Bauvorlagen Erster Abschnitt Anforderungen an Bauvorlagen“. Die Gliederung hilft bei Querverweisen in Antragsunterlagen und bei der Zuordnung zu Nachbarparagraphen.

Für Bauvorhaben zu § 2 NRW ist die aktuelle Fassung auf recht.nrw.de maßgeblich. Relevante Änderung: § 2 Absatz 1 und 6 geändert durch Verordnung vom 21. September 2022 ( GV. NRW. S. 959 , ber. S. 985), in Kraft getreten am 27. – vor Baubeginn Fassung und Übergangsfristen prüfen.

  • § 1 Allgemeines

Praxis aus H&S+ Wissensbasis: Begriffe · Feuerschutzabschlüsse · BauPAVO NRW Bauprodukte Bauarten

Zu „Bauprodukte und Bauarten“ zeigt die H&S+ Wissensbasis (Gesetze-Vorschriften, Begriffe): § 2 Absatz 1 und 6 geändert durch Verordnung vom 21. September 2022 ( GV. NRW. S. 959 , ber. S. 985), in Kraft getreten am 27. Praxisempfehlung für NRW-Projekte: Aktuelle Fassung auf recht.nrw.de vor Einreichung prüfen. Maßgeblich bleiben § 2 BauO NRW und die behördliche Einzelfallprüfung.

Zu „Bauprodukte und Bauarten“ zeigt die H&S+ Wissensbasis (Handlungsvorlagen brandschutz, Feuerschutzabschlüsse): KI-Wissen: Feuerschutzabschlüsse vollständig H S Feuerschutzabschlüsse 5 5 extrahiert Schwerpunkte: DIBt-Einbau, zulässige Änderungen, EN 16034, Betriebskontrollen Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) Fall. Praxisempfehlung für NRW-Projekte: A DIBt Mitteilung Einbau Innentüren (f002, 12 2023) abZ aBG Nachfragen zu Wandtypen, Anschluss, T-Klassifizierung falscher Einbau hebt Zulassung auf. abZ aBG Abschnitt 3.2 : e. Maßgeblich bleiben § 2 BauO NRW und die behördliche Einzelfallprüfung.

  • Produkt vs. Einrichtung trennen
  • CE/Leistungserklärung beschaffen
  • Verwendbarkeit § 20 prüfen
  • Bauartgenehmigung bei Systembau
  • VV TB Positionen wählen

Praxis-Checkliste

  • Produkt vs. Einrichtung trennen
  • CE/Leistungserklärung beschaffen
  • Verwendbarkeit § 20 prüfen
  • Bauartgenehmigung bei Systembau
  • VV TB Positionen wählen
  • Ausführung = Plan dokumentieren
  • Baustelle Wechsel dokumentieren
  • Übereinstimmung § 24
  • Betrieb Wartung
  • Schnittstelle § 1 Maschinen
  • Mit Brandschutz Baustoffklasse

Häufige Fragen

Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 2 Abs. 11–12 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, BauPAVO NRW Bauprodukte Bauarten. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Bauprodukte: eingebaute Produkte, Baustoffe, Bauteile, Anlagen, Bausätze nach EU-VO 305/2011. Maßgeblich bleibt § 2 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.