§ 6 Abs. 8 BauO NRW: Bebauung in der Abstandsfläche – Garagen, WP, Solar

Garagen 30 m³, Wärmepumpen, Solar, Einfriedung 2 m, 9 m je Nachbargrenze, 15 m gesamt – § 6 Abs. 8 BauO NRW für Nebenanlagen.

Was in der Abstandsfläche stehen darf

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig: Gebäude bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m. Auch mit Zugang zu einem anderen Gebäude oder als nicht selbständige Garage.

Ebenfalls: Feuerstätten bis 28 kW und Wärmepumpen mit entsprechender Leistung in diesen Gebäuden.

Zufahrten zu Tiefgaragen und überdachte Stellplätze; Aufzüge zu Tiefgaragen; gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe sowie Solar an und auf den genannten Kleinbauten; Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe/Industrie, sonst Einfriedungen bis 2 m.

Rechenbeispiel: Garage in der Abstandsfläche

Garage ohne Aufenthaltsräume, 6 m lang an einer Nachbargrenze: unter 9 m Längenlimit je Grenze. Zweite Garage 10 m an derselben Grenze: unzulässig (> 9 m). Gesamtlänge aller AF-Gebäude an einer Grenze max. 15 m – im Plan summieren, nicht einzeln genehmigen.

Wärmepumpe in der AF: Höhe und Abstände nach Abs. 8 und § 4 Abs. 2; Lärm und Wartungszugang in der Begründung des Bauantrags.

Längenlimits und Grenzen

Die Gesamtlänge der Bebauung nach den Nummern 1 bis 5 darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 15 m nicht überschreiten. Dachüberstände zählen zur Gebäudelänge. An Eckgrundstücken mit einem Nachbarn auf zwei Seiten: je Seite bis 9 m, Summe beachten.

Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen gelten nicht als Nachbargrenzen im Sinne der Längenbegrenzung. Garagen an der Straße können anders bewertet werden als an der Nachbargrenze. Kombinationen mehrerer privilegierter Teilbereiche sind möglich.

Wärmepumpen, Brandschutz und Lärm

Wärmepumpen in Kleinbauten nach Nr. 1 sind privilegiert; freistehende Wärmepumpen über 2 m können eigene AF auslösen. Garagenwände in 2,50 m Grenznähe können brandschutzrechtliche Anforderungen (feuerhemmend) auslösen – Carports offen bleiben oft ausgenommen.

Für Lärm von Wärmepumpen und Klimaanlagen verweist die Verwaltungspraxis auf Immissionsschutz-Leitfäden der Länderarbeitsgemeinschaft – technisch parallel zur bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit.

Praxis

Lageplan: Kleinbauten mit BRI, mittlerer Wandhöhe (H₁, H₂, Hg im Mittel ≤ 3 m), Einmessung der 9-m- und 15-m-Limits. Bei Dachterrassen auf Garagen: 3-m-Abstand zur Grenze prüfen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Köln und anderen NRW-Kommunen prüft § 6 Abs. 8 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.

Praxis-Checkliste

  • BRI ≤ 30 m³ nachweisen
  • Keine Aufenthaltsräume
  • Mittlere Wandhöhe ≤ 3 m
  • 9-m-Limit je Nachbargrenze
  • 15-m-Limit gesamt
  • WP/Solar/Feuerstätte zuordnen
  • Öffentliche Grenze separat
  • Brandschutz 2,50 m Grenzabstand
  • Lärm/immission prüfen
  • Dachüberstand in Länge einrechnen

Häufige Fragen

Was bedeutet 9 m und 15 m?
Maximal 9 m Bebauungslänge je Nachbargrenze (Nr. 1–5), insgesamt höchstens 15 m auf dem Grundstück zu allen Nachbargrenzen.
Darf eine Wärmepumpe an der Grenze stehen?
In Kleinbauten nach Abs. 8 Nr. 1 privilegiert; freistehende Anlagen ggf. eigene AF ab 2 m Höhe prüfen.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 6 Abs. 8 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 6 Abs. 8 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze. Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur-Energiebereitstellung; Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.