§ 6 Absatz 7 – die bauordnungsrechtliche Erleichterung
Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden außer Betracht, wenn sie eine Stärke von nicht mehr als 0,30 m aufweisen und mindestens 2,50 m von der Nachbargrenze zurückbleiben. Unabhängig davon, ob das Vorhaben den Absätzen 2 bis 6 entspricht.
Führt die Dämmung zu größerer Wandhöhe, bleibt dies bei der Bemessung außen vor. § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend: Außenwand- und Dachdämmung am Bestand ändert die Abstandsflächen des Gebäudes nicht. Das unterstützt KfW-Sanierungen und Photovoltaik an der Fassade, ohne die gesamte AF neu zu öffnen.
Für § 6 BauO NRW ist § 6 Absatz 7 – die bauordnungsrechtliche Erleichterung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Dämmung und Solar am bestehenden Gebäude bleiben bei der AF-Bemessung außen vor, wenn Stärke ≤ 0,30 m und Abstand zur Nachbargrenze ≥ 2,50 m Erhöhte Wandhöhe durch Dämmung wird für die AF nicht mitgerechnet.
§ 6 Abs. 7 BauO NRW: § 6 Abs. 7 und § 4 Abs. 2 erleichtern energetische Sanierung am Bestand – bauordnungsrechtlich bleibt ein Mindestabstand von 2,50 m zur Nachbargrenze. Zivilrechtlich kann § 23a NachbG NRW Überbau regeln. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.
Fallmuster: Dämmung an der Grenze 2024
Bestandswand Grenze, Dämmstärke 0,24 m: zulässig nach § 6 Abs. 7, wenn ≤ 0,30 m und 2,50 m Abstand zur Nachbargrenze eingehalten werden – parallel § 4 Abs. 2 (Feuerwehrzugang) und § 23a NachbG NRW (Information, Dokumentation).
Photovoltaik-Vorbau: mit Abs. 7 und genehmigungsfreien Grenzfällen abstimmen; AF-Tiefe wird nicht neu bemessen, aber Überbau und Nachbarschutz bleiben prüfpflichtig.
Für § 6 BauO NRW ist Fallmuster: Dämmung an der Grenze 2024 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Erhöhte Wandhöhe durch Dämmung wird für die AF nicht mitgerechnet § 4 Abs. 2 Satz 2–4 gilt entsprechend – Dämmung ändert die AF des Gebäudes nicht.
Verknüpfung mit § 4 Abs. 2
§ 4 Abs. 2 stellt bereits sicher, dass zulässige Dämmung am Bestand die Abstandsflächen des Gebäudes nicht verschiebt. § 6 Abs. 7 präzisiert die Bemessungslogik für die Nachbargrenze (2,50 m) und die Schichtdicke (0,30 m). Planer sollten beide Normen im Sanierungskonzept gemeinsam darstellen.
Für § 6 BauO NRW ist Verknüpfung mit § 4 Abs. 2 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. § 4 Abs. 2 Satz 2–4 gilt entsprechend – Dämmung ändert die AF des Gebäudes nicht § 69 Abs. 1 bleibt unberührt – Abweichungen weiter möglich.
NachbG NRW § 23a – zivilrechtliche Überbauung
Wenn Dämmung die Grenze überschreitet oder der bauordnungsrechtliche Spielraum nicht reicht, kann § 23a NachbG NRW (Wärmedämmung bei grenznahbauten) relevant werden: Duldungspflicht des Nachbarn unter Voraussetzungen (u. a.
keine gleichwertige Alternative, keine wesentliche Beeinträchtigung; Überbau bis 0,25 m oft als unerheblich eingestuft), Entschädigung nach Bodenrichtwert, Rückbaurecht wenn der Nachbar selbst an die Grenze bauen will.
Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit und zivilrechtliche Duldung sind getrennt zu klären – Kommunikation mit dem Nachbarn und ggf. Vereinbarung vor Antragstellung reduzieren Konflikte.
Für § 6 BauO NRW ist NachbG NRW § 23a – zivilrechtliche Überbauung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. § 69 Abs. 1 bleibt unberührt – Abweichungen weiter möglich Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit ersetzt nicht automatisch zivilrechtliche Duldung.
Praxis-Checkliste Sanierung
Bestandsmessung Abstand zur Grenze, geplante Dämmstärke, Solarhalterung. Wenn < 2,50 m: Konstruktion zurückführen, andere Fassadenseite, NachbG prüfen. Technisch: Verbesserung gegenüber dem bei Errichtung Geforderten für „Wärmedämmung“ im Sinne der Erläuterungen.
Für § 6 BauO NRW ist Praxis-Checkliste Sanierung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit ersetzt nicht automatisch zivilrechtliche Duldung NachbG § 23a: Duldung von Überbau für Wärmedämmung unter Voraussetzungen, Entschädigung, Rückbau.
Einordnung: § 6 BauO NRW in der BauO NRW 2018
Für Bauvorhaben zu § 6 NRW ist die aktuelle Fassung auf recht.nrw.de maßgeblich. Relevante Änderung: § 6 Absatz 2a, 9 und 10 geändert durch Verordnung vom 2. Juli 2021 ( GV. NRW. S. 845 ), in Kraft getreten am 9. – vor Baubeginn Fassung und Übergangsfristen prüfen.
Praxis-Checkliste
- Abstand zur Nachbargrenze messen
- Dämmstärke ≤ 0,30 m planen
- 2,50-m-Abstand einhalten
- § 4 Abs. 2 im Antrag verweisen
- Wandhöhen-Erhöhung dokumentieren (wird ignoriert)
- NachbG § 23a bei Grenzüberbau prüfen
- Nachbar früh informieren
- Einfahrt/Treppe nicht blockieren
- Solar in Abs. 7 mit einplanen
- Bodenrichtwert bei Entschädigung recherchieren
Häufige Fragen
- Wie viel darf Dämmung über die Wand ragen?
- Bis 0,30 m Stärke, wenn mindestens 2,50 m zur Nachbargrenze frei bleiben – dann außen vor bei der AF. Dämmung und Solar am bestehenden Gebäude bleiben bei der AF-Bemessung außen vor, wenn Stärke ≤ 0,30 m und Abstand zur Nachbargrenze ≥ 2,50 m. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn?
- Für die Baugenehmigung nicht immer; für Überbau auf Nachbargrund kann § 23a NachbG und Vereinbarung nötig sein. Erhöhte Wandhöhe durch Dämmung wird für die AF nicht mitgerechnet. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 6 Abs. 7 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. § 4 Abs. 2 Satz 2–4 gilt entsprechend – Dämmung ändert die AF des Gebäudes nicht. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Ändert Dämmung die Abstandsfläche dauerhaft?
- Nein – nach § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 7 bleibt die AF des Gebäudes unverändert. § 69 Abs. 1 bleibt unberührt – Abweichungen weiter möglich. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 6 Abs. 7 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Beteiligung der Nachbarinnen und Nachbarn und der Öffentlichkeit. Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen; Abstandsflächen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.