Gesimse und Dachüberstände
Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände außer Betracht. Sie verlängern die wirksame Wandfläche für die AF-Tiefe nicht. Ein Dachüberstand, der zugleich als Carport-Dach genutzt wird, kann in der Auslegung die Privilegierung verlieren.
Für § 6 BauO NRW ist Gesimse und Dachüberstände in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Gesimse und Dachüberstände bis 1,50 m vor der Außenwand bleiben bei der AF-Bemessung außen vor Vorbauten dürfen höchstens ein Drittel der jeweiligen Außenwandbreite einnehmen.
§ 6 Abs. 6 BauO NRW: § 6 Abs. 6 lässt typische Fassaden- und Nutzungselemente in die Abstandsfläche hineinragen – wenn Grenzen zu Breite, Tiefe und Nachbarabstand eingehalten werden. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.
Rechenbeispiel: Erker und Balkon
Wandbreite 12 m, Erker 4 m breit: max. ein Drittel = 4 m – Grenze erreicht, Erker darf nicht breiter werden. Ausladung Erker 1,80 m: zulässig, wenn ≤ 1,60 m nicht überschritten – Erker mit 1,60-m-Regel und 2 m Abstand zur Nachbargrenze prüfen.
Gesims 1,40 m tief: bleibt bei Bemessung außen vor (≤ 1,50 m). Solar-Vorbau am Bestand: Schnittstelle zu § 6 Abs. 7 (0,30 m, 2,50 m Nachbar) – nicht mit privilegiertem Gesims verwechseln.
Für § 6 BauO NRW ist Rechenbeispiel: Erker und Balkon in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Vorbauten dürfen höchstens ein Drittel der jeweiligen Außenwandbreite einnehmen Sie dürfen höchstens 1,60 m vor die Außenwand vortreten (u. a. barrierefreie Balkone).
Die Dreierregel für Vorbauten
Vorbauten bleiben außen vor, wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen, nicht mehr als 1,60 m vor diese Außenwand vortreten und mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben.
Die 1,60-m-Grenze (statt früher 1,50 m) dient auch der barrierefreien Nutzbarkeit von Balkonen (Rollstuhlwenderadius). Im Plan: Wand in Abschnitte a, b, c teilen und je Abschnitt die Ein-Drittel-Regel prüfen. Loggien und Altane sind Vorbauten; reine Dachterrassen ohne vortretenden Körper folgen anderen Regeln.
Für § 6 BauO NRW ist Die Dreierregel für Vorbauten in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Sie dürfen höchstens 1,60 m vor die Außenwand vortreten (u. a. barrierefreie Balkone) Mindestens 2 m Abstand zur gegenüberliegenden Nachbargrenze.
Was als Vorbau gilt – und Grenzbebauung
Privilegierte Vorbauten umfassen typischerweise Balkone, Altane, Erker, Eingangsüberdachungen mit Treppen, zurückversetzte Dachgauben, Aufzugsschächte und Schornsteine, sofern sie funktional der Wand untergeordnet sind. Zwerchgiebel gelten nicht als Dachgauben – sie stehen auf der Außenwand und können eigene Abstandsflächen auslösen.
Bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze bleiben die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten außer Betracht, auch wenn sie nicht an der Grenze errichtet werden. Wichtig für Erker an der Grenze. § 32 Abs. 5 (Grenzbebauung) bleibt zu beachten.
Für § 6 BauO NRW ist Was als Vorbau gilt – und Grenzbebauung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Mindestens 2 m Abstand zur gegenüberliegenden Nachbargrenze Privilegiert u. a.: Balkone, Altane, Erker, Eingangsüberdachungen, zurückversetzte Gauben, Aufzugsschächte.
Praxis
Grundriss: Vorbauten mit Maßen, Nachbarabstand, Wanddrittel. Schnittstelle § 6 Abs. 5: Was außen vor bleibt, verändert nicht H, aber die bauliche Nutzung der AF. Bei Unterschreitung des 2-m-Abstands zur Nachbargrenze greift die volle AF-Tiefe für den Vorbau.
In Solingen und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 6 Abs. 6 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Für § 6 BauO NRW ist Praxis in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Privilegiert u. a.: Balkone, Altane, Erker, Eingangsüberdachungen, zurückversetzte Gauben, Aufzugsschächte An der Grenze: Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten können außen vor bleiben.
Einordnung: § 6 BauO NRW in der BauO NRW 2018
Für Bauvorhaben zu § 6 NRW ist die aktuelle Fassung auf recht.nrw.de maßgeblich. Relevante Änderung: § 6 Absatz 2a, 9 und 10 geändert durch Verordnung vom 2. Juli 2021 ( GV. NRW. S. 845 ), in Kraft getreten am 9. – vor Baubeginn Fassung und Übergangsfristen prüfen.
Praxis-Checkliste
- Gesimse/Dachüberstand ≤ 1,50 m prüfen
- Vorbauten je Wandabschnitt ≤ 1/3 Breite
- Ausladung ≤ 1,60 m
- Abstand Nachbargrenze ≥ 2 m
- Barrierefreiheit Balkon dokumentieren
- Zwerchgiebel separat bewerten
- Grenzbebauung § 32 einbeziehen
- Plan Grundriss und Schnitt
Häufige Fragen
- Wie tief darf ein Erker sein?
- Maximal 1,60 m vor die Außenwand, plus 1/3-Regel der Wandbreite und 2 m zur Nachbargrenze. Gesimse und Dachüberstände bis 1,50 m vor der Außenwand bleiben bei der AF-Bemessung außen vor. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Zählt ein Balkon zur Wandhöhe H?
- Geländer und Brüstungen können die Bemessungshöhe nach Abs. 4 erhöhen; die Ausladung selbst wird bei Einhaltung von Abs. 6 bei der Tiefe nicht mitgerechnet. Vorbauten dürfen höchstens ein Drittel der jeweiligen Außenwandbreite einnehmen. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 6 Abs. 6 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, FlBau NRW Fliegende Bauten Runderlass. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Sie dürfen höchstens 1,60 m vor die Außenwand vortreten (u. a. barrierefreie Balkone). Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 6 Abs. 6 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Beteiligung der Nachbarinnen und Nachbarn und der Öffentlichkeit; Abstandsflächen; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Mindestens 2 m Abstand zur gegenüberliegenden Nachbargrenze. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.