§ 46 Abs. 1–3 BauO NRW: Raumhöhe, Tageslicht, fensterlose Räume

§ 46 Abs. 1–3: 2,40 m / 2,20 m Dachraum, Fenster 1/8 NRF, Loggien, Dunkelkammer-Ausnahmen – NRW. Praxis und Genehmigung in NRW.

§ 46 Absatz 1: Lichte Raumhöhe

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. In Aufenthaltsräumen im Dachraum und Kellergeschoss genügen mindestens 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m werden bei dieser Berechnung nicht mitgerechnet.

In Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 kann eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m gestattet werden (§ 69). Seit der Novelle bezieht sich Netto-Raumfläche auf DIN 277 – ohne materielle Verschärfung gegenüber der früheren Rechtslage.

Die geforderte lichte Raumhöhe darf nicht unterschritten werden. Toleranzen nach DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“ sind bei Planung und Ausführung vorab zu berücksichtigen.

Rechenbeispiel und Fallmuster: Raumhöhe, Tageslicht, fensterlose Räume

Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und tagesbelichtet sein. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß von mindestens einem Achtel (0,125) der Netto-Raumfläche des Raumes haben. Einschließlich der Netto-Raumfläche verglaster Vorbauten und Loggien.

Für § 46 BauO NRW ist Rechenbeispiel und Fallmuster: Raumhöhe, Tageslicht, fensterlose Räume in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Dachraum/Keller: ≥ 2,20 m über ≥ 50 % Netto-Raumfläche; unter 1,50 m Höhe nicht mitgerechnet Wohngebäude GK 1–2: Gestattung 2,30 m nach § 69 möglich.

§ 46 Absatz 2: Tageslicht und Belüftung

Praxis: Grundriss G ermitteln, Fensterflächen Rohbau addieren (inkl. Loggia mit Verglasung), Verhältnis ≥ 0,125 prüfen. Schächte und Innenhöfe: Tageslichtqualität im Einzelfall mit Behörde klären.

Für § 46 BauO NRW ist § 46 Absatz 2: Tageslicht und Belüftung in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Wohngebäude GK 1–2: Gestattung 2,30 m nach § 69 möglich Abs. 2: Belüftung und Tageslicht; Fenster-Rohbaumaß ≥ 0,125 × G (Netto-Raumfläche).

§ 46 Absatz 3: Fensterlose Aufenthaltsräume

Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht ausschließt. Verkaufsräume, Schank- und Speiseräume, Behandlungsräume, Sport-, Spiel-, Werkstatt- und vergleichbare Räume dürfen ohne Fenster zulässig sein.

Belichtung und Lüftung richten sich dann nach den Anforderungen der Nutzung – analog zu fensterlosen Bädern nach § 43 mit wirksamer Lüftung.

Für § 46 BauO NRW ist § 46 Absatz 3: Fensterlose Aufenthaltsräume in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abs. 2: Belüftung und Tageslicht; Fenster-Rohbaumaß ≥ 0,125 × G (Netto-Raumfläche) Verglaste Vorbauten und Loggien zur Grundfläche G zählen mit.

Einordnung: § 46 BauO NRW in der BauO NRW 2018

Für Bauvorhaben zu § 46 NRW ist die aktuelle Fassung auf recht.nrw.de maßgeblich. Relevante Änderung: § 46 Absatz 1 und 2 geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 ( GV. NRW. S. 1172 ), in Kraft getreten am 1. – vor Baubeginn Fassung und Übergangsfristen prüfen.

Praxis in NRW zu § 46 BauO NRW

In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 46 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Standard: lichte Raumhöhe ≥ 2,40 m in Aufenthaltsräumen Dachraum/Keller: ≥ 2,20 m über ≥ 50 % Netto-Raumfläche; unter 1,50 m Höhe nicht mitgerechnet.

Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Wohngebäude GK 1–2: Gestattung 2,30 m nach § 69 möglich Abs. 2: Belüftung und Tageslicht; Fenster-Rohbaumaß ≥ 0,125 × G (Netto-Raumfläche).

Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.

Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.

  • NRF nach DIN 277
  • 2,40 m / 2,20 m / 2,30 m
  • Fläche unter 1,50 m abziehen
  • Fenster Rohbau summieren
  • Loggia/Vorbau
  • ≥ 0,125 × G – vor Einreichung prüfen.

Praxis-Checkliste

  • NRF nach DIN 277
  • 2,40 m / 2,20 m / 2,30 m
  • Fläche unter 1,50 m abziehen
  • Fenster Rohbau summieren
  • Loggia/Vorbau
  • ≥ 0,125 × G – vor Einreichung prüfen.
  • Abs. 3 Nutzung?
  • DIN 18202 – vor Einreichung prüfen.

Häufige Fragen

Keller-Wohnzimmer 2,10 m?
Nur wenn ≥ 50 % der Netto-Raumfläche ≥ 2,20 m lichte Höhe haben – sonst Abweichung § 69 prüfen. Standard: lichte Raumhöhe ≥ 2,40 m in Aufenthaltsräumen. Maßgeblich bleibt § 46 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 46 Abs. 1–3 BauO NRW zusammen?
Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Dachraum/Keller: ≥ 2,20 m über ≥ 50 % Netto-Raumfläche; unter 1,50 m Höhe nicht mitgerechnet. Maßgeblich bleibt § 46 BauO NRW auf recht.nrw.de.
Wo finde ich § 46 Abs. 1–3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Wohngebäude GK 1–2: Gestattung 2,30 m nach § 69 möglich. Maßgeblich bleibt § 46 BauO NRW auf recht.nrw.de.

Fachliche Orientierung für NRW – keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Fassungen.