§ 46 Absatz 1: Lichte Raumhöhe
Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. In Aufenthaltsräumen im Dachraum und Kellergeschoss genügen mindestens 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m werden bei dieser Berechnung nicht mitgerechnet.
In Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 kann eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m gestattet werden (§ 69). Seit der Novelle bezieht sich Netto-Raumfläche auf DIN 277 – ohne materielle Verschärfung gegenüber der früheren Rechtslage.
Die geforderte lichte Raumhöhe darf nicht unterschritten werden. Toleranzen nach DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“ sind bei Planung und Ausführung vorab zu berücksichtigen.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Raumhöhe, Tageslicht, fensterlose Räume
Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und tagesbelichtet sein. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß von mindestens einem Achtel (0,125) der Netto-Raumfläche des Raumes haben. Einschließlich der Netto-Raumfläche verglaster Vorbauten und Loggien.
§ 46 Absatz 2: Tageslicht und Belüftung
Praxis: Grundriss G ermitteln, Fensterflächen Rohbau addieren (inkl. Loggia mit Verglasung), Verhältnis ≥ 0,125 prüfen. Schächte und Innenhöfe: Tageslichtqualität im Einzelfall mit Behörde klären.
§ 46 Absatz 3: Fensterlose Aufenthaltsräume
Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht ausschließt. Verkaufsräume, Schank- und Speiseräume, Behandlungsräume, Sport-, Spiel-, Werkstatt- und vergleichbare Räume dürfen ohne Fenster zulässig sein.
Belichtung und Lüftung richten sich dann nach den Anforderungen der Nutzung – analog zu fensterlosen Bädern nach § 43 mit wirksamer Lüftung.
Praxis-Checkliste
- NRF nach DIN 277
- 2,40 m / 2,20 m / 2,30 m
- Fläche unter 1,50 m abziehen
- Fenster Rohbau summieren
- Loggia/Vorbau
- ≥ 0,125 × G – vor Einreichung prüfen.
- Abs. 3 Nutzung?
- DIN 18202 – vor Einreichung prüfen.
Häufige Fragen
- Keller-Wohnzimmer 2,10 m?
- Nur wenn ≥ 50 % der Netto-Raumfläche ≥ 2,20 m lichte Höhe haben – sonst Abweichung § 69 prüfen.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 46 Abs. 1–3 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 46 Abs. 1–3 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung; Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze; Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.