§ 40 Absatz 1: Durchführungen
Leitungsanlagen dürfen raumabschließende Bauteile nur durchdringen, wenn Brandübertragung ausreichend lang verhindert wird oder entsprechende Vorkehrungen bestehen. Das gilt nicht in Gebäuden der Klassen 1 und 2, innerhalb von Wohnungen und innerhalb derselben Nutzungseinheit von nicht mehr als 400 m² über höchstens zwei Geschosse.
Die MLAR (über VV TB NRW) regelt Abschottungen, Kombidurchführungen und Erleichterungen bei feuerhemmenden Wänden oder Einzelleitungen – Nachweis im Brandschutzkonzept.
Für § 40 BauO NRW ist § 40 Absatz 1: Durchführungen in Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen in NRW (z. B. Köln, Düsseldorf, Rhein-Ruhr) ein wiederkehrendes Prüfthema der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Durchbruch nur, wenn Brandübertragung verhindert oder Vorkehrungen getroffen – MLAR-Systeme Ausnahme: GK 1–2, innerhalb Wohnung, NE ≤400 m² max. zwei Geschosse.
§ 40 BauO NRW: § 40 Abs. 1–3 verlangen brandsichere Leitungsdurchführungen mit Ausnahmen für kleine Gebäude und Wohnungen. In Rettungswegen und bei Schächten gelten verschärfte oder entsprechende Regeln über die MLAR. Dieser Fachbeitrag vertieft einen Ausschnitt; maßgeblich bleibt die amtliche Fassung auf recht.nrw.de.
Rechenbeispiel und Fallmuster: Durchführungen, MLAR und Rettungswege
§ 40 Abs. 1–3 verlangen brandsichere Leitungsdurchführungen mit Ausnahmen für kleine Gebäude und Wohnungen. In Rettungswegen und bei Schächten gelten verschärfte oder entsprechende Regeln über die MLAR.
In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach § 35 Abs. 4 und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn die Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich bleibt. Oft minimale Leitungsführung oder besondere Abschottung.
Für Installationsschächte und -kanäle gelten Absatz 1 sowie § 41 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 3 entsprechend – Lüftungs- und Elektroschächte gemeinsam planen.
In Remscheid und im übrigen Land gelten dieselben Landesnormen – § 40 BauO NRW wird vor Ort durch die zuständige Behörde bewertet.
Einordnung: § 40 BauO NRW in der BauO NRW 2018
§ 40 BauO NRW: § 40 BauO NRW: § 40 Abs. 1–3 verlangen brandsichere Leitungsdurchführungen mit Ausnahmen für kleine Gebäude und Wohnungen. In Rettungswegen und bei Schächten gelten verschärfte oder entsprechende Regeln über die MLAR. Volltext und Fußnoten nur auf recht.nrw.de; dieser Beitrag fasst die Praxis für NRW zusammen.
Praxis in NRW zu § 40 BauO NRW
In der Praxis beginnt die Umsetzung von § 40 BauO NRW mit einer klaren Einordnung: Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb – jeweils mit anderer Nachweistiefe gegenüber der Bauaufsicht. Durchbruch nur, wenn Brandübertragung verhindert oder Vorkehrungen getroffen – MLAR-Systeme Ausnahme: GK 1–2, innerhalb Wohnung, NE ≤400 m² max. zwei Geschosse.
Vor Einreichung des Bauantrags oder der Anzeige sollten vollständige Skizzen, Berechnungen und Verantwortlichkeiten vorliegen: Notwendiger Treppenraum, bestimmte Räume, notwendige Flure: Leitungen nur wenn Rettungsweg im Brand ausreichend lang nutzbar Installationsschächte und -kanäle: Abs. 1 und § 41 Abs. 2–3 entsprechend.
Nach Abnahme trägt der Betreiber die Fortführung: Änderungen an Nutzung, Technik oder Belegung können neue Prüfpflichten auslösen – insbesondere bei Sonderbauten, technischen Anlagen oder erhöhter Personenbelegung.
Nachbarrecht (NachbG NRW), Versicherer und Berufsgenossenschaft können dieselben Unterlagen wie die Bauaufsicht anfordern – einheitliche Dokumentation vermeidet Widersprüche.
- Jede Durchführung dokumentieren
- GK/NE-Ausnahme?
- MLAR-System gewählt
- Treppenraum-Leitung vermeiden
- Flur: Rettungsweg prüfen
- Schacht brandschutzplan
Praxis aus H&S+ Wissensbasis: Rettungswege · Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle · Leitungen, Installationsschächte und -kanäle
Zu „Durchführungen, MLAR und Rettungswege“ zeigt die H&S+ Wissensbasis (Handlungsvorlagen brandschutz, Rettungswege): KI-Wissen: Rettungswege vollständig H S Rettungswege 4 4 Dateien extrahiert Mai 2026 Schwerpunkt: § 33 BauO NRW , 2. RW über FW-Leitern (DFV AGBF), Brandlasten in Rettungswegen (AGBF 2014 Kopf extrahiert, Tabell. Praxisempfehlung für NRW-Projekte: e im PDF) Rettungswege Fall A § 33 BauO NRW: Erster und zweiter Rettungsweg f001 Herausforderung Nutzungseinheit mit Aufenthaltsraum braucht zwei voneinander unabhängige Rettungs. Maßgeblich bleiben § 40 BauO NRW und die behördliche Einzelfallprüfung.
- Jede Durchführung dokumentieren
- GK/NE-Ausnahme?
- MLAR-System gewählt
- Treppenraum-Leitung vermeiden
- Flur: Rettungsweg prüfen
Praxis-Checkliste
- Jede Durchführung dokumentieren
- GK/NE-Ausnahme?
- MLAR-System gewählt
- Treppenraum-Leitung vermeiden
- Flur: Rettungsweg prüfen
- Schacht brandschutzplan
- Kernbohrung nachträglich?
- Abstimmung Elektro/HLK
Häufige Fragen
- Welche NRW-Vorschriften hängen mit § 40 BauO NRW zusammen?
- Im NRW-Rechtsindex relevant: BauO NRW 2018. Für Baustellen ergänzend BaustellV/RAB 30, im Betrieb ggf. PrüfVO NRW – maßgeblich sind die Fassungen auf recht.nrw.de. Durchbruch nur, wenn Brandübertragung verhindert oder Vorkehrungen getroffen – MLAR-Systeme. Maßgeblich bleibt § 40 BauO NRW auf recht.nrw.de.
- Wo finde ich § 40 BauO NRW in der BauO NRW 2018 strukturiert?
- Themennahe Gliederung im NRW-Landesrecht: Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden; Brandschutz; Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz. Dieser Beitrag vertieft die Praxis – ohne Volltextübernahme. Ausnahme: GK 1–2, innerhalb Wohnung, NE ≤400 m² max. zwei Geschosse. Maßgeblich bleibt § 40 BauO NRW auf recht.nrw.de.