§ 6 Abs. 6 BauO NRW: Gesimse und privilegierte Vorbauten

Gesimse 1,50 m, Vorbauten 1/3 Wandbreite, 1,60 m Ausladung, 2 m Nachbargrenze, Erker, Balkone – § 6 Abs. 6 BauO NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

Gesimse und Dachüberstände

Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände außer Betracht. Sie verlängern die wirksame Wandfläche für die AF-Tiefe nicht. Ein Dachüberstand, der zugleich als Carport-Dach genutzt wird, kann in der Auslegung die Privilegierung verlieren.

Rechenbeispiel: Erker und Balkon

Wandbreite 12 m, Erker 4 m breit: max. ein Drittel = 4 m – Grenze erreicht, Erker darf nicht breiter werden. Ausladung Erker 1,80 m: zulässig, wenn ≤ 1,60 m nicht überschritten – Erker mit 1,60-m-Regel und 2 m Abstand zur Nachbargrenze prüfen.

Gesims 1,40 m tief: bleibt bei Bemessung außen vor (≤ 1,50 m). Solar-Vorbau am Bestand: Schnittstelle zu § 6 Abs. 7 (0,30 m, 2,50 m Nachbar) – nicht mit privilegiertem Gesims verwechseln.

Die Dreierregel für Vorbauten

Vorbauten bleiben außen vor, wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen, nicht mehr als 1,60 m vor diese Außenwand vortreten und mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben.

Die 1,60-m-Grenze (statt früher 1,50 m) dient auch der barrierefreien Nutzbarkeit von Balkonen (Rollstuhlwenderadius). Im Plan: Wand in Abschnitte a, b, c teilen und je Abschnitt die Ein-Drittel-Regel prüfen. Loggien und Altane sind Vorbauten; reine Dachterrassen ohne vortretenden Körper folgen anderen Regeln.

Was als Vorbau gilt – und Grenzbebauung

Privilegierte Vorbauten umfassen typischerweise Balkone, Altane, Erker, Eingangsüberdachungen mit Treppen, zurückversetzte Dachgauben, Aufzugsschächte und Schornsteine, sofern sie funktional der Wand untergeordnet sind. Zwerchgiebel gelten nicht als Dachgauben – sie stehen auf der Außenwand und können eigene Abstandsflächen auslösen.

Bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze bleiben die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten außer Betracht, auch wenn sie nicht an der Grenze errichtet werden. Wichtig für Erker an der Grenze. § 32 Abs. 5 (Grenzbebauung) bleibt zu beachten.

Praxis

Grundriss: Vorbauten mit Maßen, Nachbarabstand, Wanddrittel. Schnittstelle § 6 Abs. 5: Was außen vor bleibt, verändert nicht H, aber die bauliche Nutzung der AF. Bei Unterschreitung des 2-m-Abstands zur Nachbargrenze greift die volle AF-Tiefe für den Vorbau.

In Solingen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 6 Abs. 6 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

Praxis-Checkliste

  • Gesimse/Dachüberstand ≤ 1,50 m prüfen
  • Vorbauten je Wandabschnitt ≤ 1/3 Breite
  • Ausladung ≤ 1,60 m
  • Abstand Nachbargrenze ≥ 2 m
  • Barrierefreiheit Balkon dokumentieren
  • Zwerchgiebel separat bewerten
  • Grenzbebauung § 32 einbeziehen
  • Plan Grundriss und Schnitt

Häufige Fragen

Wie tief darf ein Erker sein?
Maximal 1,60 m vor die Außenwand, plus 1/3-Regel der Wandbreite und 2 m zur Nachbargrenze.
Zählt ein Balkon zur Wandhöhe H?
Geländer und Brüstungen können die Bemessungshöhe nach Abs. 4 erhöhen; die Ausladung selbst wird bei Einhaltung von Abs. 6 bei der Tiefe nicht mitgerechnet.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 6 Abs. 6 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, FlBau NRW Fliegende Bauten Runderlass. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 6 Abs. 6 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Beteiligung der Nachbarinnen und Nachbarn und der Öffentlichkeit; Abstandsflächen; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.