§ 6 Abs. 9–11 BauO NRW: Bestand – Aufzug, Änderungen, 2,50 m

Aufzug nachträglich, geringere AF auf einem Grundstück, Bestand ohne Abstandsflächen – Änderungen mit 2,50 m – § 6 Abs. 9–11 BauO NRW.

§ 6 Absatz 9: Aufzug im Bestand

Januar 2019 zulässigerweise errichteten Gebäuden bleiben vortretende Aufzüge bei der Bemessung der Abstandsflächen außen vor, wenn sie nicht breiter als 2,50 m sind, nicht mehr als 0,50 m über dem oberen Abschluss des obersten angefahrenen Geschosses ragen, nicht mehr als 2,50 m vor die Außenwand vortreten und von gegenüberliegenden Nachbargrenzen mindestens 1,50 m entfernt sind.

Ziel ist barrierefreie Erschließung bis zum Dachgeschoss bei Bestandsbauten ohne Neuaufstellung der gesamten AF.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Bestand – Aufzug, Änderungen, 2,50 m

Vor Sanierung: Bestandsabstände vermessen, Kategorie (9/10/11) wählen, Öffnungskatalog prüfen. Dämmung zusätzlich § 6 Abs. 7. Kommunikation mit Nachbarn bei 2,50-m-Grenze.

Liegen sich Wände desselben Gebäudes oder von Gebäuden auf demselben Grundstück gegenüber, können geringere Abstandsflächen als nach Abs. 5 gestattet werden, wenn die Belichtung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und brandschutzlich keine Bedenken bestehen.

In Mönchengladbach und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 6 Abs. 9–11 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.

§ 6 Absatz 11: Bestand ohne vollständige Abstandsflächen

Bei Gebäuden, die ohne Einhaltung von Abstandsflächen oder mit geringeren Tiefen bestehen, sind zulässig: Änderungen innerhalb des Gebäudes. Nutzungsänderungen bei mindestens 2,50 m Abstand zur Nachbargrenze.

Änderungen bei mindestens 2,50 m Abstand ohne Veränderung von Länge und Höhe der zugekehrten Wände und Dachflächen und ohne neue oder vergrößerte Öffnungen darin.

Darüber hinaus gehende Änderungen und Nutzungsänderungen können unter Würdigung nachbarlicher Belange und des Brandschutzes gestattet werden. Die Regelungen gelten nicht für Gebäude nach Abs. 8. In überwiegend bebauten Gebieten kann nach Abs. 12 ein kubaturgleicher Neubau an Stelle eines nicht conformen Bestandsgebäudes erlaubt werden.

Praxis-Checkliste

  • Errichtungsjahr vor 2019 für Aufzug?
  • Aufzugmaße nach Abs. 9
  • Gegenüberliegende Wände: Abs. 10
  • Abstand zur Nachbargrenze ≥ 2,50 m
  • Keine Wand-/Dachvergrößerung zugekehrter Seiten
  • Öffnungskatalog prüfen
  • Behördliche Gestattung für Mehrumfang
  • Abs. 8-Gebäude ausnehmen
  • Abs. 12 Kubatur-Neubau prüfen
  • Nachbarschaft früh einbinden

Häufige Fragen

Darf ich an ein grenznahes Altbau anbauen?
Außenänderungen nur mit Einhaltung von Abs. 11 (2,50 m, keine Wandvergrößerung/Öffnungen) oder behördlicher Gestattung – sonst volle AF.
Welche Aufzugmaße sind privilegiert?
Max. 2,50 m breit/tief, max. 0,50 m über oberstes Geschoss, min. 1,50 m zur Nachbargrenze, Gebäude vor 2019.
Was ist eine Nutzungsänderung nach Abs. 11?
Z. B. Wohnen zu Büro – zulässig bei ≥ 2,50 m zur Nachbargrenze ohne die genannten Außenänderungen.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 6 Abs. 9–11 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, MB NRW 2025 168 Aenderung VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Zusammenhang mit Dämmung?
§ 6 Abs. 7 und § 4 Abs. 2 ergänzen Abs. 11 für energetische Maßnahmen.
Wo finde ich § 6 Abs. 9–11 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude; Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden; Standsicherheit. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.