§ 42 nach § 41
§ 41 verlangt, dass Lüftung Feuerungsanlagen nicht stört; § 42 regelt Feuerstätten, Abgasanlagen, Wärmeverteilung und Energiebereitstellung im Gebäude. Betrieb und Kehrung: KÜO, 1. BImSchV; bauliche Planung: FeuVO NRW.
Praxisartikel feuvo-nrw-feuerungsanlagen vertieft die Feuerungsverordnung – hier der BauO-Grundstock für Genehmigung und Bauabnahme.
Für § 42 BauO NRW ist § 42 nach § 41 in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Feuerstätten und Abgasanlagen betriebssicher und brandsicher; Festbrennstoff nahe Wald/Moor/Heide: Brandverhütung FeuVO NRW: Abstände, Brennraum, Verbrennungsluft; Bezirksschornsteinfeger bei Neubau/Änderung.
Wärmeerzeugung im bauordnungsrechtlichen System
Feuerstätten sind fest eingerichtete Verbrennungseinrichtungen – § 2 Abs. 9 schließt Wärmepumpen aus. § 42 verlangt sichere Abführung, ausreichende Verbrennungsluft und Abstand zu brennbaren Bauteilen. Feuerungsverordnung NRW (FeuVO) und Schornsteinfegerrecht konkretisieren Betrieb und Intervalle.
Fall Gas-Brennwertkessel im Kellergeschoss: Aufstellraum, Abgasführung, Lüftungsöffnungen, Nachweis nach FeuVO – parallel § 41, dass Lüftungsanlagen die Feuerstätte nicht stören.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Bonn und anderen NRW-Kommunen prüft § 42 BauO NRW anhand vollständiger Unterlagen.
Für § 42 BauO NRW ist Wärmeerzeugung im bauordnungsrechtlichen System in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. FeuVO NRW: Abstände, Brennraum, Verbrennungsluft; Bezirksschornsteinfeger bei Neubau/Änderung Abgase über Abgasanlagen; moderne Systeme ohne Abgasanlage nach Stand der Technik.
Sanierung und Heizungstausch
Öl → Wärmepumpe: bauordnungsrechtliche Pflichten können sinken, Elektro/ Aufstellraum und Schallschutz bleiben. Gas: Abgas und FeuVO weiter vollständig. Dokumentation für Versicherer und Kaminkehrer von Anfang an mitplanen.
Für § 42 BauO NRW ist Sanierung und Heizungstausch in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Abgase über Abgasanlagen; moderne Systeme ohne Abgasanlage nach Stand der Technik Behälter für Gas/Flüssigbrennstoff, Pelletlager TRF/TRGI.
Acht Absätze
**Abs. 5–6:** Behälter, BHKW und Sonderanlagen.
Schnittstellen
§ 2 (Feuerstätte), § 41 (Lüftung), § 48 (Wärme), § 42a (PV). Schornsteinfeger: Anzeige, Rohbau-Besichtigung, Bescheinigung.
Einordnung: § 42 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 42 BauO NRW: § 42 BauO NRW und FeuVO NRW regeln Feuerstätten, Abgasanlagen und Schornsteinfeger. Wärmepumpen und dezentrale Erzeuger brauchen trotzdem Abstimmung mit Lüftung und Brandschutz. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 42 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 42 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Feuerstätten und Abgasanlagen betriebssicher und brandsicher; Festbrennstoff nahe Wald/Moor/Heide: Brandverhütung FeuVO NRW: Abstände, Brennraum, Verbrennungsluft; Bezirksschornsteinfeger bei Neubau/Änderung.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Abgase über Abgasanlagen; moderne Systeme ohne Abgasanlage nach Stand der Technik Behälter für Gas/Flüssigbrennstoff, Pelletlager TRF/TRGI.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Feuerungsart festlegen
- FeuVO-Planung
- Abgasanlage – vor Einreichung prüfen.
- Schornsteinfeger anmelden
- § 41 Lüftung
- Pellet/Gas TRF/TRGI
Praxis-Checkliste
- Feuerungsart festlegen
- FeuVO-Planung
- Abgasanlage – vor Einreichung prüfen.
- Schornsteinfeger anmelden
- § 41 Lüftung
- Pellet/Gas TRF/TRGI
- Liegt die Feuerstätte innerhalb von 100 m zum Wald (§ 42 BauO NRW)?
- Greift die Solar-Pflicht nach § 42a BauO NRW für das Gebäude?
Häufige Fragen
- FeuVO oder BauO?
- BauO § 42 für bauliche Zulässigkeit; FeuVO NRW für Ausführung und Betrieb – zusammen prüfen. Feuerstätten und Abgasanlagen betriebssicher und brandsicher; Festbrennstoff nahe Wald/Moor/Heide: Brandverhütung. Maßgeblich bleibt § 42 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 42 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018, PruefVO NRW technische Anlagen Sonderbauten, FeuVO NRW Feuerungsverordnung, Anlage VV TB NRW November 2025, MB NRW 2025 168 Anlage VV TB. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 42 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur-Energiebereitstellung. Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen. Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme.