§ 6 Abs. 12–14 BauO NRW: Straßenbild, Windenergie, Abweichung

Geringere Abstandsflächen im Straßenbild, kubaturgleicher Neubau, Windenergie 50 % H, Kreis, Abweichung § 69 – § 6 Abs. 12–14 BauO NRW.

§ 6 Absatz 12: Straßenbild und Bestandsersetzung

In überwiegend bebauten Gebieten können geringere Tiefen der Abstandsflächen gestattet oder verlangt werden, wenn die Gestaltung des Straßenbildes oder besondere städtebauliche Verhältnisse dies auch unter Würdigung nachbarlicher Belange rechtfertigen.

Es kann gestattet werden, an der Stelle eines Gebäudes, das die Abstandsflächen nicht einhält, aber Bestandsschutz genießt, ein nach Kubatur gleichartiges Gebäude zu errichten, wenn das Vorhaben sonst dem öffentlichen Recht entspricht und die Rechte der Angrenzer nicht nachteilig betroffen werden.

Für § 6 BauO NRW ist § 6 Absatz 12: Straßenbild und Bestandsersetzung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. In überwiegend bebauten Gebieten können geringere AF-Tiefen gestattet oder verlangt werden (Straßenbild, städtebauliche Verhältnisse) Kubaturgleicher Neubau an Stelle eines nicht conformen Bestandsgebäudes mit Bestandsschutz möglich.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Straßenbild, Windenergie, Abweichung

§ 6 Abs. 12–14 öffnet für städtebauliche Kontexte, Windenergieanlagen und behördliche Abweichungen – ohne die Schutzziele der Abstandsflächen gänzlich aufzugeben.

Innenstadt-Sanierung: Abs. 12 früh mit Stadtplanung abstimmen. Windpark: Kreisabstand statt 0,4 H. Eckgrundstücke: § 69 nur mit belastbarem Konzept.

Für Windenergieanlagen gelten die Absätze 4 bis 6 nicht. Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 50 Prozent der größten Höhe der Anlage. Bei Horizontalachsenanlagen errechnet sich die größte Höhe aus der Höhe der Rotorachse über der geometrischen Mitte des Mastes zuzüglich des Rotorradius.

Praxis in Bonn: § 6 Abs. 12–14 BauO NRW frühzeitig mit der örtlichen Bauaufsicht und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBD NRW) abstimmen.

§ 6 Absatz 13: Windenergieanlagen

Die Abstandsfläche ist ein Kreis um den geometrischen Mittelpunkt des Mastes. Im Plan als Kreisfläche darzustellen, Schnittstellen zu Immissionsschutz und Genehmigungsverfahren für WEA bleiben bestehen.

Für § 6 BauO NRW ist § 6 Absatz 13: Windenergieanlagen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Windenergie: Abs. 4–6 nicht anwendbar; Tiefe 50 % der größten Höhe, AF als Kreis um Mastmitte Größte Höhe bei Horizontalachse: Hubhöhe + Rotorradius über Mastmitte.

§ 6 Absatz 14 und § 69

Eine Abweichung von den Abstandsflächen kann nach § 69 BauO NRW zugelassen werden, wenn deren Schutzziele gewahrt bleiben. Eine atypische Grundstückssituation ist nicht erforderlich – die Behörde prüft gleichwohl Belichtung, Brandschutz und Nachbarschutz im Einzelfall.

Abweichungen dürfen die Kernlogik des § 6 nicht aushebeln; dokumentierte Nachweise (Lichtstudie, Brandschutz, ggf. Einverständnis) stärken Anträge.

Für § 6 BauO NRW ist § 6 Absatz 14 und § 69 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Größte Höhe bei Horizontalachse: Hubhöhe + Rotorradius über Mastmitte § 6 Abs. 14: Abweichung nach § 69, wenn Schutzziele gewahrt – keine atypische Grundstückslage nötig.

Einordnung: § 6 BauO NRW in der BauO NRW 2018

Für Bauvorhaben zu § 6 NRW ist die aktuelle Fassung auf recht.nrw.de maßgeblich. Relevante Änderung: § 6 Absatz 2a, 9 und 10 geändert durch Verordnung vom 2. Juli 2021 ( GV. NRW. S. 845 ), in Kraft getreten am 9. – vor Baubeginn Fassung und Übergangsfristen prüfen.

Praxis-Checkliste

  • Straßenbild/Abs. 12 prüfen
  • Bestands-Kubatur dokumentieren
  • WEA: Kreis 50 % H zeichnen
  • Hubhöhe + Rotorradius berechnen
  • § 69-Antrag mit Schutzzielen
  • Belichtung/Brandschutz nachweisen
  • Nachbarliche Belange adressieren
  • Immission/WEA-Genehmigung parallel
  • Behörde vor Entwurf informieren

Häufige Fragen

Wie groß ist der Abstand bei Windrädern?
50 % der größten Höhe (Hub + Rotorradius bei Horizontalachse) als Kreis um die Mastmitte. In überwiegend bebauten Gebieten können geringere AF-Tiefen gestattet oder verlangt werden (Straßenbild, städtebauliche Verhältnisse). Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Brauche ich ein schwieriges Grundstück für § 69?
Nein – § 6 Abs. 14 stellt ausdrücklich klar, dass eine atypische Lage nicht erforderlich ist. Kubaturgleicher Neubau an Stelle eines nicht conformen Bestandsgebäudes mit Bestandsschutz möglich. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 6 Abs. 12–14 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Windenergie: Abs. 4–6 nicht anwendbar; Tiefe 50 % der größten Höhe, AF als Kreis um Mastmitte. Maßgeblich bleibt § 6 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 6 Abs. 12–14 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur-Energiebereitstellung. Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen; Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.